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Autor Thema: BGH-Urteil:Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum unzulässig  (Gelesen 8744 mal)

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Anwalt.de, 27.08.2016


Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum zulässig?
von RA Volker Blees

Zitat
Wer geschäftsmäßig eine Webseite betreibt, hat ein Impressum vorzuhalten, dem bestimmte Angaben zum Webseitenbetreiber zu entnehmen sind. Diese Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Verstöße gegen diese Impressumspflicht können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden und sind daher immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

So hatte sich der Bundesgerichtshof damit zu befassen, ob die Angabe einer kostenpflichtigen Telefonnummer im Impressum zulässig ist. In dem Fall gab die Beklagte in deren Impressum neben einer Email-Adresse auch eine Mehrwertdienstenummer sowie deren Kosten in Höhe von 49 Cent pro Minute aus dem Festnetz bzw. bis zu 2,99 EUR aus dem Mobilfunknetz an.[..]

Der Bundesgerichtshof sah in dem Fall die Angabe der kostenpflichtigen Telefonnummer als unzulässig, da ineffizient, an (BGH, Urteil v. 25.02.2016, Az. I ZR 238/14). Zwar müsse der Webseitenbetreiber keine gebührenfreie Telefonnummer einrichten. Allerdings vertritt der Bundesgerichtshof die Auffassung, dass „über den üblichen Verbindungsentgelten liegende und von der vom Anrufer einer Mehrwertdienstenummer nicht immer beeinflussbare Länge eines Telefonats abhängige Telefonkosten den Nutzer eines Telemediendienstes von einer Kontaktaufnahme abhalten. Sie können deshalb nicht als effizient angesehen werden“.[..]

Weiterlesen auf:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kostenpflichtige-mehrwertdienstenummer-im-impressum-zulaessig_084626.html

Direktlink zum BGH-Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=75175&pos=4&anz=573


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Zitat aus dem Urteil:
Zitat
Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG und § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG ergibt sich allerdings, dass die vom Diensteanbieter zur Verfügung zu stellen- den Wege für eine Kontaktaufnahme für die Nutzer kostenlos sein müssen (vgl. auch Ernst, jurisPR-ITR 2/2009 Anm. 2 unter D.; Heckmann in Heckmann, ju- risPK-Internetrecht, 4. Aufl., Kap. 4.2 Rn. 259; Micklitz/Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl., § 5 TMG Rn. 58; Mül- ler-Broich, TMG, § 5 Rn. 9). Beide Bestimmungen schließen eine Kostenbelas- tung für die Nutzer nicht schon im Grundsatz aus. Die Nutzer haben daher bei einer Kontaktaufnahme mit der Nutzung eines Kommunikationsmittels die üblicherweise anfallenden Verbindungsentgelte zu tragen. Das sind die Kosten, die für den Versand einer E-Mail, eines Telefaxes oder eines Anrufs aus dem Festnetz oder aus dem Mobilfunknetz anfallen. Ein Diensteanbieter ist mithin nicht verpflichtet, eine gebührenfreie Telefonnummer einzurichten.

Nun zählen anscheinend die 01806-Nummern des BS (Telefon und Fax) nicht zwingend zu den kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummen, wie z.B. die 0900-Nummern.

Es stellt sich dennoch die Frage, ob eine kostenpflichtige 01806-Faxnummer nicht gegen oben genannte Richtlinie verstößt.
Eine Gebührenfreie Nummer (z.B. 0800-..) muss zwar nicht angeboten werden, eine normale Festnetznummer würde jedoch der Forderung der Richtlinie am ehesten entsprechen.

Screenshot Impressum Beitragsservice 03.08.2016:


Screenshot Kontakt Beitragsservice 03.08.2016:


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Nun zählen anscheinend die 01806-Nummern des BS (Telefon und Fax) nicht zwingend zu den kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummen, wie z.B. die 0900-Nummern.

Es stellt sich dennoch die Frage, ob eine kostenpflichtige 01806-Faxnummer nicht gegen oben genannte Richtlinie verstößt.
Eine Gebührenfreie Nummer (z.B. 0800-..) muss zwar nicht angeboten werden, eine normale Festnetznummer würde jedoch der Forderung der Richtlinie am ehesten entsprechen. 

Das klingt schon mal sehr interessant.
Ist es nicht gleich, ob 0900 oder 01806?,, Mehrwert dürfte doch mehr als Festnetz sein, egal ob 20 Cent oder 200 Cent.
Wenn Mr.X mit seiner LRA telefonieren soll, (macht er ja nicht aus eigenem Antrieb) dann will er Festnetz nutzen und nicht noch dafür bezahlen sollen.
Die Erfahrungen besagen, dass bekannte Abzocker aber immer nur Mehrwertnummern angeboten haben.


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Wobei es sich hierbei um 20 Cent pro Anruf handelt, so dass der Betrag unabhängig von der Gesprächsdauer von vorne herein bekannt ist.


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Zitat
Ist es nicht gleich, ob 0900 oder 01806?,, Mehrwert dürfte doch mehr als Festnetz sein, egal ob 20 Cent oder 200 Cent.
Wenn Mr.X mit seiner LRA telefonieren soll, (macht er ja nicht aus eigenem Antrieb) dann will er Festnetz nutzen und nicht noch dafür bezahlen sollen.

....ist aber dennoch und trotzdem eine Benachteiligung von Personen, die ausschließlich Mobilfunk nutzen - 60 ct pro Anruf gegenüber 20 ct aus dem Festnetz.....


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Zitat
Gute 0180 Nummer Anbieter findet man im Internet. Hier sollte man als Online-Start-Up auch als erstes recherchieren, denn schließlich bewegt man sich selber im Netz und ist auf Twitter und Facebook vertreten. Einen guten 0180 Nummer Anbieter erkennt man daran, dass dieser Servicenummern ohne Laufzeiten und in der Regel auch ohne Grundgebühr bereitstellt. Dass auch Servicenummernanbieter von Umsatz leben müssen, der über die Servicerufnummern generiert wird, versteht sich von selbst. Arbeitsplätzte gibt es schließlich auch in der Servicenummernbranche.
http://www.servicenummer4you.de/0180-nummer-anbieter/

Produktinfo der Telekom:
https://servicenummern.telekom.de/fileadmin/redaktion/PDFs/DTAG-13-136_PB_0180call.pdf

Produktpalette 0180er-Nummern:
https://servicenummern.telekom.de/produktuebersicht/0180call/

..ist aber dennoch und trotzdem eine Benachteiligung von Personen, die ausschließlich Mobilfunk nutzen - 60 ct pro Anruf gegenüber 20 ct aus dem Festnetz.....
Angesichts der zunehmenden VoIP-Telefonie-Flatrates und der immer weniger werdenden Analog-Telefone eine Frechheit.


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  • Cry for Justice
Vielleicht will der Beitragsservice so auch nur schon im Vorfeld etwas die Spreu vom Weizen trennen.
Wer diese 20Cent investiert, hat wohl tatsächlich etwas mit Hintergrund zur Klärung auf dem Herzen.
Würde dies wie bei vielen per Flatrate aus dem Festnetz möglich sein, könnte man sich aus der Flut von Anrufen erst recht nicht mehr retten.
Mit dieser kleinen 20Cent-Hürde wird m.E. erst mal sehr viel eh Unnützes abgeblockt.
Der gewohnte Flatrate-Anrufer überlegt sich so doch erst mal, ob ihm sein Anliegen tatsächlich so wichtig erscheint...
In dieser Hinsicht kann ich den Bservice schon etwas verstehen, wenn auch sonst überhaupt nicht.

Aktuell wollen Immobilienmakler schon zur Terminvergabe einer Besichtigung eine Unterschrift sehen.
Auch wenn dies erst mal keine finanziellen Hintergründe hat, so wird dadurch schon mal gezielt die Spreu der Neugierigen vom Weizen der echten Interessenten getrennt.


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Zitat
Mit dieser kleinen 20Cent-Hürde wird m.E. erst mal sehr viel eh Unnützes abgeblockt.
Der gewohnte Flatrate-Anrufer überlegt sich so doch erst mal, ob ihm sein Anliegen tatsächlich so wichtig erscheint...

Und genau dieses "Abblocken" darf laut BGH nicht sein. Anständige Firmen freuen sich über eine Kontaktaufnahme mit Kunden.


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Zitat
Mit dieser kleinen 20Cent-Hürde wird m.E. erst mal sehr viel eh Unnützes abgeblockt.
Der gewohnte Flatrate-Anrufer überlegt sich so doch erst mal, ob ihm sein Anliegen tatsächlich so wichtig erscheint...

Und genau dieses "Abblocken" darf laut BGH nicht sein. Anständige Firmen freuen sich über eine Kontaktaufnahme mit Kunden.

Die "kleine" 20 Cent Hürde kann sich ganz schön läppern. Ich telefoniere nicht mit BS, aber z. B. bei einer Fluglinie X! Nach endlosen Warteschleifen und Neuanwählen kommt schon was zusammen. Und das bei einer berechtigten Reklamation. Ich finde das unverschämt. Natürlich hat der BS da noch eine Einnahmequelle zusätzlich. Und sie halten sich die Menschen vom Hals. Was Unnütz ist und was nicht, entscheidet doch letztendlich immer noch der (Kunde), der das Anliegen hat. Das nennt man im allgemeinen SERVICE, und alle, die die Nummern anbieten, bieten einen SERVICE an.

Allein schon  die Nummer als Service-Nummer anzubieten ist eine Frechheit dem Kunden gegenüber, denn in den meisten Fällen ist es Abzocke.


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         "Servicegrad
            im First Level
               Jahres-
               durchschnitt
                                   79%
       369.031
        durchschnittlich
        angenommene
        Anrufe/Monat"


(Formatierung leider nicht anders möglich)
Quelle:www.rundfunkbeitrag.de Jahresbericht 2015


Macht das noch mal einen kleinen Nebenverdienst, der nirgends auftaucht? >:D


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