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Autor Thema: GEZ droht schwerbehinderter Frau mit Zwangsvollstreckung  (Gelesen 11473 mal)

Uwe

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GEZ droht schwerbehinderter Frau mit Zwangsvollstreckung

Quelle: Neue Westfälische 11.08.2016


Zitat
Probleme begannen damit, dass die auf dem Briefkopf des Beitragsservice angegebene Faxnummer über Tage nicht erreichbar war.

 "Also habe ich das Schriftstück vom 12. Juli 2013 per Post verschickt", so die Betreuerin. Der Beitragsservice sagt, er habe diesen Brief niemals erhalten.

Als der Beitragsservice in diesem Frühjahr zum wiederholten Mal mit der Zwangsvollstreckung droht, schaltet die Betreuerin einen Fachanwalt für Sozialrecht ein. Dessen Schreiben werden ignoriert und finanzielle Forderungen weiterhin an die Betreuerin gerichtet. Begründung: Es liege keine Vollmacht des Rechtsanwalts vor. Die ist inzwischen in den Unterlagen der Behörde aufgetaucht. Ob das reicht, den Beitragsservice zu überzeugen, ist weiterhin offen.

weiterlesen auf:
http://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/huellhorst/huellhorst/20882090_GEZ-droht-schwer-behinderter-Frau-mit-Zwangsvollstreckung.html


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Wie ich Herrn Dr. Hermann Eicher schon schrieb --> Diese Institution sollte sich schämen den Namen BeitragsSERVICE zu führen.


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S
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Wie ich Herrn Dr. Hermann Eicher schon schrieb --> Diese Institution sollte sich schämen den Namen BeitragsSERVICE zu führen.

Ich finde es gut, denn mit diesem Namen erkennt man vom Anfang an deutlich die Absichten, den Schwindel.

Nicht mal die Blödsten werden ein Service bei einem Inkassounternehmen erkennen.

Für wie blöd hält uns die Politik und der Rundfunk, der uns informieren und bilden will?


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Zitat
[..] Als die jährliche Beitragsbefreiung für die Schwerbehinderte ausbleibt, legt der Beitragsservice nach 18 Monaten Funkstille einen Festsetzungsbescheid fest. Auf Anfrage teilt die Behörde mit, dass es in dieser Zeit mehrfach Schreiben an die Betreuerin gegeben habe. "Es gab hier keinerlei Posteingang", sagt sie. Ihre akribisch genau geführten Akten lassen daran kaum Zweifel. [..]

Mit Einschreiben vom 3. Januar 2015 teilt die Betreuerin dem Beitragsservice erneut mit, dass die Betroffene seit Mitte 2013 im Wohnheim Holzfeld wohnt. Diesmal dauert es 13 Monate, bis sich die Behörde wieder meldet. Sie bittet die Betreuerin, ein dem Schreiben beigefügtes Formular vom Wohnheim ausfüllen zu lassen - als Bestätigung, dass die behinderte Frau dort tatsächlich lebt. Das entsprechende Formular liegt dem Schreiben jedoch nicht bei. Trotz mehrfacher Nachfrage ist es bis heute nicht bei der Betreuerin angekommen.[..]

Als der Beitragsservice in diesem Frühjahr zum wiederholten Mal mit der Zwangsvollstreckung droht, schaltet die Betreuerin einen Fachanwalt für Sozialrecht ein. Dessen Schreiben werden ignoriert und finanzielle Forderungen weiterhin an die Betreuerin gerichtet. Begründung: Es liege keine Vollmacht des Rechtsanwalts vor. Die ist inzwischen in den Unterlagen der Behörde aufgetaucht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2016, 08:33 von ChrisLPZ«
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Der Beitragsservice (warum Service?) wendet Methoden dubioser Firmen an:

- Belästigung,
- Einschüchterung,
- Nötigung gegen den Willen

und wendet sich damit eindrucksvoll gegen die Grundrechte der Würde, Handlungsfreiheit, Belastungsgleichheit, der finanziell ungehinderten Unterrichtung und gegen demokratische Sitten.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten und Sie Herr Dr. Eicher leben von dieser Belästigung, Einschüchterung und Nötigung gegen den Willen.

Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2016, 11:52 von Viktor7«

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Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren?

Welches Gewissen haben die gierigen Rundfunkanstalten und ihr gnadenloses Inkassounternehmen?

Welches gewissen haben Richter, die nur Karriere machen wollen?

Man macht vor Gericht die Gewissensfreiheit gelten, aber die Richter wissen nicht, was Gewissen ist.


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Der Beitragsservice (warum Service?) wendet Methoden dubioser Firmen an:

- Belästigung,
- Einschüchterung,
- Nötigung gegen den Willen

und wendet sich damit eindrucksvoll gegen die Grundrechte der Würde, Handlungsfreiheit, Belastungsgleichheit, der finanziell ungehinderten Unterrichtung und gegen demokratische Sitten.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten und Sie Herr Dr. Eicher leben von dieser Belästigung, Einschüchterung und Nötigung gegen den Willen.

Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren?

...fängt schon kleiner an:

-Briefe an den BS gehen wundersamerweise "verloren"
-Original-Bescheinigungen von Ämtern -eine Unverschämtheit, diese in der Form vorlegen zu müssen- um einen Befreiungsantrag zu stellen, kommen NIE an
-sogenannte "Service-Nummern" sind ständig besetzt, trotzdem bezahlt man dafür
-Fax-Nummern sind nicht erreichbar
-der BS schreibt Briefe, die ebenfalls wundersamerweise nicht beim Empfänger ankommen.

Fazit einer Person X:
Die eine Hand weiß nicht, was die andere tut, völlige Überforderung auf allen Linien, würde ich so arbeiten, hätte ich längst die Kündigung, und alles gedeckelt von unseren Politikern, die gemeinsame Sache mit den Richtern machen.

ABER ORDENTLICH SAND INS GETRIEBE!!! >:D

Das muss noch mehr werden >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2016, 11:51 von Viktor7«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Es ist schon bemerkenswert, daß in dem ganzen Artikel die GEZ... Pardon, der Beitragsservice konsequent als Behörde bezeichnet wird. Aber das ist auch schon wieder sehr bezeichnend.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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-Briefe an den BS gehen wundersamerweise "verloren"
-Original-Bescheinigungen von Ämtern -eine Unverschämtheit, diese in der Form vorlegen zu müssen- um einen Befreiungsantrag zu stellen, kommen NIE an

Sie müssen ja etwas gegen die "Flucht aus der Gebühr" machen.

Sie meinen, man würde eine Bescheinigung einer Behörde fälschen, Urkundenfälschung begehen, um Rundfunk gratis zu haben.

Die Verschlüsselung der Programme im Internet geht für sie nicht, man würde eher ihr Internetangebot hacken als das Internetbanking.

Und alles ist laut den Gerichten "Realitätsgerecht".


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Es ist schon bemerkenswert, daß in dem ganzen Artikel die GEZ... Pardon, der Beitragsservice konsequent als Behörde bezeichnet wird. Aber das ist auch schon wieder sehr bezeichnend.

Das ist auch gut, solange wir dessen bewusst sind.

Wer sich dagegen  beschweren sollen, sind nicht wir, die des Schwarzsehens, der Urkundenfälschung, des Marktradikalismus, und des Fanatismus verdächtigt werden (vgl. Herrmann Eicher), sondern die Politik, die Behörden selbst.

Wir sollten dieselbe Sprache benutzen, wenn wir uns an die Politik und öffentlichen Stellen informell wenden, denn sie sind alle im selben Topf, und wenn sie diesen Topf Behörde nennen wollen, dann sei es Behörde. Die GEZ ist eine Vorbildsbehörde. Auch Gerichte sind Behörden wie die GEZ.

So gehen eben Behörden mit Schwerbehinderten!


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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Wie ich Herrn Dr. Hermann Eicher schon schrieb --> Diese Institution sollte sich schämen den Namen BeitragsSERVICE zu führen.

Diese schönfärberische Bezeichnung habe ich von Anfang an als Verhöhnung empfunden: "Service" für eine erzwungene Zahlung, verbunden mit allen möglichen Drohungen, um dieselbe den Bürgern schmackhaft zu machen! So blöd kann man doch gar nicht sein, um das zu glauben. In Fällen wie diesem wirkt dieses Wort besonders zynisch.
GEZ – Gebühreneinzugszentrale war dagegen ein ehrlicher Name.


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  • Cry for Justice
Wie ich Herrn Dr. Hermann Eicher schon schrieb --> Diese Institution sollte sich schämen den Namen BeitragsSERVICE zu führen.
SERVICE ist auch in vielen anderen Bereichen des Alltags schon längst zu einer leeren Worthülse verkommen.
Dem ursprünglichen Sinn dieses Wortes ist im Laufe der Zeit bis heute jegliche Realität abhanden gekommen.
Früher war es der Inbegriff von Kulanz, dem Binden des Kunden an eine bestimmte Marke, einer kleinen Leistung ohne gleich eine Rechnung zu schreiben.
Heutzutage wird dieser verlockend, anlockende "SERVICE" immer öfters wie eine Hure missbraucht, welche es einzig und allein nur auf das Geld des Kunden abgesehen hat.
Selbst der Service in Autowerkstätten ist nur noch alles andere als Service.
So werden selbst intakte Teile als defekt deklariert, nur um dem angegliederten Teileverkauf am laufen zu halten...
In diesem Sinne passt der Begriff "Beitragsservice" doch ganz gut. Er ist eine Hure des örR  ;D


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Schrei nach Gerechtigkeit

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GEZ droht schwerbehinderter Frau mit Zwangsvollstreckung

Quelle: Neue Westfälische 11.08.2016



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Herr Dr. Eicher,

die schwerbehinderte Frau ist nur ein Beispiel von vielen und stellvertretend für die Mio. Mahnmaßnahmen und das Vorgehen gegen die Nichtnutzer. Im vergangenen Jahr 2015 wurden 25,4 Millionen Mahnmaßnahmen durchgeführt, 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und 11 Prozent aller Beitragskonten befinden sich im Mahnverfahren.

Daneben gibt es noch Millionen Bürger die aus Sorge vor Repressalien zwangszahlen und gern willentlich auf die öffentlich-rechtlichen Programme in jeglicher Hinsicht verzichten würden, weil sie den Überfluss an Medien für ihre Information und Unterhaltung außerhalb des ÖRR nutzen.

Der Beitragsservice (warum Service?) wendet Methoden dubioser Firmen an:

- Belästigung,
- Einschüchterung,
- Nötigung gegen den Willen.

Er richtet sich damit eindrucksvoll gegen die Grundrechte:

- Würde des Menschen,
- Handlungsfreiheit,
- Belastungsgleichheit,
- finanziell ungehinderte Unterrichtung und
- gegen demokratische Sitten.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten und Sie Herr Dr. Eicher leben von dieser Belästigung, Einschüchterung und Nötigung gegen den Willen.

Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren?

Herr Dr. Eicher, es spielt keine Rolle wie toll und wie wichtig Sie die öffentlich-rechtlichen Sender und Programme finden. Das trifft auf Millionen Bundesbürger nicht zu.

Was sagen Sie zu der Belästigung, der  Einschüchterung und der finanziellen Nötigung gegen den Willen?

MfG
Viktor


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z

zuwider

Wie ich Herrn Dr. Hermann Eicher schon schrieb --> Diese Institution sollte sich schämen den Namen BeitragsSERVICE zu führen.

Diese schönfärberische Bezeichnung habe ich von Anfang an als Verhöhnung empfunden: "Service" für eine erzwungene Zahlung, verbunden mit allen möglichen Drohungen, um dieselbe den Bürgern schmackhaft zu machen! So blöd kann man doch gar nicht sein, um das zu glauben. In Fällen wie diesem wirkt dieses Wort besonders zynisch.
GEZ – Gebühreneinzugszentrale war dagegen ein ehrlicher Name.
und GEZtap* bringt es auf den Punkt!


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