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Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?

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pjotre:
Eine wichtige Fakten-Frage ist: Welche Kosten entstehen dem Bürger durch die Verteidigung der Gerechtigkeit bis zum Bundesverwaltungsgericht?

Was der eigene Anwalt kostet, ist wegen des niedrigen Streitwertes wenig und im Prinzip viel zu wenig für die Komplexität der Sache. Schieben wir diesen ganz anderen Gesichtspunkt einmal beiseite.

Bei den Verwaltungsgerichten (erste Instanz ohne Anwaltspflicht) treten die Sender-Anstalten wohl durchweg ohne anwaltliche Vertretung auf.  Berechnet wird insoweit wenig bis gar nichts. Dies wird mit einigen Beispielen behandelt durch:
Verlorene Klage - Was berechnet der Bayerische Rundfunk an Kosten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20092.0
Das entspricht der Rechtslage und ist in Ordnung so. Sowohl bei den Mahngebühren wie auch diesbezüglich sind die Sender-Anstalten wohl durchweg korrekt. Ja, das gibt es!

Ab OLG haben die Sender-Anstalten ein Problem: Sie haben keine "postulationsfähigen Mitarbeiter":
de.wikipedia.org/wiki/Justiziar
Denn die Sender-Anstalten haben keine Dienstherren-Fähigkeit, haben deshalb keine Beamten unter den eigenen Beschäftigten und können sich deshalb ab OLG nicht mehr selber vertreten. Sollten sie das doch tun, so wäre es natürlich eine schöne Grundlage, sich mit den rechtlichen Folgewirkungen für diese Urteile zu befassen. Das gilt auch im Fall der Vertretung durch "Syndikus"-Rechtsanwälte, weil ebenfalls unzulässig, siehe den angegebenen Link.

Bei der anwaltlichen Vertretung hat die Senderanstalt die Wahl zwischen:
- Vergütung nach Streitwert und Gebührenordnung (völlig unzureichende Höhe);
- oder individuell vereinbarte Vergütung nach Aufgabe.

Liegen Informationen vor, wie viel der klagende Bürger an Kosten der Gegenseite aufgezwungen bekam für die vielen bedauerlichen Fehlurteile bei den Oberverwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht?
Auch die Gerichtskosten würden interessieren.

Bei der Popularklage durch den Juristen Geuer (Bayerisches Verfassungsgericht) ist mir eine Presseinformation erinnerlich, wonach eine abschreckend hohe Kostenlast vom Kläger zu tragen war. Meine Erinnerung kann aber täuschen. Verfügt jemand über präzise Informationen?

Es geht im Kern um die Frage, ob der Widerstand der Bürger gegen eine unfreiwillig und listig manipulierte Fehl-Rechtsprechung mit so hohen Kosten belastet ist, dass eine Art "faktisch strafrechtliche Ahndung" vorliegt für die Verteidigung des Rechtsstaats durch rund 10 000 Bürger. Diese - beispielsweise wie in diesem Forum - handeln stellvertretend für wohl rund 5 Millionen intensiv ablehnende Bürger, die sich hierfür nicht stark genug oder nicht genügend staatsbürgerlich fühlen.

Eine zu hohe Kostenbelastung wäre im Hinblick auf die Gesamtproblematik interpretierbar als eine zu weitgehende Einschränkung des Anspruches auf rechtliches Gehör gemäß Grundgesetz.


Korrektur gelesen und berichtigt durch: Hailender

Kurt:
OT


--- Zitat von: pjotre am 08. September 2016, 22:36 ---...

Es sind mir immerhin 3 mutige Entscheide bekannt, die die Würde der Justiz wahren:
-------------------------------------------------
#1) - LG Tübingen, Entscheid Nummer 2 (allgemein bekannt)
#2) - Verwaltungsgericht Berlin (habe ich in dieser Woche entdeckt)
#3) - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (nicht veröffentlicht, aber liegt mir vor).

Das gibt es vermutlich 100 und mehr andere. Wem weitere über den Weg laufen, bitte Mitteilung hier mit Aktenzeichen.
...

--- Ende Zitat ---

#2 und #3 bräuchte ich bitte für's OVG  8)

Wer diese hat bitte per email an die bekannte email:   bs_unterschrift@web.de
(MS-Word, PDF, egal...)

Vielen lieben Dank vorab
Gruß
Kurt

democratic:
@pjotr

#2 und besonders #3 interessieren eine fiktive Person ebenso, zumal diese Person bereits mit der zweiten Klage beim VG Gelsenkrichen unterwegs ist und mit der ersten Klage zum OVG Münster drängt. Es wäre für diese fiktive Person ein Hochgenuss, dem Richter (ich lasse den Namen mal weg) dieses Aktenzeichen zu #3 unter die Nase reiben zu können.

Bitte sende mir einen Link bzw. stelle das Aktenzechen/Urteil dem Forum zur Verfügung, das wird betimmt spannend beim VG Gelsenkichen

Kämpferische Grüße

pjotre:
Nachtrag zu meiner Aussage zu diesem Thema: 

--- Zitat ---Es sind mir immerhin 3 mutige Entscheide bekannt, die die Würde der Justiz wahren:
- LG Tübingen, Entscheid Nummer 2 (allgemein bekannt)
- Verwaltungsgericht Berlin (habe ich in dieser Woche entdeckt)
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (nicht veröffentlicht, aber liegt mir vor).

--- Ende Zitat ---

Die mehrfach bei mir erfragten Links, das löst kein Problem. Man muss es begreifen, das System der Rechtsprechung, der "herrschenden Rechtsprechung", der Richtervorlage, der Revisions-Zulassung und anderes mehr, um Urteile richtig zu deuten und zielorientiert zu verwerten.

Klarstellungen:
a) Für fast sämtliche Klagen bei den Verwaltungsgerichten ist der ablehnende Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts "bereits geschrieben".  (Dauer-Textvorlage, völlig identisch, mit minimalen Zusätzen.)
b) Rechtsanwälte als "Organe der" (staatlichen) "Rechtspflege" sind in einer nahezu völlig aussichtslosen Position gegen die in Jahrzehnten von den milliardenschweren Sender-Anstalten bewirkte "Gleichschaltung der obersten Rechtsprechung durch ungewollten Richter-Irrtum". Hinzu kommt die absurde Überhöhung von Anwälten als gottähnliche "rettende weiße Reiter". Was für ein Quatsch. Erzeugt durch wen wohl: Durch Fernseh-Klamauk-Sendungen. Das erste, was fast jeder Anwalt tut, wenn Sie ihn gegen Unrecht anrufen, er denkt über seine Gebührenordnung nach, wo er Sie hinein bugsiert, damit er die Kosten für Praxis und Mitarbeiter - meist mühsam - gedeckelt bekommt. Ist 100% o.k. - vorausgesetzt, dass der Bürger da keine Illusionen hat. Wie soll ein Anwalt mit ein paar 100 Euro einen Mammutstreit finanzieren, der in dieser Sache wohl zwingend nötig wäre für Erfolg.
c) Prozesse gegen vollstreckbare Titel haben einen Wirkungseffekt von Stecknadel-Pieksern für das rechtswidrige System. "Sand ins Getriebe" zu erzeugen ist kein Fehler, bringt im Ergebnis außer kleinen Kosten und etwas Aufschub fast nie etwas. Der Streit muss bei der Forderung selber ansetzen, nicht zu spät erst bei der Vollstreckung. 

Nun zurück zum Thema:

Richter der untersten Instanz, die ihre Würde wahren sollen, sind aber dem verkehrten System genauso unterworfen wie wir Bürger. Also tricksen sie bei den Widersprüchen gegen Rechtsfehler "der obersten Chefs". Beispielsweise packen sie es in Entscheide hinein, die an sich zugunsten der Sender-Anstalt enden, so dass diese nicht Rechtsmittel einlegen kann. So wird das dann rechtskräftig.
Also: Der Einzel-Bürger bekommt beispielsweise eine Ablehnung; im Einzel-Entscheid steht aber in der Begründung ganz Wichtiges für uns alle.

In sehr vielen verständigen Richterentscheiden gibt es solche Meinungstexte der Unzufriedenheit mit Entscheiden anderer übergeordneter Richter. Also haben die 3 erwähnten Entscheide nicht eine einzigartige Ausnahmerolle.

Nun muss man ein zur Thematik und zu diesen Regeln geschultes Auge haben, um diese Stellen des Widerspruches durch Richter überhaupt zu erkennen.  Auch muss man analysieren, wo exakt die höchstrichterlichen Urteile an einer winzigen Schlüsselstelle irrten mitten in -zig Seiten von banalen Urteils-'Zitaten - und man muss wissen, wie die Senderanstalten diese Manipulation bewirkten - listig in Ausnutzung der Funktionsmängel des gerichtlichen Systems. 

Dann aber darf man das nicht einem Anwalt übergeben zur Verwertung in einem der üblicherweise völlig aussichtslosen Prozesse. Denn dann wird die schöne Textstelle durch übergeordnete Gerichte "kaputt geschlagen". Bezugnahme hierauf sollte besser nur in ganz andersartigen Verfahren erfolgen, die darauf ausgerichtet sind, das gesamte System zu kippen und die den Irrweg der obersten Gerichte bis ins letzte Detail nachzuweisen wissen.

Nur für diese Konstellation müssen die Fundstellen reserviert bleiben - inzwischen bereits einige weitere. Man stelle sich nicht zu viel vor. So abenteuerlich ist das alles nicht. Es kommt auf die geeignete juristische Verwertung an, nicht auf die paar Zeilen Richterdeutsch.

pjotre:
Das internationale Ansehen eines Staates ergibt sich aus der Summe der über ihn außerhalb des Landes zirkulierenden Meinungen.  Deutschlands Ansehen leidet durch den Wahnsinn rings um die Rundfunkabgabe, letztlich wohl begleitet von einer rechtsstaatswidrigen Manipulation der Rechtsprechung, wie es auf diesem Forum in diesen Wochen in mehreren Threads wohl immer klarer und beweiskräftiger ermittelt wurde.
 
 Der internationale Ansehens-Schaden ist zu sehen beim Fall Baumert: Darüber wurde April 2016 ausführlich im Umfang von rund 1 Textseite A4 in der führenden Presse in Spanien berichtet:
 "Qualitäts-jornalismus" - EL PAIS und ABC, vergleichbar WELT, SZ, vielleicht auch FAZ, NZZ.
 
 In beiden Berichten wird das Unverständnis mit diesen Unvorstellbarkeiten der Manipulation der Rechtsprinzipien dokumentiert. Wo bleibt der Rechtsstaat, wenn die Inkasso-Maschinerie sich blind festfrisst in ihrem Hass auf das Unrecht verweigernde Bürger. Rache-versessen bis hin zum Haftbefehl zur eidesstattlichen Versicherung? Und das für einige hundert Euros? Absurd.
 
 Ferner in Spanisch verbreitet wurde im August 2016 der Kommentar eines Bekannten / Freundes von Frau Baumert (über seine amiga Daumert), wie sehr es hier um ein Problem der Demokratie gehe.
 
 Hier alle 3 Links:
 
 === April 2016 http://internacional.elpais.com/internacional/2016/04/06/actualidad/1459954702_117009.html
 === April 2016 http://www.abc.es/internacional/abci-television-publica-alemana-encarcela-ciudadana-no-pagar-canon-201604042050_noticia.html
 === August 2016 http://disenoweb-jorge.blogspot.de/
 
 In Übersetzung ist es gut für Zitate, um Parlamentarier und Bürger aufzuwecken und zu überzeugen.
 Wer Spanisch nicht lesen / übersetzen kann, der lässt es sich übersetzen:
 https://translate.google.com/

 Und strafrechtlich?
 ----------------------------------------------
 Schließlich wurde dies immer recht teure Verfahren aus der Rundfunkabgabe finanziert.

 Ferner wurden über den absurden Gefängnisaufenthalt dem Steuerzahler über 5 000 Euro Schaden erzeugt. 5000 Euro zu Lasten der Bürgergemeinschaft für rund 800 Euro für die Kassen der Bürgergemeisnchaft - kann jemand derartiges veranlassen, der frei von Geisteskrankheit ist?
 
 Wieso müssen die Bürger das bezahlen und nicht diejenigen höchstpersönlich, die diese völig unverhältnismäßige Maßnahme angewiesen haben?
 
 Ist das nun Veruntreuung von Rundfunkbeiträgen oder ist es keine Veruntreuung, das würden wir Rechtslaien gerne wissen.

 Müssen die Sender-Anstalten nun dem Staat 5000 Euro ersetzen, das die Sender-Anstalten ja von den Gehaltskonten der Veranlasser ratenweise einbehalten können?
 
 Wieso erfährt man nichts darüber, dass die hausintern Verantwortlichen dem Steuerzahler den Schaden zu entschädigen hatten?
 Wieso erfährt man nichts darüber, dass die Regierung des betreffenden Bundeslands den zuständigen ARD-Sender zur Kasse gebeten hat?

Und wer zahlt Schadensersatz an Frau Baumert? Schmerzensgeld für die Haft? Schmerzensgeld, für ihr Recht aus dem Privatleben an die Öffentlichkeit treten zu müssen? Wo bleibt die "angemessene Wiedergutmachung" in Form von Geld nach den Regeln der Europäischen Menschenrechtskonvention?
 
 Die Handelnden werden sich entlasten: Wir vertrauten auf die Rechtslage.
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 "Wir sind ja nur einfache Angestellte."
 Womit der Kreis sich schließt. Von der Manipulation des Rechts zur Manipulation der Gehirne, von dort zur Unrechtsfähigkeit der blind Gehorchenden. Es ist leider nie anders.
 

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