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Autor Thema: Zerfall der öffentlichen Ordnung bei Mißachtung von Bundesrecht?  (Gelesen 2705 mal)

  • Beiträge: 7.285
Guten Morgen,

es ist so ziemlich unglaubwürdig, daß Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Landesbehörden nicht wissen, was sie tun.

Wenn sie aber nun stetig Bundesrecht mißachten, steht nicht da zu befürchten, daß dadurch früher oder später die öffentliche Ordnung erheblich gefährdet wird? Betreiben Bundesrecht wie auch das Grundgesetz mißachtende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen nicht Sabotage am Gesamtstaat?

Wenn sich Landesrecht nicht gemäß Grundgesetz, Art 31, dem Bundesrecht beugt und sogar die Entscheidungen des BVerfG mit Füßen tritt, wird doch der Gesamtstaat insgesamt in Frage gestellt?

Hier auch deswegen nochmals die Frage, welche Möglichkeiten das BVerfG hat, nachhaltig dafür zu sorgen, daß seine Entscheidungen auch von allen Behörden gemäß BVerfG-Gesetz, §31, respektiert, umgesetzt, eingehalten werden? Daß sie zwar bindend sind, ist doch aber ohne Sanktionsmöglichkeit für den Falle der Nichteinhaltung bloße Theorie?

mfg
pinguin


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c

cleverle2009

Zitat
Autor schwarzseher

Wir haben es hier ganz offensichtlich nicht mehr mit einem Normenstaat, sondern nur noch mit einem Maßnahmenstaat zu tun. Im Unterschied zum Normenstaat orientiert sich der Maßnahmenstaat nicht an Rechten, sondern ausschließlich an Überlegungen der situativ-politischen Zweckmäßigkeit. Entscheidungen würden „nach Lage der Sache“ getroffen. In diesem Sektor „fehlen die Normen und herrschen die Maßnahmen“.

Ernst Fraenkel betont in seinem Buch „Der Doppelstaat“, dass der Maßnahmenstaat sich im Zweifel gegen den Normenstaat durchsetzen könne – die Judenverfolgung im NS-Staat sei dafür ein zentrales Beispiel. Was als politisch gelte und damit dem Maßnahmenstaat zugehöre, entschieden nicht Gerichte, sondern politische Instanzen.

Dem ist nicht mehr allzuviel hinzuzufügen.

Der Schwarzseher
6. Juli 2016 · 14:19

entnommen aus https://rundfunkbeitragsklage.de/forum/

Auch ich kann dem nichts mehr hinzufügen.


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e
  • Beiträge: 811
Die unmaßgebliche Meinung einer Person X ist, das längst schon alles aus dem Ruder gelaufen ist. Wer will hier wen noch kontrollieren oder zur Ordnung rufen?

Es geht um Geld und um Macht, wie es schon immer war.

Soll aber jetzt nicht heißen, das Person X gewillt ist, das Spiel mitzumachen.

Einfach für alle: Einfach nicht zahlen!


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                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 3.234
In Zukunft werden sich irgendwelche seltsamen Firmen, denen jetzt schon deutsches Recht im Wege steht, auf diese Urteile berufen und genauso Zwangsgelder verlangen, für etwas, was niemand will, aber wichtig ist. Wenn sich jetzt schon bsw. Wasserversorger privatisieren, werden sie diese Grundversorgung zu Gold machen, auch wenn niemand deren Wasser bekommen kann oder will. Berufen können sie sich auf diese Urteile der Schande. Rechte können sich nur die Reichen leisten und kaufen, der Bürger wird wieder ins Sklaventum gedrängt.


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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
vielleicht sollte man gegen Bund klagen

http://dejure.org/gesetze/GG/28.html

Zitat
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

obwohl denke ich nicht das es geht. Da steht "im Sinne dieses Grundgesetzes"


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

  • Beiträge: 7.285
Aber wäre es denn im Sinne des Grundgesetzes, wenn sich die Länder über Bundesbestimmungen hinwegsetzen?

Weil Art 31 GG ja bestimmt, daß Bundesrecht Landesrecht bricht?


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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