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Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare

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Frei:

--- Zitat von: Bürger am 23. Mai 2017, 17:25 ---Wer könnte ein Inhaltsverzeichnis bereitstellen mit Zuordnung der Autoren?
--- Ende Zitat ---

Hier ist schon mal das Inhaltsverzeichnis:
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Hahn-Beck-Kommentar-Rundfunkrecht-9783406609374_0706201206153037_ihv.pdf

pjotre:
Woher wissen wir, dass die betreffenden Artikel AUSSCHLIESSLICH von ARD-/ZDF-Juristen geschrieben sind?
Diese Frage ist rechtlich wichtig. Es geht unter anderem um die Frage der Vorsätzlichkeit von mutmaßlichen Fehlern.
(Berührt Anfangsverdacht-Fragen für Prozessbetrug, Betrug im normalen Sinn u.a.m..)

Wer hat welchen Text geschrieben?
Es geht da um sehr viele Seiten. Vermutlich war je 1 Jurist für bestimmte Kapitel zuständig. Üblich wäre dann,  die Autoren mit einem Namenskürzel zu vermerken irgendwo in der Nähe der Überschrift.
"Autor" nicht, sondern "gegenwärtiger Fortschreiber" des Kapitels.
Den Beck'schen Kommentar habe ich bisher nicht auf diesen Gesichtspunkt hin geprüft - schaffe ich zur Zeit wegen diverser Prioritäten auch nicht.

Zwei Momentaufnahmen liegen einem Zeugen vor:
Druckausgabe 2012, Online-Ausgabe etwa Februar 2017 (nämlich VOR der Einleitung der nicht-öffentlichen Erörterung mit Zuständigen über den Manipulations-Vorwurf).
Es wird dann wohl später durch die - nennen wir es mal so - "Plagiats-Software" geprüft werden, was seit Beginn der Erörterung geändert wurde / noch geändert werden wird.
Sollten die Verantwortlichen durch Kurzzeichen erkennbar sein, so wäre das natürlich hilfreich, um Vorwürfe personalisieren zu können.
 

Philosoph:
Noch ein kleiner Nachtrag zu Axel Schneider

Axel Schneider ist BR-Vorsitzender GALA-MIBRAG-Service GmbH
https://leipzig.igbce.de/gremien/leipzig-bezirksvorstand
Link zu Mibrag: http://www.mibrag-consulting.de/partner/

Zudem scheint Schneider nicht mehr nur Referent zu sein, sondern inzwischen ist er auch der Datenschutzbeauftragte des BR
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/rundfunkdatenschutzbeauftragte/
Siehe auch hier:
http://www.ard.de/download/722104/BR_Personalien.pdf

Die Autoren der jeweiligen Beiträge stehen mittig unter der Seite, wie man aus der Leseprobe bei Beck online sehen kann:
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Hahn-Beck-Kommentar-Rundfunkrecht-9783406609374_0706201206160834_lp.pdf

1. Teil, 1. Abschnitt, § 2 Begriffsbestimmungen (ab S. 125) wurde von Prof. Dr. Wolfgang Schulz geschrieben.

pjotre:
Dank an @Philosoph. Damit ist klar,
Vorwürfe können ausreichend zugerechnet werden für die "subjektive" Seite
der rechtlichen Analyse. (Klartext: Wenn Anfangsverdacht "objektiv" Straftat bestätigt werden konnte, benötigt man immer zusätzlich "subjektiv" / welche Einzelperson ist "schuldig".)

Im Forum sind wir deutlich fortgeschritten, indem wir uns die Personen anschauen,
die entscheiden, so auch in einem anderen Thread für das Bundesverfassungsgericht. Die laienhafte Sicht der "absoluten Gerechtigkeit", die das Verwaltungsgericht zu erbringen habe, bei komplexen Rechts-Verzahnungen ist das eine Laien-Illusion.

Hier geht es um Politik und Pfründenwirtschaft. Der Diebstahl eines Stücks Staat, uns dem Volkssouverän entwendet,
einem Club der Neo-Aristokraten und werdenden Multi-Millionäre zum faktischen Temporär-Eigentum transformiert. Das Recht ist nicht geradlinig erreichbar, weil das Unrecht Vorsatz ist mit raffiniert koordinierter Unterbindung des gerechten Rechts zwecks Pfründen-Sicherung.

Hier muss man auf die Köpfe der Schuldigen zielen, nicht sich manipulieren lassen
als Bürger für aufreibende Kriege gegen Verwaltungsrichter und Vollstrecker. Muss auch bekämpft werden, ist aber nicht der Kern des Nötigen.

Vorstehend: Persönliche Meinungen. Niemand muss sich damit identifizieren. Niemand darf verbieten, solche Meinungen in dieser Form, also ohne Verbal-Injurien, öffentlich auszusprechen, sofern der Charakter einer persönlichen Meinung ausgesprochen wird. 

Mork vom Ork:
Hey - Ihr habt Recht! Unten auf jeder Seite des Beck'schen Rundfunkrechts-Kommentars stehen die Namen der Autoren:

Ich habe einen Auszug der 3. Auflage des "Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" zur Hand, in dem ich folgende Autoren fand.

Zum RBStV:
S. 1971-1985: Gall / Schneider
S. 1986-1987: Gall
S. 1988-2002: Göhmann / Schneider / Siekmann
S. 2003-2028: Gall / Siekmann
S. 2029-...: Schneider / Siekmann

Viele Grüße
Mork vom Ork

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