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Verwaltungsverfahrens/-Vollstreckungsrecht Saarland> Verfahrensweg/Rechtsbehelf?

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Schräuble:
Salut,

meine Frage bezieht sich auf den vorherigen Post:

Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Saarland
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14135.0.html

Dieser ist leider geschlossen. Wenn das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für die mit dem Rundfunkgebühreninkasso befaßten Einrichtungen gilt, fragt sich

* welcher Verfahrensweg dagegen dann einzuschlagen ist und
* welche Rechtsbehelfe denn dann gegen öffentlich-rechtliche Vollstreckungen, die dem Vernehmen nach stattfanden oder noch -finden, einzulegen wären.
Das im bezogenen Post unten zitierte Urteil mag ja für das betreffende Bundesland richtungsweisend sein, aber hier ergibt sich doch die für mich unverständliche Lage, daß bei öffentlich-rechtlicher Vollstreckung das (zugehörige?) Verfahrensrecht nicht anwendbar ist.

Erfolgt dann vielleicht in einer zweiten Runde ein Zivilinkasso und dann vielleicht zur Abwechslung ein Fiskalinkasso oder wie?
Adieu


Edit "DumbTV": Link auf den angesprochenen Post ergänzt.
Edit "Bürger": Thread-Bereff präzisiert.

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