"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?
andiandi:
Hallo und vielen Dank für die Einladung.
Da ich gestern unterwegs war und überhaupt nicht in der Nähe, will ich gern nächste Woche zum runden Tisch kommen.
Ich hoffe, Ihr seid alle da und wir besprechen den fiktiven Fall.
Danke.
Bürger:
Es werden wohl diverse fiktive Personen da sein... ;)
...mit ersten diversen fiktiven Ideen ;D
andiandi:
Es ist schon spannend.... und auch belustigend.
Mal angenommen zu o.a. fiktivem Fall käme das angehängte Schreiben vom "BS" über das AG. Übrigens.. einfach per Post.
Lustig ist, dass das AG den Fall schon vorher ans VG abgegeben hat.
Der Betrag ändert sich ständig. Jetzt sind es 189€.
Die Textbausteine... Person A bastelt sich auch welche. :)
"Die Bescheide sind korrekt zugegangen." Ja wie jetzt? Wie wird das bewiesen? Person A hat auch immer korrekt gehandelt. Einfach so ne Aussage treffen ist schon sportlich...
"Bescheide" - Wer kann gleich Bescheide erstellen?
"Festsetzungsbescheide" - Person A haut sich weg... sowas gibts doch gar nicht.
Unterschrift??? - dürfte ja ohne möglich sein, wenn es z.B. eine Behörde ist, richtig???
Wer schickt das ? - "BS", ARD/ZDF/DLR oder doch der MDR? - echt alles unklar.
Da fragt sich die fiktive Person bestimmt:
- Was soll denen noch geschrieben werden?
- Und vor allem, was soll dem AG bzw. VG geschrieben werden?
- Und wie bekommt die Person den falschen Schufa-Eintrag weg?
es nervt einfach....
Danke
Kurt:
OT:
Auszug aus dem Verfahren eines Bekannten:
--- Zitat ---Der Kläger erklärt dass er gegen den Beitragsbescheid vom tt.mm.2014 und gegen den Beitragsbescheid vom tt.mm.2014 bereits Widerspruch erhoben habe gegenüber dem Beitragsservice und auch um eine Eingangsbestätigung gebeten habe.
Außerdem beanstandet der Kläger, dass ihm der Beitragsbescheid vom tt.mm.2014 der ausweislich der Verwaltungsakte der Beklagten am tt.mm.2014 zur Post gegeben wurde nicht zugegangen sei.
Es wird festgestellt, dass Widersprüche im Nachgang zu den genannten Bescheiden nicht in der Verwaltungsakte sind.
Die Beklagtenvertreterin erklärt dazu, dass sie sich das nur so erklären könne, dass die Anschrift und die Beitragsnummer nicht benannt wurden und deshalb die Widerspruchsschreiben nicht zugeordnet werden konnten oder aber, dass diese auf dem Postwege verloren gingen.
--- Ende Zitat ---
Fazit:
Anschreiben an BS:
Entweder sind die Absender zu blöde Anschriften und Beitragsnummern korrekt zu benennen oder (mehrere) Anschreiben an BS gehen durchaus auf dem Postweg verloren!?
Anschreiben vom BS:
Diese kommen immer und in jedem Fall an!
Ein Verlust auf dem Postweg ist bei Schreiben vom BS ausgeschlossen.
Gruß
Kurt
boykott2015:
@andiandi
--- Zitat ---Durch die bloße Behauptung, keine Bescheide erhalten zu haben, ist die Zugangsfiktion nicht zu entkräften.
--- Ende Zitat ---
Es könnte auch sein, dass etwas angekommen ist. Und dieses Etwas z.B. Werbeblatt ist.
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