Die Werbung war persönlich adressiert und nicht mit einem Firmenlogo versehen.
D. h., bitte setz' Dich hin, daß alles nur Werbung sein kann, wo auf einem Schreiben ein Firmenlogo aufgedruckt ist. -> Ämter und Behörden verfügen über kein Firmenlogo, (Außer freilich, daß ein Bundesland ein landesweites Logo hat, welches alle Landesbehörden nutzen dürfen bzw. sogar müssen).
Wäre übrigens auch eine Möglichkeit, hier für Klarheit zu sorgen.
Man könnte nämlich als Bundesland ein eigenes Logo herausbringen, das Land Brandenburg hat sowas, das ehrlichen, echten Landesbehörden (!) verpflichtend auf allen ihren Dokumenten farblich aufgeprägt haben.
Präventiv werden alle "Logo-Berechtigten" auf die Landesverfassung vereidigt, zwingend. Beamte und Beamtinnen sind das zwar eh schon, aber schaden kann es nie, jemanden vor seinem Tun ausdrücklich nochmal auf seine Pflichten und mögliche Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen; nachweislich schriftlich, die zur Kenntnisnahme ist via persönlicher Unterschrift zu belegen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;