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Autor Thema: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH  (Gelesen 21644 mal)

h
  • Beiträge: 19
@Leen

Über Kurz oder Lang wird seine Klage abgewiesen werden und A wird nicht nur den Rundfunkbeitrag (durch Pfändung) sondern auch noch die Gerichtskosten (und demnächst noch seinen Anwalt) bezahlen müssen.

A lese mal folgende Gesetze (ja, der RBStV ist auch ein Gesetz) durch:

§10 (5) RBStV
§2 (1) Satz 2  HmbVwVfG
§41 (2) HmbVwVfG

Danach stellst A im RBStV fest, dass die LRA rückständige Rundfunkbeiträge festsetzen dürfen. Ok?
Wie die Festsetzung aussieht, wie die Festsetzung durchgeführt wird bzw. wie die Festsetzung bekanntgegeben wird steht nicht drin und ist somit auch nicht geregelt.
Einzig, dass die Vollstreckung im Rahmen einer Amtshilfe durch die zuständige Behörde durchgeführt wird ist geregelt.

Also könnte hier schon ein Problem festgestellt werden, wie die LRA die Rundfunkbeiträge überhaupt festsetzen sollen.

Da der BS natürlich schlau ist, verweist er auf das VwVfG, welches in HH Ländersache ist.
Im VwVfG wird geregelt was ein Verwaltungsakt (ein FB soll ja ein VA sein) ist, wie dieser bekanntgegeben und vollstreckbar wird.
Im HmbVwVfG wird der NDR aber explizit ausgenommen!

Also kann das Gesetz gar nicht "benutzt" werden.

Also kann der BS und der NDR mit ihren Festsetzung machen was sie wollen!
Einzig wenn man artig widerspricht, erlangen die FB Wirksamkeit!

Und selbst wenn das HmbVwVfG herangezogen wird, muss der Verwaltungsakt nachweislich eingegangen sein!
Spätestens vor Gericht muss dies nachgewiesen werden.
 
Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen, alles hypothetisch beschreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2017, 11:47 von Uwe«

M
  • Beiträge: 207
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
@leen

Bitte beachten, dass im Forum nur "fiktive" Fälle betrachtet werden. ;)

Person A (nenne ich der einfachheithalber mal so) könnte die angekündigte Zwangsvollstreckung gegenüber der Stadtkasse einfach schriftlich zurückweisen. Kopie des Beschlusses vom April 2015 beilegen - fertig. Beweislage so eindeutig, dass stark zu vermuten ist, dass die Stadt sich damit nicht weiter befassen wird.

Zusätzliches Schreiben an die LRA mit Antrag auf Aufhebung des neuen Festsetzungsbescheides unter Verweis auf den Gerichtsbeschluss und die laufende Klage. Hilfsweise muss wohl dennoch fristwahrend Widerspruch inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.

Evtl. wurde die Kontensperre bei der LRA in Folge des Gerichtsbeschlusses nur zeitlich befristet bis Ende 2016 eingetragen und die relativ lange Verfahrensdauer hat nun dazu geführt, dass wieder neue Bescheide rausgehen und das Mahnverfahren wieder in Gang gesetzt wurde. Das könnte Person A evlt. vorab auch telefonisch bei der LRA in Erfahrung bringen und dort mal (neugierigerweise) fragen, wie das weitere Vorgehen in diesem Fall nun ist und die Forderung der Aufhebung des neuen Festsetzungsbescheid mit schriftlicher Bestätigung schon mal am Telefon fordern. Da die zu erwartende Bearbeitungszeit bei der LRA allerdings länger sein dürfte als die Rechtmittelfrist gegen den Bescheid muss wohl auch schriftlich reagiert werden (s.o.)

Edit:
das von hurzpfurz vorgeschlagene "Spiel" mit dem nicht nachweislichen Zugang der Festsetzugsbescheide kann man evtl. mal für einen Bescheid durchziehen, denn der könnte ja tatsächlich auch bei der Post verloren gehen und nicht den eigenen Briefkasten erreichen, die Argumentation aber für 3,4,5 usw. Bescheide zu nutzen - riskant und kostet auf jeden Fall viel Nerven und, falls der Stadt eine Kontoverbindung bekannt ist, wird man eine Kontopfändung damit oftmals nicht verhindern. Dazu gibt es genügend Beispiele im Forum.
 


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  • Beiträge: 19
@Maverick

Ein Spiel ist es nicht. Es ist eher der volle Ernst!

Wenn man rechtliche Konsequenzen erleiden muss, dann sollte man auch alle Rechte nutzen, die einem zustehen.

Der BS kann doch ohne Beweise (nachweislicher Eingang) behaupten was er möchte!
Der Vorteil des Empfängers ist, dass man es nicht nicht nachweisen muss, dass man etwas nicht erhalten hat -wie auch?

Und wie oben schon erläutert, ist die Bekanntgabe für die FB gar nicht geregelt!


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  • Beiträge: 170
@hurzpfurz:

Diese Diskussion hatten wir in den letzten Tagen schon in einem anderem Thema. Das interessiert die Vollstreckungsstellen einfach überhaupt nicht wenn man sagt man hat nichts bekommen.

@leen:

Wenn ein Verfahren am laufen ist und schriftlich festgelegt wurde, dass es ruht/ausgesetzt ist, würde ich es wie maverick auch schon geschrieben hat, so weiterreichen an die Vollstreckungsstelle.

Widerspruch gegen den neuen FB würde ich mit Hinweis auf das laufende Klageverfahren einlegen. Das rumkaspern mit LRA ist wohl auch nicht wirklich sinnvoll, musste ich persönlich feststellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2017, 21:58 von Bürger«

k
  • Beiträge: 2
moin moin!

ich habe grad mal auf der homepage des hh verfassungsgerichtes nach neuen urteilen geschaut und alle, die mit rundfunkgebühren zu tun haben, sind pro "beitragsservice" ausgegangen. wirklich entmutigend. eine fitkive person hatte bis eben überlegt, klage einzureichen, aber wird das nun wohl doch sein lassen. diese person hat anfang märz seit knapp 1 jahr wieder einen brief vom "beitragsservice ndr" erhalten, einen widerspruchsbescheid (briefwechsel mit "gez" mit forderungen, bescheiden, widersrüchen etc. besteht seit märz 2014).
gegen diesen widersprucsbescheid könne sie beim verfassungsgericht klage erheben. doch wenn alle fälle vorher auch schon abgelehnt wurden? gez zu zahlen sei europarechtlich und verfassungsrechtlich ok. warum kann sie nicht weider direkt den ndr anschreiben mit widersprüchen? in dem fall dieser fiktiven peron handelt es sich um fast 700 euro, die bereits verlangt werden. wenn sie diese jetzt nicht zahlt und nichts weiter in die wege leitet, kann sie dann mit einer zwangsvollstreckung rechnen? die person ist grad etwas unschlüssig/hilflos...
habt nen schönen tag!


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@kayjayhh: wo werden denn Entscheidungen des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag publiziert? Unter http://justiz.hamburg.de/entscheidungen/ ist diesbezüglich nichts zu finden. Zudem würde ich auf Urteile aus Hamburg nicht sonderlich viel geben, da inzwischen mindestens 50 Kläger bis zum Bundesverfassungsgericht vorgedrungen sind. Es sieht auch so aus, als würde sich das BVerfG noch dieses Jahr mit dem Thema beschäftigen, so dass spätestens 2018 eine Entscheidung zu erwarten ist.

Jeder kann nur für sich persönlich entscheiden, ob er sich mit dem Moloch öffentlich-rechtlicher Rundfunk fetzt oder nicht. Ich persönlich bin kein Anhänger von Duldungsstarre; vor allem nicht, nachdem nahezu 100% der Verwaltungsgerichte bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht die Rundfunkgesetzgebung offenbar für sakrosankt halten, an die die Maßstäbe der Verfassung nicht anzulegen sind. Entsprechend unplausibel sind deren Urteile. Was die Entscheidung des BVerfG bringen wird, ist bislang unklar. Aber auch bei einem negativen Ausgang - aus der Sicht der Zahler - gehe ich davon aus, dass der Streit nicht beendet sein wird. Womöglich geht er dann sogar erst richtig los, in dem man nämlich politisch mobil macht.

M. Boettcher


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s
  • Beiträge: 236
Lieber hr. Böttcher

ich sehe das ähnlich - allerdings: Was kann man erwarten?
Ich gehe nicht davon aus, dass das gericht zugunsten der Bürger entscheiden wird. Es wäre äußerst schön, wenn ich mich irre! Und wie soll man politisch mobil machen? Da doch alle Parteien in der gleichen Suppe rühren? Nicht eine ist dabei, die das kritisch sieht. Wie auch? Die aussicht auf einen netten Nebenverdienst ala Ratsmitglied ist doch zu verlockend?

Der alte Satz hat nach wie vor Bedeutung:

MACHT KORRUMPIERT,
absolute Macht korrumpiert absolut!

Lord Acton 19. Jhrdt.

Und da die Gerichte den Rundfunkt sakrosankt stellen, gilt dies doch als absolut oder nicht?
Den ollen König hat damals auch keiner an den karren k*** dürfen / können ohne Nachspiel (meistens Rübe ab oder auf ewig gesiebte Luft)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2017, 21:52 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

h
  • Beiträge: 19
@Leen
Wo hat Person h geschrieben, dass es die Vollstreckungsstellen (also die Stadtkassen) interessiert? Die machen Dienst nach Vorschrift oder Anweisung!
Die Vollstreckungsstellen müssen nicht prüfen (und deshalb interessiert es sie auch nicht!), weil sie nicht haften sondern der Gläubiger!!
Person h meinte damit, dass nach der durchgeführten Vollstreckung Klage gegen die Vollstreckung erhoben werden sollte.
Spätestens dann sollte es interessieren!

Nochmal für alle, die hier mitlesen und mitdiskutieren:

Es macht laut Person h keinen Sinn gegen das Rundfunkbeitragssystem zu klagen!
Damit meint Person h eine Klage gegen den Rundfunk, weil er eventuell gegen das GG verstößt, man keinen TV benutzt, taub, blind und stumm ist ... usw. usf.
Ihr könnt euch vor Gericht auf den Kopf stellen oder den Hampelmann machen.
Es ist egal!

Das RB-System ist von der Politik in der jetzigen Form so gewollt.
Welches Gericht sollte gegen die Politik entscheiden? Ich sage es euch: Keines!
Es wird aktuell IMMER für den Rundfunk und gegen den einzelnen Bürger entschieden.
Da müsste schon das höchste Gericht entschieden haben, damit die "Kleinen" nachziehen.
Außerdem interessiert es die Richter eh nicht, da sie mit ihrer R-Besoldung eh auf etwas mehr als 200€ im Jahr schei*en.
 
Wie Person h schon weiter oben geschrieben hat, ist eine Klage gegen die Vollstreckung der einzige Weg***, um das RB-System nicht zwangsweise zu finanzieren.
Nur eine Vollstreckung ist klipp und klar geregelt, wenn sie durch eine Behörde durchgeführt wird.
Und die Vollstreckungsvoraussetzungen werden eben in der Regel nicht erfüllt.

Die Vollstreckung für Rundfunkbeiträge wurde laut Person h, wie oben mit den §§ nachzuvollziehen ist, nicht 100% geregelt.
Das erkennt schon der verwaltungsrechtliche Laie, wenn er sich zumindest etwas mit der Thematik beschäftigt!

Dass dieser Weg nicht unbedingt klappen muss, sollte klar sein.
Es ist aber aktuell der einzige Weg!***


***Edit "Bürger":
Ausdrückliche Warnung vor Thesen wie diesen, die dem Forum genau das bescheren, was seit Monaten zu tausenden schon in den Vollstreckungsfällen ablesbar ist: keine Aussicht auf Erfolg, kein Hemmnis der Ursache, kein grundsätzlicher Schutz - aber dafür Konsequenzen wie Schuldnerregister, Konto- und Lohnpfändung.
Siehe auch explizite Hinweise unter
"Schnelleinstieg"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Das bewusste Provozieren von Vollstreckungen wird im Forum aus o.g. und aus Kapazitätsgründen ausdrücklich nicht behandelt!
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass es nur einer (wenn auch tiefgreifenden) Änderung der Vollstreckungsmodalitäten bedürfte, um diese Strategie voll auflaufen zu lassen.
Zudem dürfte auch klar sein, dass bei "positiven" Urteilen bzgl. der Vollstreckungspraxis die Gegenseite mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bis in die höchsten Instanzen Rechtsmittel einlegen würde.
Das Grundübel wäre damit ebenso wenig beseitigt.
Auf dem regulären Rechtsweg kann auch die Bescheidungs- und Vollstreckungspraxis angegriffen werden.
Im Vollstreckungsverfahren besteht im Gegensatz dazu jedoch keine Möglichkeit mehr, Fragen der Rechtmäßigkeit der Forderung an sich zu behandeln.
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2017, 03:51 von Bürger«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es macht keinen Sinn gegen das Rundfunkbeitragssystem zu klagen!

Wenn damit gemeint ist, dass das BVerfG nicht dafür sorgen wird, dass der ÖR-Rundfunk ohne Finanzierung dasteht: stimmt. Allerdings bin ich recht vergnügungssüchtig und möchte mein verfestigtes Vorurteil zum BVerfG gern einmal schriftlich bestätigt sehen.

Dennoch lohnt sich m. E. eine Klage gegen den sogn. Rundfunkbeitrag für die Allgemeinheit. So gut wie nichts hat in der Vergangenheit dermaßen gut offengelegt, dass die angebliche Unabhängigkeit der Gerichte letztlich nicht existiert. Zumindest für die Verwaltungsgerichte ist diese behauptete Unabhängigkeit, vor allem durch die Uniformität der Ablehnungsbegründungen aller Klagen und der fast vollständigen Ignoranz bedenkenswerter verfassungsrechtlicher Kritik am sogn. Rundfunkbeitrag, widerlegt. Selbst wer nicht erwartet, dass ein Gericht dieser Kritik folgt, darf in einer Demokratie mit funktionierender Gewaltenteilung selbstverständlich davon ausgehen, dass sich die Gerichte mehrheitlich mit den gestellten Fragen ernsthaft inhaltlich auseinandersetzen. Bis hinauf zum BVerwG ist diesbezüglich jedoch totale Fehlanzeige festzustellen.

Wie Person h schon weiter oben geschrieben hat, ist eine Klage gegen die Vollstreckung der einzige Weg, um das RB-System nicht zwangsweise zu finanzieren.
Nur eine Vollstreckung ist klipp und klar geregelt, wenn sie durch eine Behörde durchgeführt wird.
Und die Vollstreckungsvoraussetzungen werden eben in der Regel nicht erfüllt.

Wenn die Dominanz der Politik derart groß ist wie oben behauptet, Gerichte bundesweit versagen, - Absprache und Rechtsbruch trifft es eher - obwohl in den höheren Instanzen stets Profis die Kläger vertreten und diverse Gutachten und Stellungnahmen von namhaften Juristen vorliegen, ich verweise beispielhaft auf die Kritik von Dr. Martin Pagenkopf, dann ist wohl auch die Annahme berechtigt, dass die Abwehr der Vollstreckungen am Ende ebenso Schiffbruch erleiden muss. Temporäre Erfolge unterer Gerichte würden nämlich von höheren Instanzen letztlich ebenso geblockt werden wie die von der Linie abweichenden Ansichten des Gerichts in Tübingen jeweils erledigt wurden. Und für die ÖR-Anstalten ist es ja kein finanzielles Problem in jedem Fall bis zum Ende des Rechtsweges durch zu halten. Wer klagt, streut aber immerhin Sand ins politisch gut geschmierte Getriebe und zwingt die handelnden Personen hinter dem Zwangssystem zu immer abenteuerlicheren Verrenkungen.
Und wer weiß, vielleicht kommen der deutsche Michel und seine Partnerin ja eines Tages doch soweit, diese und weitere Fragen nicht allein juristisch sondern politisch klären zu wollen. Dass dies durchaus funktionieren kann, zeigen z. B. der Kampf gegen den alten §218 des StGB, immerhin mit einem Teilerfolg, oder die Verweigerung der Volkszählung in den 1980er Jahren. Auch wenn die Duldungsstarre der Bürger heute wohl größer ist als seinerzeit, so sollte man die Hoffnung auf Besserung nicht aufgeben.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@samson_braun: Ich kann, auch wenn ich eine Brille benötige, leidlich gut lesen. Es genügt mir daher, wenn die Schrift normale Größe hat. Was die politschen Möglichkeiten angeht, so ist politische Arbeit ja nicht nur in den bestehenden Parteien möglich. Die Uniformität bezüglich bestimmter Themen bzw. das es welche gibt, die nicht oder nicht ausreichend vertreten sind, hat in der Vergangenheit schon zur Gründung neuer Parteien geführt. Bürgerinitiativen wirken auch politisch, ohne den gleichen Overhead von Parteien zu benötigen. Sie entstehen oft, weil von etablierten Parteien kein Signal kommt sich den Interessen von Teilen der Bürger anzunehmen. Einige sind bzw. waren von Dauer, andere erledigen sich mit dem Kernthema. Bedenke auch, dass z. B. Gewerkschaften ähnlich entstanden sind. Auch Unternehmer, Ärzte etc. sind vielfältig organisiert und wirken über ihre Organisation bis tief in Parteien hinein und beeinflussen wie selbstverständlich auch Regierungshandeln. Wer sollte Rundfunknutzer also hindern, sich zu organisieren und für ihre Interessen zu streiten?

Ich wiederhole mich zwar, aber ich halte es für einen Fehler, vom BVerfG die Lösung politischer Differenzen zu erwarten. Das Gericht steht vor dem Problem, es sich entweder mit denen zu verscherzen, die sie in ihre Position berufen haben. Da sind ja einige darunter, deren Qualifikation durchaus fragwürdig ist und die sich in der Reputation des Amtes sonnen. Oder das Gericht stößt Millionen Bürger vor den Kopf und macht sich noch dazu in der Fachwelt unglaubwürdig, was die Auslegung der Verfassung angeht. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich ja offenbar für diese Variante entschieden.

Was also könnte bei diesem Konflikt maximal herauskommen?

Ein Blick in meine Glaskugel sagt: Das BVerfG bemängelt an einigen Stellen Verfassungsverstöße des Gesetzes zum sogn. Rundfunkbeitrag, erlaubt aber dessen weitere Anwendung für einen Übergangszeitraum um den ÖRR weiter zu finanzieren. Innerhalb der definierten Zeit müssen die Länder die Fehler korrigieren. Im Ergebnis zahlen dann alle weiter. Fehler des sogn. Rundfunkbeitrags sind z. B. die faktische Finanzierung durch die Allgemeinheit, die Unentrinnbarkeit vor der Abgabe u. a. m. Der Gesetzgeber wird dann voraussichtlich die Zeit voll ausnutzen oder sogar verstreichen lassen, siehe Urteil zur Gremienzusammensetzung beim ZDF, und einen Staatsvertrag zusammenzimmern, der weiterhin Verhältnisse zementiert, die dem ÖRR sprudelnde Finanzquellen sichert - unser Geld nämlich. Kurz: Nach dem Urteil des BVerfG wird sich nicht viel ändern, die Politiker werden sich loben und bestätigt fühlen, der Rundfunk fordert Sicherheit bei der Finanzierung, diese wird zugesichert und alle, alle sind zufrieden. Alle, bis auf uns.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema des Threads bleiben, welches hier lautet
Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Vom Kern-Thema abschweifende, eigenständige Diskussionen bitte in ggf. bereits vorhandenen Threads oder - falls nicht vorhanden - in einem neuen Thread mit aussagekräftigem Betreff gezielt fortführen.
Thread muss geprüft/ moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2017, 03:03 von Bürger«
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Eine hamburger Mitstreiterin hat mir gestern telefonisch mitgeteilt, dass das VG Hamburg die Aussetzung ihrer Klageverhandlung nach §94 VwGO beabsichtigt. Die Mitstreiterin ist eine in meinen Augen zuverlässige Quelle.

Als Begründung dafür wurden die vor dem OVG Hamburg anhängigen Klagen
5 Bf 203/14
5 Bf 2/15
5 Bf 3/15

Sowie die Vefassungsbeschwerden vor dem BVerfG

1 BvR 2284/15
1 BvR 2594/15
1 BvR 1675/16
1 BvR 1856/16
u.a.

genannt.

Ich werde versuchen, AZ und scan des Schreibens nachzureichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2017, 14:36 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

t
  • Beiträge: 79
Es gibt eine Fortsetzung bei Person X zu
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20410.msg143208.html#msg143208

Der NDR hat bestätigt, dass "gemäß der richterlichen Verfügung vom ... die Vollsteckungsmaßnahmen weiter ausgesetzt sind. Das wurde Person X als Abschrift vom VG zur Kenntnisnahme zugestellt.

Weiterhin wurde seitens des NDR festgestellt, dass der Festsetzungsbescheid nur zur Fristenwahrung diente. Das VG hat das nicht kommentiert. Das Schreiben mit dem Titel "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" fand keine Erwähnung in der Abschrift.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2017, 00:40 von DumbTV«

 
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