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Autor Thema: Gewissen schützt nicht vor Rundfunkbeitrag - Spieglein, Spieglein an der Wand...  (Gelesen 5166 mal)

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Telepolis, 21.10.2016

Gewissen schützt nicht vor Rundfunkbeitrag
von Peter Mühlbauer

Zitat
Als es noch den Wehrdienst gab, konnte man diesen aus Gewissensgründen verweigern. Beim Rundfunkbeitrag geht das nicht, wie das Verwaltungsgericht im pfälzischen Neustadt an der Weinstraße in einem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 20. September entschieden hat Az.: 5 K 145/15.NW. [..]

Das Verwaltungsgericht räumt in seinem Urteil zwar ein, dass der Rundfunkbeitrag "anders als Steuern zu einem konkreten Zweck erhoben wird", hält das Steuerargument des Bundesverfassungsgerichts aber trotzdem für anwendbar, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur "Vielfaltssicherung" verpflichtet sei und nicht fest stehe "für welche Programme und Programminhalte der Beitrag des jeweiligen Schuldners verwendet wird".

Möglicherweise hat es sich das Verwaltungsgericht hier zu einfach gemacht, wenn es zwar mit einer "Programmvielfalt" argumentiert, aber nicht geprüft hat, inwieweit diese beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk 2016 tatsächlich noch vorliegt. Viele Menschen haben heute einen ähnlichen Eindruck wie der Autor Klaus-Jürgen Gadamer, der das Programm nur mehr als "Angebot für die Ökobourgeoisie" empfindet, in dem Meinungsvielfalt lediglich behauptet, aber nicht gesendet wird. Darauf weisen nicht nur die (sogar bei älteren Leuten) sinkenden Einschaltquoten hin [..]

Für viele Menschen ist "degeto" das zweitstärkste Ekel-Adjektiv nach "bento“. [..]

> Jeden Tag schaut der dank GEZ Gewaltige in den Spiegel und fragt:
Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Schönste im ganzen Land?
Und das Spieglein antwortet:
Ihr seid der Schönste hier,
aber Netflix ist tausend mal schöner als ihr.
<

Weiterlesen auf:
http://www.heise.de/tp/artikel/49/49765/1.html

Siehe auch:
Gerichtsurteil: Keine Befreiung von GEZ aus religiösen Gründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20603.msg133343/topicseen.html#msg133343


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 19:41 von ChrisLPZ«
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Guter Artikel! Offenbart die absolute Schwäche der Argumentation des VG!
Es passt nicht, gleichzeitig darauf zu bauen, dass die Zwangsabgabe keine Steuer ist und sich dann doch auf seine Ähnlichkeit zur Steuer zu berufen.

Zitat
Möglicherweise hat es sich das Verwaltungsgericht hier zu einfach gemacht, wenn es zwar mit einer "Programmvielfalt" argumentiert, aber nicht geprüft hat, inwieweit diese beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk 2016 tatsächlich noch vorliegt.

Genau so eine Prüfung an der Realität haben die Gerichte in dem Fall bisher beständig verweigert. Auch zu prüfen, wie es gerechtfertigt ist anzunehmen, dass alle ÖR konsumieren, obwohl es einen Marktanteil von nur mehr 38% und ein Meinungsbildungsgewicht von 30% hat.

Die Gerichte leben in ihrer eigenen (oder vielleicht vorgegebenen?) Scheinwelt! Natürlich ist der ÖR politisch unabhängig, ist doch durch seine Finanzierung garantiert, obwohl sich die Gremien in parteipolitischen Freundeskreisen treffen. Und weil der ÖR einen Programmauftrag hat, kommt dieser dem natürlich auch nach ...

Aufwachen bitte, Augen aufmachen, liebe Richter!!!


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Auch die Richter sollten "Geschenksendungen" erhalten... ;)
Aktion: Gutachten des Bundesfinanzministeriums anfordern auf dem Postwege
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P
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Bitte dabei zu erst klären was Grund ist, im nächsten Schritt was dann Versorgung sei.


Die Richter können doch gar nicht aufwachen, schließlich schlafen die nicht.

Jedoch könnte es sein, dass diese Richter nicht richtig unabhängig entscheiden. Das könnte daran liegen, dass diese nicht unmittelbar durch das Volk bestimmt werden. Wahrscheinlich gibt es auch Freundeskreise zwischen Richtern und den Berufspolitikern. Vielleicht sollte dazu mal ein Netzplan aufgezeichnet werden. Damit könnte auf Grund gefischt werden um festzustellen welche Versorgung zwischen beiden Gruppen besteht.


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