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Autor Thema: Norbert Häring zum Tübinger Beschluss vom 16.09.2016  (Gelesen 14565 mal)

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norberhaering.de, 28.09.2016

Gericht spricht Rundfunkanstalten Behördeneigenschaft ab und stoppt Zwangsvollstreckung des Beitrags
von Norbert Häring

Zitat
Die Rundfunkanstalten suchen sich immer das Beste aus allen Welten aus: geht es um möglichst hohe Gehälter, sind sie staatsfern, geht es um rabiaten Gebühreneinzug, sind sie Behörde, geht es um Rechtsschutz für die Zwangsbeglückten oder Geschäftsinteressen sind sie privates Unternehmen. Das Landgericht Tübingen hat den Südwestrundfunk SWR für dieses selbstherrliche Gebaren in einem aktuellen Urteil abgewatscht und darüber hinaus die Rundfunksatzungen als  rechtswidrig bezeichnet.[..]

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http://norberthaering.de/de/27-german/news/688-swr-urteil#weiterlesen


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Klasse Artikel - Danke.

Spricht vielen von uns sicherlich aus der Seele:

Zitat
http://norberthaering.de/de/27-german/news/688-swr-urteil#weiterlesen
Das Landgericht Tübingen formuliert – nicht zum ersten Mal – mit seinem Urteil die Gründe für den weit verbreiteten extremen Unwillen gegen den als sehr ungerecht empfundenen Rundfunkbeitrag und das als selbsherrlich und obrigkeitsstaatlich empfundene Gebaren der Gebühreneintreiber. Bleibt zu hoffen, dass sich das irgendwann auch bei den höheren Instanzen durchsetzt, die bisher allzu oft in falsch verstandenem staatstragenden Pragmatismus mit ihren Urteilen dem Rechtsempfinden normaler Menschen Hohn sprechen und sie zu Objekten staatlicher Willkür degradieren helfen. Es ist der Ärger darüber, der so viele Menschen zu so radikalen Gegnern des Rundfunkbeitrags und in der Folge leider auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden lässt, selbst wenn sie nicht zu den  (nicht wenigen) gehören, für die der Beitrag eine erhebliche Belastung ist.  Die Länder und die Rundfunkanstalten täten gut daran, die Wut der Menschen ernst zu nehmen, bevor sie sich irgendwann mit Landesregierungen mit AfD-Beteiligung konfrontiert sehen. Dann könnte es zu spät sein.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Wieso kommt ein BUNDESVERWALTUNGSGERICHT nicht darauf, was das Landgericht Tübingen formuliert hat?

Sind die nun enttarnt? Ist das nicht peinlich für das BUNDESVERWALTUNGSGERICHT?
Sind die öffrech  und der BS letztendlich nicht doch ein Syndikat? Wird da vielleicht erp....t?
Man (auch Frau) weiß schon gar nicht mehr, wer einen nicht über den Tisch zieht!

ohmanomanundfrau

unglaublich


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

V
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Wieso kommt ein BUNDESVERWALTUNGSGERICHT nicht darauf, was das Landgericht Tübingen formuliert hat?

Womöglich sind die Verwaltungsrichter gar nicht so unabhängig in ihren Entscheidungen, wie gerne behauptet wird. Beruflicher Aufstieg funktioniert nach gewissen Regeln.

Die Bundesverwaltungsrichter schaden dem Ansehen der Justiz sehr. Norbert Häring bringt das deutlich auf den Punkt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2016, 23:39 von Viktor7«

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ich möchte die Richter nicht als abhängig bezeichnen – ich glaube auch nicht, dass sie sich kaufen lassen. Vielmehr sind diese in einer anderen Welt aufgewachsen und haben ihre Karrieren eben in dieser alten Welt gemacht. Wir waren in Ost und West geteilt. Der Osten überflutete uns mit seiner Propaganda und wir (die Guten) schießen mit unserer Gegenpropaganda zurück. Hier spielte der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine entscheidende Rolle – er war "eminent" wichtig für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und wir zahlten gerne die GEZ-Gebühren dafür.

Heute sieht die Welt aber grundlegend anders aus und wir sind weitaus aufgeklärter. Diesen Wandel haben die Richter aber noch nicht vollzogen und ich glaube auch, dass sie das gar nicht wollen: Ab einem bestimmten Alter und Status will man keine grundlegenden Veränderungen mehr. Diese halten zusammen mit der Politik an einer längst erloschenen Vergangenheit fest, die zwar noch über eine große Anhängerschaft verfügt, diese aber in den nächsten Jahren alleine aus biologischen Gründen kleiner und schwächer wird – nur eine Frage der Zeit.

Hier scheinen die Tübinger eine der ersten zu sein, die im 21. Jahrhundert angekommen sind. Weitere werden in den nächsten Jahren folgen.

Daher möchte ich nicht von gekauften Richtern lesen, sondern eher von aus Altersträgheit Unaufgeklärten. Wenn die Vernunft in nächster Zeit nicht siegt, dann eben etwas später die unaufhaltsame Biologie. Eins ist aber sicher: Das System ist am Ende.


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Der Schwenk zu "gekauften Richtern"  ist ein ganz anderes Thema und wäre eine weitere Steigerung im Einfluss auf die gefällten Urteile.

Die Unabhängigkeit bei den Entscheidungen läuft auf der subtileren  Schiene des beruflichen Aufstiegs und disziplinarrechtlichen Maßnahmen ab. Wer darüber Entscheidet, hat eine gewisse Kontrolle über die Richter. Nichts anders moniert auch die Neue Richtervereinigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2016, 08:37 von Hailender«

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Daher möchte ich nicht von gekauften Richtern lesen

Um Jemand bei einer Entscheidung zu helfen, muss man (Frau) ihn nicht kaufen, ein freundlicher Hinweiß reicht dann manchmal schon aus, um in einer höheren Besoldungsgruppe zu kommen, oder sich beruflich umzuorientieren!

Erinnerung an Richter Mundtot!
Siehe unter:
So unabhängig sind unsere Richter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16470.msg129899.html#msg129899

VERTRAUEN-VERLOREN


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2020, 13:22 von DumbTV«
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M
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Die Unabhängigkeit bei den Entscheidungen läuft auf der subtileren  Schiene

Dazu passt ja die "Fischer im Recht"-Serie "Rechtsbeugung I - IV" - sehr unterhaltsam und lesenswert! - und: Unbedingt alle vier Folgen lesen! >:D

Zitat
Aus dem in der letzten Woche Gesagten ergibt sich, dass der Justiz in Deutschland die Hierarchie wichtiger ist als die Besoldung. Oder besser: dass die Besoldung eine Funktion der Hierarchie ist.

Eine merkwürdige, verquere und sachlich kaum gerechtfertigte Hierarchie ist das, die aus der Tradition der preußischen "Beamtenrichterschaft" stammt und bis heute Geist und Komment der Justiz bestimmt. "Verquer" ist sie, weil sie gar keine sachliche Entsprechung in der richterlichen Kompetenz und Gewalt findet: Ein "Vorsitzender Richter am …" hat nach dem Gesetz gerade so viel Gewicht, Stimmkraft und Macht wie der jüngste seiner Beisitzer. Er hat nichts zu "bestimmen" außer den Terminen und dem Gang der Verhandlung und Beratung; sein Entscheidungsgewicht in der Sache aber ist kein Gramm schwerer als das jedes anderen Richters (einschließlich der Laienrichter, der Schöffen!).
Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-08/rechtsbeugung-instanzen-und-hierarchien-fischer-im-recht/komplettansicht
Bitte unbedingt Folge I bis IV lesen!

mit besten Grüssen aus Ostbrandenburg - bis Montag in Karlsruhe!  :)
MMichael



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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wieso kommt ein BUNDESVERWALTUNGSGERICHT nicht darauf, was das Landgericht Tübingen formuliert hat?


Auch wenn ich mich wiederhole, die Verbindungen unter Kollegen zwischen Richter und ÖRR in Leipzig ist eindeutig. Aber das Ziel vor das Bundesverfassungesgericht zu kommen war wichtiger.

Das Tübinger Gericht hat die Situation der Stunde genutzt, um die allbekannten, in der Öffentlichkeit viel diskutierten Rechtsfehler im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nur in außergerichtlichen Veröffentlichungen (an die sich kein Gericht halten muss) dargestellt werden, sondern auch in der deutschen Rechtssprechung weiter behandelt werden und somit von den Gerichten beachtet werden müssen.

Was mich wundert ist, dass die Bildzeitung, einst mit großer Schlagzeile über Herrn Häring und seine Barzahlung berichtet hat, aber im Moment kein Wort über das Tübinger Urteil berichtet. Wobei ich mir persönlich vom Tübinger Urteil eine größere Wirkung gegen den ÖRR verpreche als von der  Barzahlungsforderung, die sich mehr oder weniger im Sande verlaufen hat.
Womöglich ist sich die Bildzeitung der "einschlagenden" Wirkung des Tübinger Urteils bewusst und die berufliche Verbindung oder Schutz der Kollegen im ÖRR hat einen größeren Stellenwert als eine Schlagzeile die Arbeitsplätze kosten könnte.



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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