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Autor Thema: Vollstreckung vor 1 Jahr zurückgegeben > nun erneut (Härtefall/ nicht pfändbar)  (Gelesen 2147 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo allerseits  8)

In Kurzform beschrieben:

Nach fast 17 Jahren der gutlaufenden Selbständigkeit ist Person A vor etwa 4 Jahren ausgestiegen und hat sein Gewerbe abgemeldet...
Keine Staatliche Zuwendung, privat Pflichtkrankenversichert.

Person A hat ein uraltes Haus und lebt Mietfrei und hat seit o.g. Jahren kein Einkommen.

GEZ niemals bezahlt, seit 01.01. 2013 alles ignoriert. Letztes Jahr im Mai Zwangsvollstreckungsandrohung erhalten und mit der "ERSTEN Hilfe " (Stand April 2015) mit Gesetzesauszügen und Kopien vom Karlsruher Urteil und 3 anderen Urteilen/diversen Gesetzesauszügen usw. aus der Misere gebracht..

Das waren soviele geballte Fakten, 200 Kopien etc., alles fein formuliert und den Aktenordner hat er persönlich beim 3.000 Seelendorf im Rathaus abgegeben...
Der GV war nicht da, also hat Person A mit dem Kämmerer geplauscht und irgendwas von Verwaltungsgericht und unzulässig gefaselt und der sagte:
"Weisst du was? Ich schicke den ganzen Kram mal an die GEZ und dann sehen wir weiter.."
Person A sagte : "Jo." Und verliess die Amtsstube...

Was in dem Jahr, dem Zeitraum bis heute, alles abgeschmettert wurde von den Gerichten, ist den Boykottierern ja leidlich bekannt.

Nach dem Leipziger Urteil kam dann wie erwartet vor 10 Wochen der GEZ Schrieb bei Person A an :
Zahle gefälligst sofort 800 EURO.
Vor 4 Wochen dann die Androhung blabla Zwangsvollstreckung..
Und vor einer Woche dann die allerletzte, als MAHNBESCHEID zu verstehende Drohschrift.

Also dürfte in 2-3 Wochen der GV der Gemeinde übernehmen- ein dejavue... alles wie vor einem Jahr für Person A.

Nun hat Person A gelesen, dass er als Einkommensloser quasi als Härtefall zähle. Aber das Formular hätte er wohl schon vor 3 Jahren ausfüllen müssen, da nicht rückwirkend wirksam...

Die offizielle Version:
Seine alte Mutter gibt ihm Taschengeld, die Nachbarn füttern ihn durch, er sammelt Pfandflaschen und trinkt Regenwasser?

Das Konto ist immer zwischen 200 und 800 Euronen gedeckt.. Also nicht Pfändbar.
Oder bekommt Person A eine Zwangshypothek aufs Haus eingetragen und der 500 EUR PKW Kombi bekommt die Parkkralle und sein altes Motorrad kommt zum Versteigererhannes?


Sein Pulver ist verschossen. Was vor einem Jahr noch witzig war,ist heute anders... Alle Argumente wurden wie ein Teppich im Namen des Volkes unter seinen Füssen weggezogen.

Für Tipps und Anregungen, gerade betreffend der Härtefallregelung, wäre Person A empfänglich.

Gruss an alle


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2016, 04:13 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.413
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dass die Vollstreckung vor 1 Jahr noch einmal "abgebogen" werden konnte ist wohl viel mehr der örtlichen Vollstreckungsstelle als den damaligen "Argumenten" zuzurechten, denn die (materiell-)rechtlichen Argumente des regulären Rechtswegs haben im Vollstreckungsverfahren eigentlich keine Bedeutung (mehr).

Insofern dürfte auch die nun erneut anstehende Vollstreckung nicht in Zusammenhang mit den Entscheidungen des BVerwG und der anderen Gerichte in den Klageverfahren stehen, sondern schlicht auf "Wiedervorlage" gekommen sein. Aus Sicht von ARD-ZDF-GEZ dürfte die damalige Vollstreckung wohl ohne Grund zurückgegeben worden sein und daher nun erneut an die Vollstreckungsstelle gehen.
Die Verzögerung von einem Jahr ist aufgrund der hoffnungslosen Überlastung kein Wunder.

Wenn Person A sich ungeachtet dessen, dass sie "unpfändbar" sei, rechtswirksam gegen den sog. "Rundfunkbeitrag" wehren wollen würde (ohne Vollstreckung), so müsste sie den regulären Rechtsweg gegen die ursächlichen Bescheide beschreiten... siehe u.a. unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
sowie auch
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

...und dabei dann ggf. "hilfsweise" Antrag auf Härtefallregelung stellen.

Dieser Rechtsweg gegen bisherige Bescheide würde jedoch nur (noch) gehen, wenn diese nicht zugestellt wurden/ deren Zugang bestritten würde und diese erst noch zugestellt werden müssten.

Dies ist aus obiger Schilderung jedoch leider nicht ersichtlich.


Bezüglich rückwirkender Härtefallanträge könnte wohl das Gleiche gelten wie für rückwirkende Befreiungsanträge...

Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.

Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385

Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen ;) ) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen" und mit Nachdruck(!) darauf bestehen...

Es scheint nicht selten, dass ARD-ZDF-GEZ bei solch hartnäckig-hoffnungslosen Fällen, bei denen "eh nichts zu holen" sein dürfte, schon rein aus arbeitsökonomischen Gründen einen Rückzieher machen.

Sofern aber schon der GV aktiv sein sollte, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144

Fiktive Person A könnte also ggf. schleunigst "gepfeffertes" Fax an den Beitragsservice/ die Landesrundfunkanstalt senden, dass die "Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben und mit Schreiben vom ... vorgelegt wurden", die "Vollstreckung unverzüglich zurückzuziehen ist" usw.
dem Fax hinterhertelefonieren, bis denen die Ohren glühen
...und *standhaft* bleiben!


ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
DIE gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html


Zu allgemeinen Fragen zum Thema "Härtefall"/ "Härtefallantrag" bitte auch die Suchfunktion des Forums bemühen... diese liefert bereits einige Ergebnisse wie u.a. diese

Antrag auf Befreiung wg. Härtefall abgelehnt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13527.msg91073.html#msg91073

Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034


Person könnte zwar meinen, bei ihr sei "nichts zu holen", allerdings verjähren die Forderungen einmal rechtskräftig gewordener öffentlicher Abgaben erst in 30 Jahren - und Person A weiß ja nicht, wann sich ihre finanzielle Situation ggf. einmal etwas bessert... spätestens dann würden ARD-ZDF-GEZ wohl wieder auf der Matte stehen, selbst wenn sie jetzt erst einmal "leer" ausgingen.

Eine "Dauerlösung" ist das "Abwehren" oder "ins Leere laufen lassen" einer Vollstreckung also auch nicht.


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