Ich bin nicht mal sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Wieso geht Mister X denn davon aus, dass der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis mit einem Schuldenerlass gleichzusetzen ist? Was war denn das konkrete Gerichtsurteil, das zum Eintrag ins Schuldnerverzeichnis führte?
Ein Umzug befreit ja rechtlich nicht von Altschulden oder laufenden Verfahren. Wäre also das alte Verfahren eingestellt worden, dann ist wahrscheinlich die Begründung entscheidend dafür, ob die LRA ihre Forderung immer wieder mal anbringen darf. Wäre es noch am Laufen, müsste doch eigentlich der Verweis auf das offene, laufende Verfahren reichen, wenn man erneut Geld eintreiben will.
Juristisch interessant wird's natürlich erst dadurch, dass man einfach mal das Aktenzeichen geändert zu haben scheint, damit sich daraus eine neue Forderung bzw. Klage formulieren lässt. Das kann aber auch damit zu tun haben, das im neuen Wohnort ein anderes Gericht zuständig wäre.
Na ja, jetzt hab ich viel geschrieben, aber wenig gesagt. Leider
