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Autor Thema: Finanzierung über Miete oder über Freischaltung durch Stadtwerke  (Gelesen 2359 mal)

M
  • Beiträge: 8
Edit "Bürger":
Aufgrund eigenständiger Alternativvorschläge ausgelagert aus
AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html


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Die Idee
AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html
hatte ich auch schon; deshalb habe ich mir erlaubt den Ministerpräsidenten von Thüringen anzuschreiben.

Grund dafür war, dass er mal gesagt hat, dass, wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlen will, auch die Abwassergebühr verweigern kann.
Edit "Bürger": Gemeint ist wahrscheinlich die Äußerung von Herrn Ramelow bzgl. Müllgebühren.
Thüringischer Ministerpräsident Ramelow: Für örR kämpfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18745.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18745.msg122244.html#msg122244

Zitat aus der oben genannten Pressemeldung:
Zitat
Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlen wolle, könne mit derselben Argumentation auch Gebühren für die Müllentsorgung als Zwang ablehnen, kritisierte Ramelow.

Gleichlautend auch an die Fraktion der LINKEN:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

Art. 5 Abs 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, wobei „Ungehindert“ allumfassend, weil nicht näher erläutert oder eingeschränkt, zu verstehen ist, was bedeutet, das es auch nicht durch die Hürde einer Gebühr oder eines Beitrags behindert werden darf. Wenn das Bundesverfassungsgericht sich dieser Argumentation nicht anzuschließen vermag, kann es mit dem Gerechtigkeitssinn der Richter nicht weit her sein.

***

Ein paar zusätzliche Takte zur Preisfindung der Rundfunkanstalten:

Im Zuge der Rationalisierung und Digitalisierung hätte man erwarten können das der Runfunk billiger würde. Dem war aber nicht so. Das Gegenteil war der Fall. Woher kommt das? Nun, der Rundfunk bestand anfangs aus nur wenigen Programmen, die Gagen der Darsteller waren moderat, und die Gehälter keine Fantasie-Gehälter. Der Rundfunk sollte lauf Auftrag nur eine Grundversorgung sein, die aber schon bei mehr als drei Fernseh, und Rundfunk-Programmen schon überschritten war. Zur Zeit versucht man es jedem recht zu machen ohne Rücksicht darauf dass das zur Unbezahlbarkeit führt. Das Wort Unbezahlbar existiert für die Verantwortlichen  offensichtlich nicht. Unbezahlbar gibt es nicht, denn es besteht ja die Pflicht zur Zahlung weil man es vorhält.

Das kann fatale Folgen haben:
Es könnten nämlich Städte und Gemeinden analog dazu auf die Idee kommen das sie Bibliotheken, Schwimmbäder, Theater und andere Einrichtungen vorhalten, die ein jeder nutzen kann, und daraus auch eine Zahlpflicht ableiten. Nach derzeitigem Recht brauchten sie dazu nur eine Satzung zu definieren. Die Begründung ist die gleiche wie beim Rundfunk: es steht jedem frei ob er das Angebot nutzt, oder nicht nutzt, er hat nur für die Möglichkeit zu bezahlen, denn das Angebot ist vorhanden!

Hier wäre es vornehmste Aufgabe von Land – und Bundestag sich mit der Problematik die sie selber geschaffen haben zu befassen, oder sich auf folgende Lösung zu einigen:

1. Die Anzahl der Rundfunkprogramme wird auf die wirklich notwendige Grundversorgung reduziert,
2. Die Übertragung mittels elektromagnetischer Wellen wird eingestellt, und die Übertragung per Glasfaserkabel durchgeführt.
3. Sowohl öffentlich-rechtlicher als privater Rundfunk speisen ihre Angebote in das Kabelnetz ein.
4. Bezahlanbieter nur noch per Internet
5. Die Bereitstellung und Unterhaltung des Kabelnetzes obliegt Städten und Gemeinden.
6. Jedes Wohnhaus  wird angeschlossen
7. Für die Weiterverteilung in Mehrfamilienhäusern ist der Vermieter zuständig und verpflichtet
8. Telefon, Internet und Fernsehanschlüsse sind wie Wasser, Strom und Heizung als Standard für Mietwohnungen anzusehen und in der Miete direkt und ohne Aufpreis enthalten, der Stromverbrauch der Verteileranlagen soll in den Allgemeinkosten enthalten sein.
Zu den Kosten:
Durch weniger Programme hat man auch weniger Kosten, weiterhin spart man durch Wegfall der Sendeanlagen auch noch erhebliche Summen. Weiterhin sollten die Gagen für die Künstler heruntergeschraubt, die Gehälter von Intendanten und Direktoren auf ein Maß herunter gesetzt werden das es dem Anspruch der Gemeinnützigkeit nach der AO gerecht wird, denn die Anstalten führen das Prädikat der Gemeinnützigkeit in ihren Satzungen. Man kann also mit Einsparungen von mehr als 50% rechnen. Damit gewinnt der Rundfunk an Akzeptanz.
Die Gemeinden als Eigentümer des Kabelnetzes brauchen auch nicht leer ausgehen. Einen Euro im Monat für den Anschluss das macht wenn Internet als auch Telefon auch noch auf eigenen Leitungen von der Gemeinde geführt werden bei 35000 Haushalten mehr als eine Million im Jahr an Einnahmen. Damit sind die Kabelnetze in wenigen Jahren bezahlt.

Bezahlen:
Wer Fernsehen will geht zu seinen Stadtwerken, und schließt einen Vertrag ab wie bisher bei seinem Internetprovider,  und wird dann freigeschaltet. Die Rechnung wird dann zusammen mit den Gebühren für die Rundfunkanstalten und der Stromrechnung bezahlt. Damit kann dann der teure  Beitragsservice entfallen, was weiterhin Geld spart und das Fernsehen billiger macht.
Die Stadtwerke aber, haben wegen der vorhandenen Abrechnungssysteme keine nennenswerte
Mehrarbeit vom gelegentlichen Freischalten mal abgesehen, und das weiterleiten der eingezogenen Rundfunkbeiträge.
Doch auch dafür ist eine Volksabstimmung über eine Änderung des Artikels 5 GG nötig.

***

Zur Erinnerung: Unsere gewählten Vertreter sind genau so wie die Staatsdiener und die Regierung  per Eid nicht unsere Herren, sondern unsere Diener! Zu unser aller Wohl haben sie geschworen, nicht zum eigenen Vorteil, und auch nicht zum Vorteil einiger weniger. Wer das vergißt, der könnte sich des Meineids schuldig machen.

Mit "freundlichsten" Grüßen


***Edit "Bürger":
Gekürzt um Inhalte/ Thesen ("Vertrag"/ "Vertrag zu Lasten Dritter"), die den allgemeinen Erkenntnissen entgegenstehen. Siehe hierzu bitte ausführlich u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Weitere Kürzung um das Thema "Abwassergebühren", was hier in keinerlei Zusammenhang zum "Rundfunkbeitrag" angeführt wurde und daher im Forum themenfremd ist.
Bitte aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der ohnehin schon grenzwertigen Übersciht im Forum auf Rundfunkbeitrags-Bezug achten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2016, 16:05 von Bürger«

K
  • Beiträge: 142
Hat es schon eine Antwort von Herrn Ramelow gegeben?


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