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Autor Thema: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH  (Gelesen 21642 mal)

M
  • Beiträge: 207
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
@Nichtgucker

Klägerfreundlich kam mir in den Sinn, weil ich noch nicht verstehe, warum die Sache in Hamburg anders läuft.

Alle anderen VG vermitteln ja den Eindruck, dass ihnen mit dem Urteil des BVerwG als höchste Verwaltunsggerichtsbarkeit nun quasi die Hände gebunden sind und die Klagen abzuarbeiten und negativ zu bescheiden sind. Für Hamburg kommt hinzu, dass der NDR offenbar auch noch 2016 der Ruhendstellung zustimmt. Das lässt die Vermutung aufkommen, dass es hinter den Kulissen zwischen Gericht und NDR eine Vereinbarung gibt. Warum verfährt der NDR ansonsten so abweichend zu allen anderen LRA?

Ich glaube viele andere VG würden auch gerne effizient im Hamburger Sinne arbeiten, nur weigern sich die übrigen LRA in Folge der BVerwG-Entscheidung mittlerweile einer Ruhendstellung zuzustimmen bzw. rufen das ruhende Verfahren sogar wieder auf.

Ursache könnte daher in erster Linie der NDR sein, dann hat es natürlich weniger mit einem klägerfreundlichen Gerichtshandeln zu tun.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
In Hamburg wurde vom Verwaltungsgericht nicht klägerfreundlich, sondern effizient gehandelt.

Im Prinzip trifft das zu. Auf meine Klage hin teilte mir das VG Hamburg mit, dass man angesichts ähnlicher Klagen intern erst einen Meinungsbildungsprozess durchlaufen würde. Einige Zeit später hat man mir vom VG HH dann einen anonymisierten Beschluss des Gerichts in einer vergleichbaren Sache zugestellt. Darin tauchten eins zu eins wörtliche Zitate auf, wie man sie auch aus anderen Urteilen kennt und die letztlich Position der ÖR-Anstalten wiedergaben. Es ist also nicht so, dass man sich in der Sache in Hamburg anders positioniert. Lediglich sparsam. Das Gericht hat mir in dem Schreiben die Rückname meiner Klage sozusagen nahegelegt. Sicher effizient, kein Prozess, kein Urteil, kein Stress, geringe Kosten. Aus verschiedenen Gründen habe ich das Angebot letztlich nicht angenommen, obwohl ich durchaus kurz davor stand. Später erhielt ich ein Schreiben, dass nun bereits vor dem OVG geklagt würde und man seitens des VG deren Entscheidungen abwarten würde. Seitdem: still ruht der See. Als die ersten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden wurden, habe ich mit einer weiteren Reaktion gerechnet. Es kam aber nichts. D. h. Ich zahle nun schon das fünfte Jahr nicht (seit 01.01.2013).

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

M
  • Beiträge: 207
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
...
Später erhielt ich ein Schreiben, dass nun bereits vor dem OVG geklagt würde und man seitens des VG deren Entscheidungen abwarten würde. Seitdem: still ruht der See. Als die ersten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden wurden, habe ich mit einer weiteren Reaktion gerechnet. Es kam aber nichts. D. h. Ich zahle nun schon das fünfte Jahr nicht (seit 01.01.2013).

M. Boettcher

Und da wird auch bis zur Entscheidung des BVerfG nichts mehr kommen, weil die Verfahren vor dem OVG Hamburg einfach liegengelassen werden (nicht ruhendgestellt/nicht ausgesetzt).
Löblich aber ebenso verwunderlich im Vergleich zur bundesweiten Praxis.


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A
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Hat Person M auch noch eine Chance auf den Klagenzug aufzuspringen? Die nächsten Festsetzungsbescheide sind schon im Haus, der nächste Brief der Stadtkasse ist nicht mehr weit. Eine Vermögensauskunft wird nicht mehr verlangt, da das Konto ja dummerweise von vorherigen Zwangszahlungen bekannt ist...


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n
  • Beiträge: 1.452
Wenn  Person M eine Widerspruch hat, der schon 3 Monate lang nicht beantwortet wurde, kann  Person M Klage erheben.
Das müsste  Person M auch beim Verwaltungsgericht erfragen können, die sollten auf solche Fragen auskunft geben.
Angedrohte Vollstreckung ist ein guter Grund zu klagen.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Zitat
Die nächsten Festsetzungsbescheide sind schon im Haus ...

So verhält sich eine von der GEZ ("Beitragsservice") verfolgte Person X meines Erachtens am Besten:

1. Gegen jeden Festsetzungs- oder Beitragsbescheid muss fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden und eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.

2. Wenn kein Widerspruchsbescheid ergeht, sondern trotz Widerspruch konkret Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, sollte Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt werden mit Hinweis darauf, dass noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt. Informationen dazu finden sich hier: http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.php

3. Liegt ein Widerspruchsbescheid vor, muss fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zugang Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden, damit der Widerspruchsbescheid nicht rechtskräftig und vollstreckbar wird. Eine Begründung ist zunächst nicht notwendig, sondern wird dann vom Gericht angefordert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2017, 14:29 von Nichtgucker«

h
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Gibt es fiktive Personen, die nach ihrer Klage beim VG HH noch Festsetzungsbescheide erhalten haben?


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  • Beiträge: 890
Ja, eine Bekannte von mir bekam eine Woche nach Klageeinreichung erneut einen Festsetzungsbescheid.

Sorry, allerdings in BW


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2017, 19:08 von Uwe«

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Ok, fiktive Person X hat seitdem keinen mehr erhalten.


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t
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Habe nun nach einer gefühlten Ewigkeit mal wieder was gehört und ein Informationsschreiben "Zahlung Ihrer Rundfunkbeiträge" erhalten.
Darauf ist der Kontostand seit 2013 zu sehen.  Es ist definitiv kein Bescheid.

Gibts hier ähnliche Erfahrungen in HH?

Person X hat ein ähnliches Schreiben erhalten. Auch bei Person X wurde das Verfahren ruhend gestellt und kurz danach "versehendlich" versucht zu pfänden.
Neben den Beiträgen sei 2013 sind in dem Schreiben Kosten für die Einleitung der "versehentlichen" Zwangsvollstreckung aufgeführt.
Nun fragt sich Person X, ob es sinnvoll ist, das Schreiben zu beantworten und auf die Ruhendstellung hinzuweisen, oder den Festsetzungsbeschied abzuwarten und dann eine Anzeige wegen Betrugs zu machen.


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h
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@tirb68

Wieso eine Anzeige wegen Betrug?
Wo ist der Betrug?

Noch eine kleine Info zum aktuellen Stand bei Person H: Seit der Klage im Sommer 16 ist nichts vom BS gekommen.
Person H wundert sich also, dass der Zeitraum der Klage bis jetzt nicht in der herkömmlichen Art und Weise festgesetzt wurde.

Aber es soll natürlich nicht heißen, dass die Situation jetzt nicht ganz gut wäre. ;-)


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b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.

Viele andere Gerichte lassen sich offenbar willfährig vor der Karren des ÖRR spannen, ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten. Das könnte peinlich enden, wenn aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die eigenen Urteile wieder aufgehoben werden müssen.


Peinlich ist es so oder so für die Verwaltungsrichter.
Das Kalkül dürfte aber vielerorts sein, dass zahlreiche Kläger aufgrund des Anwaltszwangs vor den höheren Instanzen aus finanziellen Gründen nicht in Berufung gehen, bzw. keine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, gegen ein abschliessendes Verwaltungsgerichtsurteil.
Dann ist das Urteil rechtskräftig nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, völlig egal, ob das Verfassungsgericht hinterher die Verfassungswidrigkeit feststellt. Richter und Rundfunk wissen dann, dass sie das Geld der Kläger, die vor dem Verwaltungsgericht abgebügelt wurden, schon mal sicher haben. Der Verwaltungsrichter weiss darüber hinaus, dass das rechtskräftige Urteil nie mehr aufgehoben wird, egal wie offensichtlich absurd es ist.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

t
  • Beiträge: 79
Wieso eine Anzeige wegen Betrug?
Wo ist der Betrug?

In der Angabe der Kosten für die Zwangsvollstreckung. Sie haben sich beim Gericht verpflichtet nicht zu vollstrecken, den Vollstrecker trotzdem geschickt und versuchen nun rückwirkend die Kosten geltend zu machen.
Dazu muss man sagen, dass die Bescheid vom BS verschickt wurde, der offensichtlich nicht weiß was der NDR vereinbart hat.

Um die Frage weiter oben zu beantworten:
Aktuell werden wieder Bescheide und Mahnungen verschickt, auch wenn das Verfahren ruhend gestellt und Klage eingereicht wurde. Person X hatte 2x innerhalb einer Woche Post. Die Klage wurde 2015 eingereicht. Dazwischen war Sendepause.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2017, 11:29 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Dazu muss man sagen, dass die Bescheid vom BS verschickt wurde, der offensichtlich nicht weiß was der NDR vereinbart hat.

Bei Person Yps hat sowohl der NDR (durch einen Justitiar) als auch der BS (durch inzwischen altbekannte Mitarbeiter der Abteilung Recht und Personal) die Aussetzung unmissverständlich  !mit Unterschriften! bestätigt und trotzdem wurde im Januar die Vollstreckung eingeleitet (noch nichts passiert) und weiterhin mit Vollstreckung gedroht.



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

L
  • Beiträge: 10
Moin,

Person A wollte sich hier auch mal zu Wort melden.Person A hat ebenfalls eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhalten. A zweifelt noch, ob die überhaupt rechtmäßig sein kann, da sie sich auf den Zeitraum bezieht, für den Person A Klage erhoben hat und eine gerichtliche Bestätigung über Aussetzung des Verfahrens bekommen hat..

Kurz zum Verständnis, seine GEZ-Geschichte:

Juli 2014 - erster Gebührenbescheid
-> Widerspruch seinerseits

Januar 2015 - Eingang eines negativen Widerspruchsbescheids

Februar 2015 - Klageherhebung beim VG Hamburg + Antrag auf Aussetzung  d. Vollziehung

März bis April 2015 - einiger Schriftwechsel mit dem VG HH. Hier bekam Person A eine Kopie eines Schreibens, wo das VG HH den NDR fragt, ob irgendwelche Gründe gegen eine Aussetzung des Verfahrens sprechen würden. Der NDR stimmt zu, es gäbe keine Gründe gegen eine Aussetzung (!)

April 2015 - Beschluss vom VG HH - sein Verfahren wird ausgesetzt (Grund: höchstrichterliche Entscheidungen abwarten)

von April 15 bis Februar 17 hat Person A weder vom VG HH, noch vom NDR was gehört...

Nun im März 2017 - Festsetzungsbescheid weiterer Gebühren für den Zeitraum NACH der Klage (sieht so aus, als müsste Person A nun ein neues Verfahren anfangen?? wie hirnlos!). In dem Festsetzungsbescheid ebenfalls wie bei allen anderen Usern die Floskel mit der Zwangsvollstreckung..


März 2017, einige Tage später - Ankündigung einer Zwangsvollstreckung. Sie betrifft den Zeitraum wo die Klage noch ruht und das Verfahren ausgesetzt ist. Äußerst dubios.


Ist sonst irgendwer schon an diesem Punkt?? Person A ist das jetzt zu dumm. A wird nachher einen Anwalt konsultieren und um vorerst ein einmaliges Beratungsgespräch bitten, soviel kann das ja nicht kosten.. Person A muss klären, ob das so überhaupt rechtmäßig sein kann und wie A der Kasse Hamburg nun verklickere, dass das mit ihrer ungeprüften Zwangsvollstreckung alles Quatsch ist. Person A wird über das Ergebnis dann hier berichten.


LG

Edit Uwe:
 Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen, alles hypothetisch beschreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2017, 22:05 von Bürger«

 
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