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Autor Thema: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher  (Gelesen 27438 mal)

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Tagesspiegel, 24.10.2016

Brandenburgerin zahlte keinen Rundfunkbeitrag
„Verweigerung lohnt sich nicht“
von Joachim Huber

Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher über Recht und Gerechtigkeit des Rundfunkbeitrages

Zitat
Herr Eicher, was ist das schiefgelaufen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg? Der Sender war gewillt, eine alleinerziehende Mutter in Brandenburg wegen säumiger Rundfunkbeiträge von 309,26 Euro in Haft nehmen zu lassen.

Da wissen Sie mehr als ich. Nach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen. Das ist ein Vorgang, der zunächst völlig unabhängig von der zugrundeliegenden Forderung erfolgt. Auch der Tagesspiegel könnte in diese Situation kommen, wenn ein Schuldner nicht zahlt.

[..]
Ist es für einen Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich unvorstellbar, dass jemand kein Fernsehen, kein Radio und keine Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzt?

Vorstellbar ist das natürlich, wenn auch nicht in allen Fällen immer ganz glaubwürdig. Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/brandenburgerin-zahlte-keinen-rundfunkbeitrag-verweigerung-lohnt-sich-nicht/14732206.html

Kommentar:
Zur Gesetzgebung des Rundfunk(beitrags)staatsvertrags und der hier federführenden Mitwirkung des "ARD-Experten" und ARD-Justiziars Herrn Eicher und weiterer örR-Justiziare siehe auch:

Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20121.0

Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0

Bundesverwaltungsgericht: Justizskandal oder nur GAU? Nun die Gesamtanalyse.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20482.0

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5817.0


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Zitat
Nein, Verweigerung lohnt sich wirklich nicht. In jedem Falle werden die Verweigerer in das Schuldnerverzeichnis eingetragen mit erheblichen Konsequenzen: Da wird es schon schwierig einen Handyvertrag abzuschließen, weil dann die Bonität des jeweiligen Schuldners – für jeden sichtbar – nicht mehr gegeben ist.

Welche rechtliche Grundlage gibt es genau dafür? Darf in einem demokratischen Land ein Gesetz einen Anbieter für Rundfunk, welcher in dieser Form unerwünscht ist und nicht genutzt wird, in dieser Art privilegieren, dass normales Leben unmöglich wird? Bisher ist so etwas nur aus Diktaturen bekannt.

Der öffentlich rechtliche Rundfunk beansprucht damit für sich ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber allen anderen allgemein zugänglichen Quellen.

Die Worte "öffentlich rechtlich" entsprechen nicht der Wahrheit, denn es ist schlicht Etikettenschwindel.

Es ist eine in der Summe durch die Bundesländer erschaffene Organisationsform, welche sich durch den Bürger aushalten lässt unter dem Deckmantel damit für Rundfunkfreiheit zu sorgen.

Das Grundgesetz erklärt aber, das jeder die freie ungehinderte Wahl aus allen allgemein verfügbaren Quellen hat. Einen Auftrag an die Bundesländer eine Quelle bereit zu stellen gibt es im Grundgesetz selbst nicht.

Explizit erklärt sollte der Staat sich nicht einmischen und maximal Sendeanlagen stellen.

Warum wurde also durch den Staat in Form der Bundesländer dieser Rundfunk geschaffen und nicht reduziert mit Erscheinen der ersten freien privaten Anbieter?

Damit die Rundfunkfreiheit gewährleistet wird. Wessen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 23:19 von Bürger«

v
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Zitat
...
Ist es für einen Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich unvorstellbar, dass jemand kein Fernsehen, kein Radio und keine Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzt?

Vorstellbar ist das natürlich, wenn auch nicht in allen Fällen immer ganz glaubwürdig. Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden.
...

In nahezu 100% der Wohnungen in Deutschland können Hunde gehalten werden...
Der ÖPNV kann von nahezu 100% der in Wohnungen lebenden Bevölkerung genutzt werden...
In nahezu 100% der Wohnungen in Deutschland kann Wasser, Strom und Atemluft verbraucht werden...
Nahezu 100% der Autofahrer in Deutschland leben in Wohnungen...
usw.

So langsam kann ich dieses schwachsinnige Geschwurbel nicht mehr hören.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 23:19 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
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Zitat
Nein, Verweigerung lohnt sich wirklich nicht. In jedem Falle werden die Verweigerer in das Schuldnerverzeichnis eingetragen mit erheblichen Konsequenzen: Da wird es schon schwierig einen Handyvertrag abzuschließen, weil dann die Bonität des jeweiligen Schuldners – für jeden sichtbar – nicht mehr gegeben ist.


Zitat
Und: Geräteabhängig – das steht fest – lässt sich die Rundfunkfinanzierung heute nun wirklich nicht mehr organisieren.

Wie machen das Unternehmen wie Premiere oder Netflix oder wie sie alle heißen?!? Können die Zaubern?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2016, 19:47 von Uwe«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

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Zitat
Und: Geräteabhängig – das steht fest – lässt sich die Rundfunkfinanzierung heute nun wirklich nicht mehr organisieren.

Geräteabhängig macht in der Tat keinen Sinn, denn mit den "Geräten" kann man heute doch eine schier endlose Vielzahl von Angeboten nutzen, völlig unabhängig von ARD/ZDF&Co. Nutzungsabhängig macht also Sinn und ist extrem einfach, 100% gerecht und ohne irgendwelche Kontrollen zu realisieren.

Gruß, ein ehrlicher Nichtnutzer NN, der keinen Job zu verlieren hat, der sich von "seinem" Intendanten zu nichts zwingen lässt und sich auf purzelnde Pfunde und mediales Interesse während seines Hungerstreiks in der ARD/ZDF&Co Erzwingungshaftanstalt freut. Im Gegensatz zu Sieglinde B. ist NN der englischen Sprache mächtig und wird in englischer Sprache zu führende Interviews NICHT ablehnen.  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 20:00 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

f

faust

... da erfüllt jemand seinen Arbeitsvertrag - wer hätte etwas anderes erwartet  :police: ?


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Zitat
Nach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.
Dass der RBB nicht den Haftbefehl beantragt hat, ist eine glatte Lüge, Herr Dr. Eicher! >:(

Zitat
weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden.

Vor dem "Rundfunkbeitrag" hatte man noch Rechte und musste solche Kontrollen nicht einfach über sich ergehen lassen, nicht wahr? Heutzutage dagegen werden die Meldedaten einfach an den "Beitragsservice" weiter gereicht, ohne den Bürger zu fragen! Da braucht es nicht viel Hirn, um festzustellen, in welcher Situation die Bürger rechtloser gestellt sind...

Verweigern macht also keinen Sinn? Nur wenn ich verweigere, kann ich mich juristisch dagegen wehren. Wer zahlt, bekommt schließlich keinen rechtsmittelfähigen Bescheid. Und nur wenn viele verweigern, bewegt sich etwas. Ansonsten würde dieses Thema völlig totgeschwiegen werden (was glücklicherweise immer weniger geht) und die Mär vom "Beitrag",  mit dem alle glücklich sind, wäre unwidersprochen.


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S
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Zitat von Hermann Eicher:

Zitat
Es sind inzwischen deutlich mehr Beitragszahler, der Rundfunkbeitrag verteilt
sich also auf mehr Schultern. Die Mehrerträge sind aber in einer Rücklage
gelandet und werden nun dafür verwendet, dass der Rundfunkbeitrag bis 2020
stabil bleibt. Ein deutlicher Beweis dafür, dass es nun gerechter zugeht. Im
Übrigen ist das „Klingeln an den Türen“ vollständig eingestellt worden und was
gab es dazu früher – zu Recht – für Proteste.

Früher trugen nur die Schultern jener, die Rundfunk nutzen wollten, dafür bereit zu tragen waren und tragen konnten.

Die Last wird auf mehr Schultern verteilt, die jetzt alle tragen müssen. Sklaven der Anstalten.

Die Schultern werden nicht entlastet, damit die Last bis 2020 stabil bleibe, danach kann die Last nur wachsen und immer mehr wachsen, das ist bei diesen Inflationstreibern nicht anders vorstellbar.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

f

faust

... lehnt euch zurück - bittebitte regt euch nicht auf  >:D (#) >:D !

Das, was hier gerade geschieht, haben wir in der (DDR - ) Schule "Roter Treff" genannt:

Einmal die Woche musste sich jemand auf ein (vorgegebenes) Thema vorbereiten, das dann mit der Klasse "diskutiert" wurde.
Zustimmende Wortmeldungen waren erwünscht, kritische nicht. Wer auf seinen Ruf bedacht war, beachtete das von vornherein.

Es ging darum, dass die offiizielle/erwünschte Lesart zu einem Thema in den Köpfen der Mehrheit verankert wurde - und damit das nicht so auffiel, wurde sie von einer Person aus den eigenen Reihen vorgetragen/moderiert.

Und wer jetzt  "Manipulation"  ruft, der ist ein ganzganz schlechter Mensch ...


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Zitat
Nach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.
Dass der RBB nicht den Haftbefehl beantragt hat, ist eine glatte Lüge, Herr Dr. Eicher! >:(

Bitte keine Lügen verbreiten, GEZ_Nixda. Danke.

Der RBB hat definitiv keine Beugehaft beantragt. Es ist nichts bekannt dahingehend.
Solltest du dennoch interne Infos haben, dann bitte belegen.

Im Video zum Sachverhalt war zu erkennen, dass einmal eine Institution des Ortes Beetzsee als Gläubiger benannt worden ist und später wurde abgeändert mit BS als Gläubiger. Beides ist grundlegend Falsch.

Einen Haftantrag muss zwangsläufig der Gläubiger stellen, in dem Falle der RBB.
Die Vollstreckungsbehörde ist dazu nicht befugt, auch wenn es um Vermögensauskunft geht, auch hier muss der RBB das tun, da alles ein Vorgang ist und keine zwei getrennten Verfahren.
Es gibt nur einen Gläubiger und keine zwei.

Hier wird das Amt Beetzsee als Gläubiger benannt:, was natürlich nicht stimmt:
(siehe Anhang, Quelle: Internet)*

* Edit "Bürger":
Bilddokument direkt eingebunden, da verlinkte Seite unerwünscht.


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Zitat
Nach meinem Kenntnisstand hat die Vollstreckungsbehörde (und nicht der RBB) einen Haftbefehl beantragt, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.
Dass der RBB nicht den Haftbefehl beantragt hat, ist eine glatte Lüge, Herr Dr. Eicher! >:(

Person NN wettet, der Intendant wars. Mitlesende Intendanten, bitte korrigieren, falls NN falsch liegen sollte.


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Zitat von Hermann Eicher:
Zitat
Es sind inzwischen deutlich mehr Beitragszahler, der Rundfunkbeitrag verteilt
sich also auf mehr Schultern.  [..]

Früher trugen nur die Schultern jener, die Rundfunk nutzen wollten, dafür bereit zu tragen waren und tragen konnten.
Die Last wird auf mehr Schultern verteilt, die jetzt alle tragen müssen. Sklaven der Anstalten.

Die Schultern werden nicht entlastet, damit die Last bis 2020 stabil bleibe, danach kann die Last nur wachsen und immer mehr wachsen, das ist bei diesen Inflationstreibern nicht anders vorstellbar.

Und man sollte sich immer wieder vor Augen führen, was hier versucht wird, auf so viele Schultern, wie möglich zu verteilen:

Das teuerste zwangsfinanzierte Rundfunksystem der Welt!!

86 öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Programme, zunehmende Angebote im Netz und in Form von Smartphone-Apps.

Intendantengehälter: Karola Wille (MDR) 275.000 Euro/Jahr, Tom Buhrow (WDR) 360.000 Euro/Jahr, Peter Boudgoust (SWR) 309.000 Euro/Jahr, Ulrich Wilhelm (BR) 310.000 Euro/Jahr

Intendantenpensionen (60-75% des letzten Grundgehalts, ein Normalbürger bekommt 41-45% des Durchschnittsgehalts): Karola Wille 17.000 Euro/Monat, Tom Buhrow 23.000 Euro/Monat, Peter Boudgoust 19.000 Euro/Monat, Ulrich Wilhelm 19.000 Euro/Monat

Zusatzpensionen (zusätzlich zur gesetzlichen Rente) der ÖRR-Mitarbeiter: 1800-2500 Euro/Monat

Moderatoren-Gehälter: Claus Kleber 600.000 Euro/Jahr, Monika Lierhaus 450.000 Euro/Jahr für das Vorlesen der Lottozahlen.

Expertenhegälter Scholl, Kahn im Millionenbereich

KIKA-Skandal: ca. 10 Millionen Euro hinterzogen. Die Aufklärung durch die Berliner Detektei Escon (gegründet von einem ehem. LKA-Präsidenten) kostete ca. 7 Millionen Euro!

Gottschalk-Skandal: 4,6 Millionen fürs Nichtstun

Olympia Rio 2016: entsandte Mitarbeiter ARD/ZDF 480, BBC 450, France Télévision 200, ital. RAI 200

Und und und ...



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Bei soviel Hohn und Heuchelei fallen einem nur noch Worte ein die hier ohne Konsequenzen nicht gepostet werden dürfen.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass man sich bei den örR-Anstalten so was von sicher fühlt um ein ganzes Volk zu verhöhnen und vorzuführen.
Aber es ist noch nicht alle Tage Abend...


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Selbstverständlich habe ich vor meinem Post recherchiert. Wer Google bemüht, findet den Haftbefehl als Bild. Diesen habe ich angehängt und es steht eindeutig darauf geschrieben, dass
"auf Antrag der Gläubigerin gemäß.....Haft angeordnet..."   Habe ich als Datei angehängt, ist aber wohl nicht zu sehen.

Wer ist die Gläubigerin? Wohl kaum die Vollstreckungsbehörde.   Ehrlich gesagt, werde ich aus deinem Beitrag nicht schlau!

Es gab definitiv einen Haftbefehl, oder nicht?

Der RBB hat definitiv keine Beugehaft beantragt. Es ist nichts bekannt dahingehend.

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Wie passt das zusammen? :o


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