Versuch der Einflussnahme
Wirklich? Da hab' ich so meine Zweifel.
Denn:
Die Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gelten für alle Bürger der Europäischen Union und dürfen folglich von diesen auch für sich in Anspruch genommen werden. Bürger der Europäischen Union sind kraft europäischem Recht, nachzulesen in den EU-Verträgen, alle Bürger, die Bürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind, gleich ob sie Unternehmer, Arbeiter, Politiker oder bspw. Künstler sind.
Es ist nicht in Ordnung, für sich die Wahrung der Grundrechte zu reklamieren, sie anderen aber lieber verweigern zu wollen.
Der einzige Unterschied zum "einfachen" Bürger darf in der Wortwahl der Meinungsäußerung bestehen; hier sind Politiker, Unternehmer etc., also zumeist führende Personen der Gesellschaft, eindeutig in einer höheren Verantwortung.
Solange deren Meinungsäußerung aber allen rechtlichen wie moralischen Gepflogenheiten entspricht, haben auch sie freilich das Recht zur freien Meinungsäußerung.
Aus Duckmäusertum heraus wird sich keine Gesellschaft weiterentwickeln.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;