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Gerichtsurteil: "Tagesschau"-App war im Juni 2011 rechtswidrig

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ChrisLPZ:

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DWDL, 30.09.2016

"Tagesschau"-App war im Juni 2011 rechtswidrig
von Uwe Mantel


--- Zitat ---"Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur 'Tagesschau'-App vom 15.6.2011 meint?", fragte sich das Gericht schon 2012. Trotzdem musste sich die Justiz auch 2016 noch mit der Frage beschäftigen. Ergebnis: Sie verstieß gegen den Rundfunkstaatsvert

Es klingt wie ein schlechter Scherz: Das Oberlandesgericht Köln hatte im Jahr 2016 darüber zu urteilen, ob die "Tagesschau"-App unzulässig ist - und zwar nicht in der derzeitigen Form, sondern exakt in der Form, wie sie am 15. Juni 2011 abrufbar war. Und entscheiden musste das Gericht darüber auf Basis eines Ausdrucks in Papierform. Obwohl sich das Landgericht also schon 2012 wunderte, wen die Meinung zu einer längst mehrfach überarbeiteten Version der "Tagesschau"-App interessieren sollte, hatte sich nun auch das Oberlandesgericht zum zweiten Mal dazu zu äußern, nachdem die Verleger zwischenzeitlich sogar vor den Bundesgerichtshof gezogen waren, das die vorherige Entscheidung zugunsten der ARD wieder aufhob und die Klage zurück an das Oberlandesgericht verwies.

Und das ist nun zur Erkenntnis gelangt, dass die "Tagesschau"-App am 15. Juni 2011 nicht den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags entsprach, weil sie "presseähnlich" gewesen sei.[..]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.dwdl.de/nachrichten/57955/tagesschauapp_war_im_juni_2011_rechtswidrig/

ChrisLPZ:

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Bundejustizportal.de, 30.09.2016

Tabea Rößner (Sprecherin für Medienpolitik Bündnis 90/Die Grünen) zum Urteil des Oberlandesgerichts Köln


--- Zitat ---Das Urteil des OLG Köln ist bedauerlich. Auch wenn es lediglich die Version vom 15. Juni 2011 betrifft, hat das Urteil doch eine gewisse Signalwirkung auf das zugrundeliegende Gesamtkonzept.
 
Das Problem liegt aber weniger beim Gericht sondern im rechtlichen Rahmen, den das Gericht anzuwenden hat. Man sollte es daher gleich an der Wurzel packen: Und das ist der begrenzte Radius, in dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit im Netz bewegen darf. Die technischen Entwicklungen lassen sich nicht aufhalten. Kommunikation und Information werden künftig überwiegend digital ablaufen. In diesem zunehmend digitalen Umfeld aber ist es nicht mehr zeitgemäß, Kriterien aus einer analogen Welt wie „presseähnlich“ und „sendungsbezogen“ anzuwenden. [..]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.bundesjustizportal.de/berlin/6-berlin/anlaesslich-des-heutigen-urteils-des-oberlandesgerichts-koeln-zur-unzulaessigkeit-der-tagesschau-app-in-der-version-vom-15-juni-2011-erklaert-tabea-roessner-sprecherin-fuer-medienpolitik.html

ChrisLPZ:

Bildquelle: http://www.presseportal.de/assets/img/pp-header-logo-de.png

Presseportal, 30.09.2016

Gericht: Tagesschau-App ist presseähnlich
Zeitungsverleger begrüßen Entscheidung des OLG Köln
Keine Revision zugelassen
Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)


--- Zitat ---[..] Die Bedeutung des heutigen Urteils reiche, so der BDZV, weit über das streitgegenständliche App-Angebot vom 15. Juni 2011 hinaus. "Mit neuen Nachrichten-Apps wie RBB24, BR24 oder ARDText haben die Landesrundfunkanstalten ihr Textangebot im Internet in einer Weise ausgeweitet, die mit der heutigen Entscheidung des OLG Köln unvereinbar ist", erklärte Wolff. Im Vordergrund dieser Angebote stünden umfangreiche presseähnliche Textbeiträge ohne Sendungsbezug, die nicht nur gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen, sondern einen gezielten Angriff auf die Vielfalt der Presselandschaft darstellen. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nun in der Pflicht, sein Textangebot im Internet nachhaltig zurückzufahren". Andernfalls seien, so Wolff, weitere Schritte unumgänglich. [..]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.presseportal.de/pm/6936/3444721

Knax:

--- Zitat ---Das Problem liegt aber weniger beim Gericht sondern im rechtlichen Rahmen, den das Gericht anzuwenden hat. Man sollte es daher gleich an der Wurzel packen: Und das ist der begrenzte Radius, in dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit im Netz bewegen darf. Die technischen Entwicklungen lassen sich nicht aufhalten. Kommunikation und Information werden künftig überwiegend digital ablaufen. In diesem zunehmend digitalen Umfeld aber ist es nicht mehr zeitgemäß, Kriterien aus einer analogen Welt wie „presseähnlich“ und „sendungsbezogen“ anzuwenden. [..]

--- Ende Zitat ---

Tja, Frau Rößner. Das Leben mit Rechtsregeln ist hart. Rundfunk ist eben Rundfunk – und nicht Internet. Rundfunk und Internet sind zwei unterschiedliche Technologien. Selbstredend ermöglicht das Internet jedermann, eigene Fernseh- und Radiosendungen zu machen. Dass dies jedoch nicht mehr Rundfunk ist, sondern eben eine andere Technologie, ist für Rundfunker nur sehr schwer zu ertragen, weil ihre Monopolstellung damit (zum Glück) nicht mehr existiert.

Tracker:
Zitat der ZeitungsVerleger: "Der ÖRR ist nun in der Pflicht, sein Textangebot im Internet nachhaltig zurück zu fahren"

Das werden die mit Sicherheit nicht tun, so ein komisches Gerichtsurteil interessiert doch unsere Informationsgötter nicht. Ich fürchte da sind noch jede Menge weiterer Klagen nötig um die zum umdenken zu bewegen.

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