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Autor Thema: Verwaltungsverfahrens/-Vollstreckungsrecht Saarland> Verfahrensweg/Rechtsbehelf?  (Gelesen 3779 mal)

S
  • Beiträge: 3
Salut,

meine Frage bezieht sich auf den vorherigen Post:

Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Saarland
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14135.0.html

Dieser ist leider geschlossen. Wenn das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für die mit dem Rundfunkgebühreninkasso befaßten Einrichtungen gilt, fragt sich
  • welcher Verfahrensweg dagegen dann einzuschlagen ist und
  • welche Rechtsbehelfe denn dann gegen öffentlich-rechtliche Vollstreckungen, die dem Vernehmen nach stattfanden oder noch -finden, einzulegen wären.

Das im bezogenen Post unten zitierte Urteil mag ja für das betreffende Bundesland richtungsweisend sein, aber hier ergibt sich doch die für mich unverständliche Lage, daß bei öffentlich-rechtlicher Vollstreckung das (zugehörige?) Verfahrensrecht nicht anwendbar ist.

Erfolgt dann vielleicht in einer zweiten Runde ein Zivilinkasso und dann vielleicht zur Abwechslung ein Fiskalinkasso oder wie?
Adieu


Edit "DumbTV": Link auf den angesprochenen Post ergänzt.
Edit "Bürger": Thread-Bereff präzisiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2016, 00:26 von Bürger«

 
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