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Autor Thema: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH  (Gelesen 21627 mal)

K
  • Beiträge: 63
Moin.
Da es hier im Hamburger Thread sehr ruhig ist, wollte Person K mal fragen, was die aktuelle Entwicklung im Bezug auf Zwangsvollstreckung und Klagen in HH ist.


Wird noch vollstreckt (Tübinger Urteil vom 16.09.2016), wenn Fbs nicht zugestellt wurden?
Gibt es erfolgreiche Klagen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2016, 07:55 von KnutK«

s
  • Beiträge: 17
Moin,
meine fiktive Person hat vor 10 Tagen eine "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" bekommen. Da sie nie Briefverkehr mit dem "Beitragsservice" oder dem NDR hatte, hofft sie, die Vollstreckung mit Hilfe des neuen Tübinger Beschlusse abwehren zu können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2016, 19:53 von Bürger«

K
  • Beiträge: 63
Ok, danke für die Info, fiktive Person, somedude.

Person K hofft auf weitere Nachrichten hinsichtlich der Zwangsvollstreckung in HH.


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e

erc

  • Beiträge: 34
Eine PersonX muss sich so langsam bereit machen, einen Klageweg zu beschreiten:

Widerspruchsbescheid mit falschen Angaben,Fehler GEZ zum Festsetzungsbescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20343.msg133598.html#msg133598

Untermieter soll bezahlen, Hauptmieter bleibt verschont?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16860.msg133588.html#msg133588


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2016, 23:49 von Bürger«

n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Hallo Hamburger,

könnt ihr bitte Infos zu Klageverfahren einstellen.

Person A's  Klage ist seit seit 03/15 ausgesetzt.

A erhält keine Drohbriefe, keine Briefe vom Gericht, keine vom NDR. Zahlung wurde bis Klärung ausgesetzt und vom NDR bestätigt.

Person A fragt sich, wann es in Hamburg weitergeht....  1,5 Jahre sind schon ne recht lange Zeit  :angel:

A würde auch gerne mal wissen ob man zum Gericht muss oder nicht. Egal wie es ausgeht. Der Sand im Getriebe war es wert.

Und Seit Anne Will von dieser Woche mit der IS Propaganda erst recht.

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2016, 20:30 von Uwe«

h
  • Beiträge: 19
Seit Person H klagt, hat er auch nichts mehr von der zuständigen LRA gehört und vom BS sowieso nicht.


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A
  • Beiträge: 9
Bei Person M geht es nach der Reaktion auf die Ankündigung der Zwangsvollstreckung der Stadtkasse HH mit der im Thread bereitgestellen Antwort weiter:
Finanzbehörde HH: NDR fällt unter Behördenbegriff (Vollstr. trotz Widerspr.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21403.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2017, 02:50 von Bürger«

A
  • Beiträge: 9
Person M bekam die "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" zur Kenntnisnahme.. Sprich eine der Banken von Person M bekam das Schreiben ebenfalls und seitdem ist keine Überweisung mehr vom Tagesgeldkonto dieser Bank möglich.


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N
  • Beiträge: 12
Moin,
im letzten Jahr hat Person N 2 Briefe von der Kasse.Hamburg bekommen. Mit dem Hinweis das Person N angeblich dem NDR Beiträge schulde.
Auf beide Briefe hat Person N geantwortet, dass er keine Mahnungen erhalten habe und das sie ihm dieses bitte mit amtlichen Dokumenten nachweisen sollen. Auf keinen der beiden Briefe hat Person N eine Antwort durch die Kasse.Hamburg erhalten. Im Dez. bekam Person N dann einen Pfändungs- und Einziehungsverfügung, den auch seine Chefin erhielt. Da Person N derzeit Krankengeld bezieht, hat sie die Forderung zurückgewiesen. Person N hat dann einen Brief an die Kasse.Hamburg geschrieben und dabei ebenfalls auf die beiden Tübinger Urteile hingewiesen. Dies hatte aber keinen Eindruck gemacht.
Am 27.12.2016 bekam Peson N dann einen gelben Brief von der Kasse.Hamburg, mit einer Zahlungsaufforderung und Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Auch dagegen hat Person N einen Widerspruch eingelegt, der auch zur Kenntnis genommen wurde.
Gestern war Person N dann der Einladung gefolgt und erschien bei der Kasse.Hamburg.
Man bot Person N an, den angeblich ausstehenden Betrag in Raten zu zahlen, um keine E.V. angeben zu müssen. Auf Nachfrage von Person N, ob es ein rechtskräftiges unterschriebenes Dokument gäbe, das beweist, dass Person N Schulden hätte, wurde verneint. Da alles auf elektronischen Wege zugestellt wird. Dementsrechend wurde es von von Person N abgelehnt, eine Vermögensauskunft abzugeben. Person N gab zu bedenken, dass jeder, der sich mit Scannen und OCR auskennen würde, solche Dokumente selber erstellen kann. Die Frage ob es sichergestellt werden könne, ob es sich tatsächlich um Original Anträge handelt, wurde nicht beantwortet. Was aber unbewusst beantwortet wurde ist, dass die Beamten der Kasse.Hamburg von oben die Order bekommen haben, die Anfragen der InkassoFirma Beitragsservice ohne Nachfrage zu bearbeiten. Was sehr auffällig war ist, dass es alles sehr entspannt zuging. Auch wurde Person N gefragt, ob er eine weitere Erklärung abgeben wolle. Person N hat angegeben, das er grundsätzlich bereit ist zu bezahlen, sofern ihm amtliche Dokumente vorliegen. Dies wurde im Protokoll eingetragen.
In diesem Sinne, alles Gute.
Nuada


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  • Beiträge: 984
In meinem Fall, wo durch das Verwaltungsgericht unter Einbeziehung des NDR ein Ruhen des Verfahrens vereinbart wurde, um die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten, hält sich der NDR daran und schaltet den Beitragsservice nicht ein. Ich denke, ein solches Verhalten unter Umghehung des Gerichtes würde das Verwaltungsgericht auch nicht besonders gut finden ... Es wird wohl auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gewartet, da ich verfassungsrechtlich argumentiert habe.


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n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Habe nun nach einer gefühlten Ewigkeit mal wieder was gehört und ein Informationsschreiben "Zahlung Ihrer Rundfunkbeiträge" erhalten.
Darauf ist der Kontostand seit 2013 zu sehen.  Es ist definitiv kein Bescheid.

Habe der ÖR Anstalt und dem Beitragsservice geschrieben, dass ich das als reine Information sehe, da die Klage ja bis zu einer Oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgesetzt ist und ich empfehle, von weiteren Bescheiden abzusehen, da auch diesen widersprochen würde und die dann ja ins laufende Verfahren müssten (Was Mehraufwand für alle Beteiligten ist).

Gibts hier ähnliche Erfahrungen in HH?


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  • Beiträge: 19
Person X hat seit seiner Klage beim VG HH, vor einigen Monaten, keine Reaktion seitens des BS oder der LRA erhalten.


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M
  • Beiträge: 207
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Die Hamburger haben offenbar den Vorteil, dass das OVG Hamburg alle Berufungs-Verfahren bis zur verfassungsrechtlichen Klärung zurückstellt. Das führt wohl dazu, dass auf VG-Ebene auch aktuell noch Verfahren ruhendgestellt werden und bereits ausgesetzte Verfahren aus der Zeit vor der Entscheidung des BVerwG (also Zeitraum 2015) nicht wieder aufgenommen werden.

Mir ist kein anderes Bundesland bekannt, wo so "Kläger-freundlich" verfahren wird.

Warum das hier geht und in anderen Bundesländern nicht, wäre zu klären. Ein Grund -bezogen auf die 1.Instanz- könnte zB. sein, dass in anderen Bundesländern vor der Entscheidung des BVerwG bereits Urteile in 2.Instanz vor dem OVG/VGH getroffen worden sind, die damit einer Ruhendstellung in 1.Instanz in diesen Bundesländern oder gar einer Aussetzung das Wasser abgegraben haben.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang:
Gibt es in Hamburg Verfahren, die aktuell noch ruhendgestellt werden?
Gibt es in Hamburg Verfahren, die aktuell noch neu ausgesetzt werden mit Verweis auf die ausstehenden Verfahren vor dem OVG Hamburg?




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h
  • Beiträge: 19
Wenn man gegen den Rundfunkbeitrag an sich klagt, wird man vermutlich, wie bei den VGs in anderen Bundesländern auch, verlieren.
Es dauert in HH vielleicht länger, hat aber trotzdem keinen Sinn.
Person X klagt nicht gegen das Rundfunkbeitragssystem!


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  • Beiträge: 984
@ Maverick

In Hamburg wurde vom Verwaltungsgericht nicht klägerfreundlich, sondern effizient gehandelt. Mit Klägern und Beklagter (NDR) eine Ruhendstellung vereinbaren, abwarten und nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes der Klage gegen den Rundfunkbeitrag entweder stattgeben oder die Rücknahme der Klage anregen - abhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und den individuell angeführten Klagegründen. 

Viele andere Gerichte lassen sich offenbar willfährig vor der Karren des ÖRR spannen, ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten. Das könnte peinlich enden, wenn aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die eigenen Urteile wieder aufgehoben werden müssen.


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