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Autor Thema: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher  (Gelesen 27446 mal)

g
  • Beiträge: 860
Gläubigerin?  Steht groß und breit dort: Amt Beetzsee . Da ist nix RBB!
[...]
Hier wird das Amt Beetzsee als Gläubiger benannt:, was natürlich nicht stimmt:
(siehe Anhang, Quelle: Internet)*

* Edit "Bürger":
Bilddokument direkt eingebunden, da verlinkte Seite unerwünscht.


Anhang:



SKB | TV - NEWS - BRANDENBURG, veröffentlicht 13.10.2016
RUNDFUNKBEITRAG NICHT GEZAHLT | MUTTER SOLL IN DEN KNAST [video 3:20min]
https://www.youtube.com/watch?v=LaqJZrV6yME


Edit "Bürger":
Angaben ersetzt/ ergänzt. Bitte die Foren-Regeln zur Verlinkung von Inhalten beachten: Titel, Datum, Video-Dauer, etc. sind anzugeben - nicht nur kryptische "blinde" Links.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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G
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@gerechte Lösung und GEZ_Nixda

So einfach ist das nicht! Man müsste das Vollstreckungsersuchen sehen. Wahrscheinlich hat der RBB hier schon die Vollstreckungsbehörde beauftragt den Haftbefehl zu beantragen. Wenn ich meinen Anwalt beauftrage eine offene Forderung beizutreiben, beauftrage ich ihn auch damit in meinem Namen Haftbefehl zu beantragen.


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Nur die Fakten zählen.
Wo sind Fakten und Beweise?


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Zitat
Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden. [..]

Die Sache hat nur einen Haken: Der RBStV wurde von Intendanten und Länder-Regierungschefs ausgekungelt und durch die Parlamente durchgewunken – der tatsächliche Gesetzgeber hatte keinerlei Entscheidungsmacht; außer halt den kompletten Vertrag abzulehnen. Wieso das fast nie öffentlich so dargestellt wird, ist mir ein Rätsel. Wir haben doch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich um sowas kümmern muß…

Und Kontrollen wären – Digitalisierung sei Dank – nicht nötig gewesen. Bei der Digitalisierung hätte problemlos eine Verschlüsselung mit eingeführt werden können.


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Die Aussage "Verweigerung lohnt sich nicht" beinhaltet eine sehr sehr interessante Erkenntnis.

Sie lohnt sich eben doch! Dass unser lieber Herr Eicher dies überhaupt erwähnt, bedeutet nämlich nichts anderes, als dass genau dieser Punkt denen ganz schön zu schaffen macht!

Wir sind also genau auf dem RICHTIGEN Weg damit.

Zitat
Viktor Klemperer:  "Was jemand willentlich verbergen will, sei es vor anderen, sei es vor sich selber, auch was er unbewußt in sich trägt: die Sprache bringt es an den Tag." - LTI, Notizbuch eines
                               Philologen, Reclam, 1966. S. 18

LG Peli


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Dr. Eicher auf Twitter – Es geht richtig rund!
https://twitter.com/hermanneicher/with_replies


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Wie machen das Unternehmen wie Premiere oder Netflix oder wie sie alle heißen?!? Können die Zaubern?

Nein auch die können nicht zaubern, aber mit den beiden genannten (Sky aks Premiere und Netflix) geht man ja auch einen Vertrag, eine Zweiwillenserklärung die von beiden Seiten gekündigt werden kann, ein.
Der ÖRR hat ja im letzten Jahr den richterlichen Vorschlag bekommen, seine Programm zu verschlüsseln. Die Aussage damals war ja dann auch nur "das können wir, da es technisch nicht möglich sei" <- komisch das es Sky und Co. seit gefühlten Jahrzehnten schaffen.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Was will Dr. Eicher damit sagen (?) :
Zitat
In jedem Falle werden die Verweigerer in das Schuldnerverzeichnis eingetragen....
Da wird es schon schwierig einen Handyvertrag abzuschließen.....


Und mit einem Kabelvertragsabschluss wird es dann wohl auch schwierig...

Und einen Internetanschluss-Vertrag zu bekommen, ist sicher auch schwierig...

Und einen Kredit für DVB-S und DVB-T-Empfangsgeräte zu bekommen, auch...



So verstehe ich das:

Der Schuldnerverzeichniseintrag kann somit zu einer absoluten, praktischen Rundfunks-Unempfangbarkeit führen.

Was bedeutet, dass nach diesem Schuldnerverzeichniseintrag
keine theoretische Rundfunkempfangsmöglichkeit mehr unterstellt werden kann.


Markus


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@GEzahlt, auch für ein Miniradio mit Batterien gilt noch die volle Beitragspflicht.
Nett gedacht :) aber klappt so leider nicht.
Da hilft nur kostspieliger, langfristiger und für die Gegenseite anstrengender Widerstand.
Und der zeigt bereits Wirkung.

LG Peli


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@GEzahlt, auch für ein Miniradio mit Batterien gilt noch die volle Beitragspflicht.

Nein, beitragspflichtig ist nur der, der eine Wohnung innehat oder eine Betriebsstätte oder einen betrieblich genutzten PKW oder LKW. Weil Fernsehen typischerweise in LKW´s konsumiert wird. Aber nur in betrieblich genutzten LKW´s.


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Nickles sieht das mit den Schufa Eintrag locker...

Zitat
Blöd für die Abzocker ist ein Fall wie ich. Denn: mir ist der negative Schufaeintrag egal. Einen "Dispokredit" (der sowieso unbezahlbar ist) brauche ich nicht und mit Banken, die mir wegen der "GEZ-Scheisse" keinen Kredit geben wollen, mache ich sowieso lieber keine Geschäfte. Mein Verhältnis mit ARD und ZDF ist (war) seit Ende 2015 also praktisch geklärt. Ich habe den negativen Schufaeintrag und lebe sehr gut damit, ARD und ZDF haben im Gegenzug keinen einzigen Cent Zwangsgebühr von mir gekriegt. Damit scheinen die aber nicht wirklich glücklich zu sein.
;D

Wäre es für besagte Frau, und überhaupt nicht günstiger (und für das System teurer) wenn sie arbeitslos wird und H.IV beantragt ?
Denn letztlich ist es doch egal ob sie quasi an der Pfändungsfreigrenze leben muss, oder das obige erfolgt ?


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Zitat
Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden. [..]

Was haben die Geräte und noch weniger die Wohnungen mit dem öffentlich-rechtlichen Programm zu tun?

Nach der Logik des Herrn Eicher können alle Bürger Abgeordnetendiäten erhalten, weil sie die Möglichkeit haben, als Abgeordnete gewählt zu werden.  Eine Möglichkeit ist eine Option von vielen und als Anknüpfungspunkt vollkommen ungeeignet und irrsinnig.


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faust

... das ist ein wirklich brillanter Gedanke - dann wären mir die siebzehnfufftsch im Monat WURSCHT (#) !!!


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Wir sollten ab morgen Anträge auf Abgeordnetendiäten, Kindergeld usw. stellen und als Begründung die reine Möglichkeit wie die Empfangsmöglichkeit beim Rundfunkbeitrag angeben.

Über die Antworten können wir dann herzlich lachen.


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Der Herr hat natürlich Recht, es lohnt sich nicht, weil es für das Verweigern noch keine Bezahlung gibt.
Jeder würde gerne für seine Arbeit einen Lohn erhalten. Verweigerung ist so gesehen eine Arbeit, diese ist zum Teil auch anstrengend und belastend.
Zudem wird die Person des Verweigerers auch noch verunglimpf mit Worten wie Schwarzseher oder ähnlich. Dabei bringt der Verweigerer der Gesellschaft einen unschätzbaren Wert. Es ist die Diskussion über den Sinn und Zweck dieses Rundfunks mit aktuellen Kosten von ca. 22 Millionen € täglich. Am Ende der Diskussion wird der Rundfunk vielleicht nicht verschwunden sein, aber möglicherweise neu ausgerichtet auf das Maß, was ausreichend sein wird für eine noch festzulegende Grundversorgung. So der Rundfunk diese Diskussion überlebt und die Finanzierung so funktioniert wie es vielleicht richtig wäre, dass bedeutet, zuerst das Volk zu befragen wieviel es für eine Grundversorgung ausgeben möchte, dann hat die Verweigerung sich nicht nur für den Verweigerer gelohnt, sondern für alle. Dem Verweigerer jetzt völlig unnötig das normale Leben zu erschweren, obwohl die vermeintliche Schuld für das aktuelle Ausmaß des Rundfunks in bis zu 25 Jahren Reformstau, ausgelöst durch Parteien und Freundeskreise, zu suchen ist, dass ist einfach nur erbärmlich.


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