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Autor Thema: "Eigenwerbung von ARD-ZDF-GEZ" im öffentlichen Raum (Sammlung)  (Gelesen 87547 mal)

b
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Quelle: eigene Aufnahme, 3.11.2017, Karlsruhe

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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

b
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Der ÖRR macht mal wieder Party auf Kosten anderer.
Da ist ganz viel Alkoholwerbung auf dem Plakat und dem Flyer.


Hinweis: DASDING gehört zum SWR
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Dasding

   

   

Quelle: eigene Aufnahme, 12.11.2017, Karlsruhe

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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

T
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  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Zitat
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag ? – RStV –)
vom 31. August 1991, in der Fassung des Neunzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) in Kraft seit 1. Oktober 2016

II. Abschnitt Vorschriften über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
§ 16 Dauer der Werbung, Sponsoring

(4) Hinweise der Rundfunkanstalten auf eigene Programme und Sendungen und auf Begleitmaterialien, die direkt von diesen Programmen und Sendungen abgeleitet sind, unentgeltliche Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit einschließlich von Spendenaufrufen zu Wohlfahrtszwecken sowie gesetzliche Pflichthinweise gelten nicht als Werbung.
Quelle: Beispiel Sachsen
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1236-Rundfunkstaatsvertrag#p16


Na dann haben wir doch alle Glück gehabt...


Edit "Bürger" @all:
Vorsorglich der Hinweis hier beim Kernthema des Threads zu bleiben und nicht in allgemeine Diskussionen abzuschweifen. Dieser Thread dient zur Sammlung ohne tiefere Diskussion!
Das Thema "Regeln für die Eigenwerbung von ARD-ZDF-GEZ" bitte ggf. an anderer Stelle vertiefen, sofern nicht bereits ein geeigneter Thread dazu existiert > Suchfunktion.
Obiger Auszug aus §16 RStV scheint sich zudem auf interne Werbung innerhalb des Programms/ der Sendungen zu beziehen - nicht jedoch auf die hier behandelte externe Werbung im öffentlichen Raum.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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P
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Wann ist etwas ein Hinweis?
Wieso darf ein Hinweis in Konkurrenz zu Werbung treten.
Die Frage ist folgende dürfen die Werbeflächen durch den ÖRR okkupiert werden, so dass eine Verknappung von freien Plätzen als Möglichkeit in Betracht kommt. Wenn das der Fall ist, dann könnte es passieren, dass normale Werbung durch Hinweise des ÖRR behindert wird. Die Folge könnte sein, dass Werbekunden höhere Preise zahlen müssen um auf diesen Tafeln Werbung zu schalten.

Das dürfte sicherlich Wettbewerbsrelevant sein. Die Frage müsste wohl lauten wo und in welcher Form die Hinweise des ÖRR nicht als Werbung gelten.

Auch sollte es doch wohl Kriterien für z.B. erlaubte Mindestangaben in Hinweisen geben oder Vorschriften für die Form, Größe etc.


Edit "Bürger" @all:
Vorsorglich der Hinweis hier beim Kernthema des Threads zu bleiben und nicht in allgemeine Diskussionen abzuschweifen. Dieser Thread dient zur Sammlung ohne tiefere Diskussion!
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Quelle: eigene Aufnahme, 16.11.2017, Karlsruhe

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Screenshot der Pressemeldung unter
Rundfunkrat nickt Wirtschaftsplan ab -NDR erwartet für 2018, 120 Mio Verlust
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25465.msg160843.html#msg160843

Interessant die "Gemeinschaftsanzeige" mit der Firma Audion+.
Bemerkenswert auch der fehlende Programmbezug der Werbung. Ob diese Werbeanzeige wohl zulässig ist? Hmm...

Archiviert unter: https://archive.is/nAz7m


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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WDR "Werbung" bei Amazon Prime...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25633.msg161886.html#msg161886

[..]
Ich habe in mehrere Folgen reingeschaut und jedes mal zu Beginn das gleiche, ganz Fett Werbung, ich habe einen Screenshot gemacht und angehangen [..]




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2017, 19:11 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Bemerkung:
Und im Play Store von Google wimmelt es mittlerweile nur so von ÖRR-Apps.

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Anbei einige Aufnahmen von der Werbung des NDR aus dem Fahrgastfernsehen des Hamburger Verkehrsverbundes vom 15.11.17:


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Leipzig 12/2017


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

b
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Karlsruhe, Zeitraum 2017 - am Bild ersichtlich.

In Karlsruhe wird seit Jahren in der Fußgängerzone die ÖRR-Werbung 2- oder 4-fach angebracht, die der “Konkurrenz“ nur einfach.



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Die Frohe Botschaft zum neuen Jahr - auf einem digitalen Großplakat im Hamburger Haupbahnhof:



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Anbei Aufnahmen von der U-Bahnstation Niendorf-Markt (Hamburg).

Arte und das ZDF wollten uns hier im November / Dezember 2017 "beglücken" - im Eingangsbereich, hinter dem Fahrgleis und auf dem Bahnsteig selbst !
In den U-Bahnen selbst lief dann im Fahrgastfernsehen die Werbung vom NDR - mal vom NDR-Hörfunk und mal vom NDR-Fernsehen (Bilder siehe oben im Posting vom 24.12.17):


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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