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Autor Thema: Chef der Thüringer Staatskanzlei: Jo-Jo-Effekt beim Rundfunkbeitrag vermeiden  (Gelesen 5332 mal)

C
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Homepage Benjamin Immanuel Hoff, 13.09.2016

Jo-Jo-Effekt beim Rundfunkbeitrag vermeiden
Interview mit Benjamin Immanuel Hoff
(Partei Die Linke; Minister für Kultur-, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei des Freistaats Thüringen. Zudem Honorarprofessor an der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin und Practitioner Fellow am Sussex Centre for Study of Corruption)
Artikel zudem erschienen in pro media, Heft 9/2016

Zitat
1. Sie haben beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland erklärt, dass Thüringen gegen eine Absenkung des Rundfunkbeitrages um 30 Cent ist. Bleiben Sie bei dieser Meinung? (Warum)

Ich spreche mich auch weiterhin gegen eine nochmalige Senkung des Rundfunkbeitrags aus. Aus meiner Sicht sollten die Überschüsse erneut in eine Rücklage einfließen.[..]

2. Würde eine Absenkung nicht zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber dem Beitrag führen?

Eine Absenkung des Rundfunkbeitrages würde die Akzeptanz kaum erhöhen, da sie nur Symbolwert hätte. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.benjamin-hoff.de/de/article/3932.interview-mit-pro-media-keinen-jo-jo-effekt-th%C3%BCringen-ist-gegen-eine-senkung-des-rundfunkbeitrages.html


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Zitat
... sollten die Überschüsse erneut in eine Rücklage einfließen.

Rücklage?

Demnach sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten doch nur Tarngebilde für private Unternehmen.

Ein Beitrag darf nur der Deckung laufender Kosten und Ausgaben dienen. Die angehäuften Überschüsse als Rücklage sind rechtswidrig. Das ist ein Grund mehr, warum die Abgabe kein Beitrag ist.



Was für ein Jo-Jo Effekt beim Rundfunkbeitrag?

Die Steigerung der Abgabe verläuft seit Anfang exponentiell nach oben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2016, 22:34 von Viktor7«

f

fox

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Zitat
... sollten die Überschüsse erneut in eine Rücklage einfließen.

Die werden die Rücklagen noch brauchen, wenn die obersten Gerichte das System kippen, und die ungerechten
Beiträge zurückgezahlt werden müssen  >:D


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Die werden die Rücklagen noch brauchen, wenn die obersten Gerichte das System kippen, und die ungerechten Beiträge zurückgezahlt werden müssen  >:D

Im noch gültigen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist folgender Text nachzulesen,
Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin:
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet – Neues Beitragsmodell zukunftssicher

Zitat
Die Länder Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt unterstreichen,
dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine
aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher
für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/stk/2010/746_2010_627849517dc4e7849877733e1d8afa86.htm
+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

V
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Zitat
Die Länder Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt unterstreichen,
dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine
aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher
für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.
Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/stk/2010/746_2010_627849517dc4e7849877733e1d8afa86.htm

Klasse Fund aus Dezember 2010!

Werden nun jetzt die Telefone heiß laufen?


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S
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Zitat
[...]
Eine Absenkung des Rundfunkbeitrages würde die Akzeptanz kaum erhöhen, da sie nur Symbolwert hätte. [..]

Wenn man die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages in der Bevölkerung zu Grunde legen würde, hätte der örR nur noch Symbolwert  8)


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

C
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Zitat
Die Länder Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt unterstreichen,
dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine
aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher
für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.
Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/stk/2010/746_2010_627849517dc4e7849877733e1d8afa86.htm

Zudem Niedersachsen:
Zitat
Protokollerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Niedersachsen, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.[..]
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-RdFunk%C3%84ndStVtr15GNDpStVtr-Artikel1&doc.part=X&doc.price=0.0

Welche Auswirkung könnte eine solche nur partiell (Rundfunkbeitragssenkung um 48 cent anstatt 1,60 Euro bei 1,6 Milliarden Rücklagen, wenn ich mich recht erinnere) erfüllte Forderung von nur 4 Bundesländern haben?
Bemerkenswert auch die gleiche Argumentation von Malu Dreyer in der damaligen Diskussion (Senkung um 78 cent oder 48), wie in der aktuellen Debatte um Beitragsstabilität oder Beitragssenkung auf 17,21 Euro. Sie sagte damals "Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) betonte, es gehe darum, finanziellen Spielraum zu haben, damit der Beitrag stabil bleibe und nicht 2020 wieder erhöht werden müsse."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunkbeitrag-sinkt-ab-2015-auf-17-50-Euro-im-Monat-2143763.html
Die Beitragssenkung war 2015 nur um 48 cent. 2020 soll jetzt trotzdem der Beitrag auf über 19 Euro ansteigen.
Augenwischerei, wo man hinsieht.


Zwar etwas OT, aber
Interessant auch die Fortsetzung der Protokollerklärung:
Zitat
Die Systemumstellung auf die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entlastet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht davon, Qualität und Umfang ihrer Angebote fortlaufend kritisch zu überprüfen und sich dabei im Interesse des Beitragszahlers an einer engen Definition des Grundversorgungsauftrags zu orientieren.
- Die "kritische Prüfung der Qualität und des Umfangs" kann man ja wunderbar an den Reaktionen auf die Programmbeschwerden des ständigen Publikumskonferenz e.V. (Qualität) und zuletzt der Olympiaberichterstattung (Umfang) beobachten ;)
- An einer engen Definition des Grundversorgungsauftrags orientieren - wie soll man dies deuten, wenn der Grundauftrag nie "eng definiert" wurde?  :o

Interessant zudem Punkt 2. der Protokollerklärung:
Zitat
Die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden mit dem 19. KEF-Bericht festgestellt. Unmittelbar anschließend werden die Länder auf dieser Grundlage eine Evaluierung durchführen. Die Evaluierung soll unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle, die durch öffentliche Ausschreibung ermittelt wird, erfolgen. Die Evaluierung umfasst insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag. Dabei werden auch die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände, darunter die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge, geprüft.

Hierzu anknüpfend die Protokollerklärung des Landes Schleswig-Holstein

Zitat
Das Land Schleswig-Holstein erklärt ergänzend zu Ziffer 2 der Protokollerklärung aller Länder: „Ziel ist es, letztere entweder ganz entfallen zu lassen oder in die Beitragsstaffelung nach § 5 zu integrieren, zumal die Nicht-Veranlagung nicht privat genutzter Kfz insbesondere auch den Verwaltungsaufwand bei der GEZ und bei den Betroffenen reduzieren wird.“
Wegen der Anknüpfung an nicht privat genutzte Fahrzeuge klagen ja sixt und evtl. einige Autohäuser.

Hat jemanden Informationen zu dieser Evaluierung und die durch eine öffentliche Ausschreibung ermittelte unabhängige Stelle?


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Hallo ChrisLPZ und Mitstreiter,

bei Fragen an die Regierung:
https://fragdenstaat.de/anfrage/

Sofern noch nicht geschehen sollte wenigstens eine Person je Bundesland nachfragen was die Evaluierung ergeben hat und die Erkenntnisse hier veröffentlichen.

Meint
der
Linksabbieger


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zur Evaluierung kann man z. B. hier nachlesen:
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Bericht_der_Rundfunkkommmission_zur_Evaluierung_des_Rundfunkbeitrags.pdf

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/DIW_Econ_Rundfunkbeitrag_Zusammenfassung_Evaluationsergebnisse_Juli_2015_3.0.pdf

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Eckpunkte_Evaluierung_des_Rundfunkbeitrags_17_juni.pdf

Soweit ich das noch in Erinnerung habe, ging es da hauptsächlich darum, ob die Finanzierung ausreicht, die Akzeptanz der Bevölkerung wurde ignoriert. Dafür haben wir ja die Geschäftsberichte der GEZ, in denen es bei ca. 44 Mio Beitragskonten schon 25 Mio Mahnverfahren gab. Oder auch die Umfrage von Focus, nach der 70 % der Bevölkerung gegen den Rundfunkbeitrag sind. Es gibt also mehr als genug Evaluierung zu diesem Thema, die Politiker ignorieren sie nur. Selbst im Ausland lacht man schon über diesen Quatsch hier.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

C
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@Linksabbieger
Guter Hinweis

@Philosoph
Danke für die Beantwortung meiner Frage und die interessanten Links


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