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Autor Thema: Gerichtsurteil: "Tagesschau"-App war im Juni 2011 rechtswidrig  (Gelesen 7595 mal)

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DWDL, 30.09.2016

"Tagesschau"-App war im Juni 2011 rechtswidrig
von Uwe Mantel

Zitat
"Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur 'Tagesschau'-App vom 15.6.2011 meint?", fragte sich das Gericht schon 2012. Trotzdem musste sich die Justiz auch 2016 noch mit der Frage beschäftigen. Ergebnis: Sie verstieß gegen den Rundfunkstaatsvert

Es klingt wie ein schlechter Scherz: Das Oberlandesgericht Köln hatte im Jahr 2016 darüber zu urteilen, ob die "Tagesschau"-App unzulässig ist - und zwar nicht in der derzeitigen Form, sondern exakt in der Form, wie sie am 15. Juni 2011 abrufbar war. Und entscheiden musste das Gericht darüber auf Basis eines Ausdrucks in Papierform. Obwohl sich das Landgericht also schon 2012 wunderte, wen die Meinung zu einer längst mehrfach überarbeiteten Version der "Tagesschau"-App interessieren sollte, hatte sich nun auch das Oberlandesgericht zum zweiten Mal dazu zu äußern, nachdem die Verleger zwischenzeitlich sogar vor den Bundesgerichtshof gezogen waren, das die vorherige Entscheidung zugunsten der ARD wieder aufhob und die Klage zurück an das Oberlandesgericht verwies.

Und das ist nun zur Erkenntnis gelangt, dass die "Tagesschau"-App am 15. Juni 2011 nicht den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags entsprach, weil sie "presseähnlich" gewesen sei.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.dwdl.de/nachrichten/57955/tagesschauapp_war_im_juni_2011_rechtswidrig/


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Bundejustizportal.de, 30.09.2016

Tabea Rößner (Sprecherin für Medienpolitik Bündnis 90/Die Grünen) zum Urteil des Oberlandesgerichts Köln

Zitat
Das Urteil des OLG Köln ist bedauerlich. Auch wenn es lediglich die Version vom 15. Juni 2011 betrifft, hat das Urteil doch eine gewisse Signalwirkung auf das zugrundeliegende Gesamtkonzept.
 
Das Problem liegt aber weniger beim Gericht sondern im rechtlichen Rahmen, den das Gericht anzuwenden hat. Man sollte es daher gleich an der Wurzel packen: Und das ist der begrenzte Radius, in dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit im Netz bewegen darf. Die technischen Entwicklungen lassen sich nicht aufhalten. Kommunikation und Information werden künftig überwiegend digital ablaufen. In diesem zunehmend digitalen Umfeld aber ist es nicht mehr zeitgemäß, Kriterien aus einer analogen Welt wie „presseähnlich“ und „sendungsbezogen“ anzuwenden. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.bundesjustizportal.de/berlin/6-berlin/anlaesslich-des-heutigen-urteils-des-oberlandesgerichts-koeln-zur-unzulaessigkeit-der-tagesschau-app-in-der-version-vom-15-juni-2011-erklaert-tabea-roessner-sprecherin-fuer-medienpolitik.html


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Presseportal, 30.09.2016

Gericht: Tagesschau-App ist presseähnlich
Zeitungsverleger begrüßen Entscheidung des OLG Köln
Keine Revision zugelassen

Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

Zitat
[..] Die Bedeutung des heutigen Urteils reiche, so der BDZV, weit über das streitgegenständliche App-Angebot vom 15. Juni 2011 hinaus. "Mit neuen Nachrichten-Apps wie RBB24, BR24 oder ARDText haben die Landesrundfunkanstalten ihr Textangebot im Internet in einer Weise ausgeweitet, die mit der heutigen Entscheidung des OLG Köln unvereinbar ist", erklärte Wolff. Im Vordergrund dieser Angebote stünden umfangreiche presseähnliche Textbeiträge ohne Sendungsbezug, die nicht nur gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen, sondern einen gezielten Angriff auf die Vielfalt der Presselandschaft darstellen. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nun in der Pflicht, sein Textangebot im Internet nachhaltig zurückzufahren". Andernfalls seien, so Wolff, weitere Schritte unumgänglich. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.presseportal.de/pm/6936/3444721


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Zitat
Das Problem liegt aber weniger beim Gericht sondern im rechtlichen Rahmen, den das Gericht anzuwenden hat. Man sollte es daher gleich an der Wurzel packen: Und das ist der begrenzte Radius, in dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit im Netz bewegen darf. Die technischen Entwicklungen lassen sich nicht aufhalten. Kommunikation und Information werden künftig überwiegend digital ablaufen. In diesem zunehmend digitalen Umfeld aber ist es nicht mehr zeitgemäß, Kriterien aus einer analogen Welt wie „presseähnlich“ und „sendungsbezogen“ anzuwenden. [..]

Tja, Frau Rößner. Das Leben mit Rechtsregeln ist hart. Rundfunk ist eben Rundfunk – und nicht Internet. Rundfunk und Internet sind zwei unterschiedliche Technologien. Selbstredend ermöglicht das Internet jedermann, eigene Fernseh- und Radiosendungen zu machen. Dass dies jedoch nicht mehr Rundfunk ist, sondern eben eine andere Technologie, ist für Rundfunker nur sehr schwer zu ertragen, weil ihre Monopolstellung damit (zum Glück) nicht mehr existiert.


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Zitat der ZeitungsVerleger: "Der ÖRR ist nun in der Pflicht, sein Textangebot im Internet nachhaltig zurück zu fahren"

Das werden die mit Sicherheit nicht tun, so ein komisches Gerichtsurteil interessiert doch unsere Informationsgötter nicht. Ich fürchte da sind noch jede Menge weiterer Klagen nötig um die zum umdenken zu bewegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2016, 16:43 von Hailender«

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Zitat
Das Problem liegt aber [...]

Es ist merkwürdig, wie unfähig Politiker sind, das Problem zu erkennen.

Das Problem liegt am unlauteren Wettbewerb der Rundfunkanstalten, gerüstet mit Zwangsabgaben in der von ihnen erwünschten Höhe, gegen Unternehmen, die wirtschaftlich arbeiten müssen.

Das Problem liegt darin, dass den Rundfunkanstalten eine Bestandsgarantie auf Kosten des Bestands von anderen Informationsquellen, und sogar auf Kosten des Bestands der Lebensunterlagen mehrerer Bürger, gegeben wird.

Das Problem liegt darin, dass der Sinn des öffentlichen rechtlichen Rundfunks in sein Gegenteil umgewandelt wurde: der öffentlich rechtliche Rundfunk sollte der Informationsfreiheit durch ein vielfältiges Angebot dienen, und nicht das Informationsangebot anderer Quellen wirtschaftlich vernichten. Dieser öffentliche rechtliche Rundfunk war wegen der Knappheit der Frequenzen nötig, und hat nichts im Internet zu suchen.

Ja, das Problem liegt darin, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht wirtschaftlich arbeitet, aber durch Zwangsabgaben die wirtschaftliche Arbeit der anderen vernichtet.

Das Problem liegt in den Zwangsabgaben, im "Rundfunkbeitrag".

Wird diese Frau Tabea Rößner mal verstehen können, werden es mal die Grünen, für die diese Tabea Rößner redet, es mal verstehen? Werden es Politiker, die diesen Rundfunkbeitrag uns brachten und verteidigen, es mal verstehen?





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2016, 16:36 von MichaelEngel«

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Thabea Rößner schreibt:

Zitat
Es ist Zeit für einen umfassenden Denkprozess, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch im Verhältnis zu den anderen Marktbeteiligten zeitgemäß agieren und seinen verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllen kann. Rechtlich wäre da noch Spielraum: [...]

Ein solcher zukunftsorientierter Denkprozess darf aber nicht wie üblich nur hinter verschlossenen Türen stattfinden, sondern muss in einem öffentlichen Diskurs alle gesellschaftlichen Gruppen beteiligen. Die Zuschauerinnen und Zuschauer, die Zuhörerinnen und Zuhörer sind diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren. Sie haben ein Anrecht darauf, an der Diskussion darüber beteiligt zu werden, wie dieser Rundfunk sich im Netz neu aufstellen soll.

Ich bin weder Zuschauerinnen noch Zuschauer noch Zuhörerinnen noch Zuhörer, und muss diesen Rundfunk finanzieren.

Oder meint die Frau, wer finanzieren muss, muss auch zuhören und zuschauen?

Hat sie nicht die weisen Urteile der Verwaltungsgerichte gelesen? Wir müssen nur (zwangs)zahlen, nicht konsumieren.

Wann beginnt (irgend)ein Denkprozess bei diesen Politikern?


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Zitat der ZeitungsVerleger: "Der ÖRR ist nun in der Pflicht, sein Textangebot im Internet nachhaltig zurück zu fahren"

Das werden die mit Sicherheit nicht tun, so ein komisches Gerichtsurteil interessiert doch unsere Informationsgötter nicht. Ich fürchte da sind noch jede Menge weiterer Klagen nötig um die zum umdenken zu bewegen.

Vollkommen richtig. Man beachte nur die Umsetzung des BGH Urteils zur Besetzung des ZDF Fernsehrats.


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(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

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Wann beginnt (irgend)ein Denkprozess bei diesen Politikern?

Ganz einfach - wenn ihre Mandate durch Abwahl bedroht sind.
Vorher ist doch alles in Butter.


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Diese Politikerschranunze plappert eine gequirlte Sch....
Zitat
In diesem zunehmend digitalen Umfeld aber ist es nicht mehr zeitgemäß, Kriterien aus einer analogen Welt wie „presseähnlich“ und „sendungsbezogen“ anzuwenden. [..]

Ich schreibe das mal etwas anders:

"In diesem zunehmend digitalen Umfeld aber ist es nicht mehr zeitgemäß, Kriterien aus einer analogen Welt wie „neuartiges Rundfunkgerät“ und „wohnungsbezogen“ anzuwenden. [..]"

Wenn die Tante tatsächlich wissen sollte was "digital" bedeutet, würde ich ab sofort Rundfunkbeiträge bezahlen. Warum werden alle mit fehlender Schulbildung Politiker?


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p
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Oder meint die Frau, wer finanzieren muss, muss auch zuhören und zuschauen?
Ich bin mir sicher, dass dies die geheimen Träume vieler Politiker sind. Erinnert mich an die Szene von 1984, wo Winston Smith in die Wohnung des Parteifunktionärs kommt (habe den Namen vergessen) und ganz erstaunt ist, dass dieser den Fernseher ausschalten kann.


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