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Autor Thema: Kleine Anfrage (AFD): Verweigerung des Rundfunkbeitrags (RLP, 07/2016)  (Gelesen 4603 mal)

d
  • Beiträge: 136
Hallo Mitstreiter,
ich habe eine Interessante "Kleine Anfrage" an die Landesregierung von der AFD gefunden:

http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/547-17.pdf

Zitat
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
17.Wahlperiode
Drucksache 17/547, 22.07.2016

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD)

Verweigerung des Rundfunkbeitrags

Immer mehr Bürger dieses Landes weigern sich, den Rundfunkbeitrag nach § 8 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags zu bezahlen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Verfahren sind in Rheinland-Pfalz bekannt, in welchen sich Bürger weigern, den Rundfunkbeitrag zu zahlen (jährliche Aufschlüsselung ab dem Jahre 2013 bis 2016)?
2. Welche Maßnahmen wurden gegen diese Bürger getroffen?
3. Gibt es schon abgeschlossene Verfahren?
4. Wenn ja: Wie waren die Entscheidungen?
5. Gab es bereits Gefängnisstrafen bzw. Ersatzfreiheitsstrafen?
6. Gab es auch Entscheidungen für die Verweigerer?


Heribert Friedmann

Mal schauen wie die Antwort der Landesregierung ausfallen wird.....

Edit Uwe:
Dieser Bericht dient nur zur Information und nicht als Wahlwerbung!



Edit "Bürger":
Thread-Betreff präzisiert & Inhalt der Anfrage zitiert (zwecks schnellerer Erfassbarkeit und Auffinden per Suchfunktion.)
Der Thread musste zudem moderiert/ von abschweifenden parteipolitischen Diskussionen bereinigt werden.
Das Forum hat für partei-politische Diskussionen keine Kapazitäten - schon gar nicht in einem Thread, in welchem es ausschließlich um die Inhalte der Anfrage gehen soll, die genauso gut von jeder anderen Partei hätte stammen können...
Kleine Anfrage (AFD): Verweigerung des Rundfunkbeitrags
Warten wir auf die Antwort der Staatskanzlei.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2016, 22:59 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
Und hier ist die "Antwort":
http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/676-17.pdf

Gruß
Kurt


Zitat
Drucksache 17/676 zu Drucksache 17/547
08. 08. 2016
A  n  t  w  o  r  t
der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD)
– Drucksache 17/547 –

Verweigerung des Rundfunkbeitrags

Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/547 –
vom 22. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut:

Zitat
Immer mehr Bürger dieses Landes weigern sich, den Rundfunkbeitrag nach § 8 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags zu bezahlen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Verfahren sind in Rheinland-Pfalz bekannt, in welchen sich Bürger weigern, den Rundfunkbeitrag zu zahlen (jährliche Aufschlüsselung ab dem Jahre 2013 bis 2016)?
2. Welche Maßnahmen wurden gegen diese Bürger getroffen?
3. Gibt es schon abgeschlossene Verfahren?
4. Wenn ja: Wie waren die Entscheidungen?
5. Gab es bereits Gefängnisstrafen bzw. Ersatzfreiheitsstrafen?
6. Gab es auch Entscheidungen für die Verweigerer?


Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales
hat – auf der Grundlage einer Stellungnahme des Südwestrundfunks – die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. August 2016 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
1. Wie viele Verfahren sind in Rheinland-Pfalz bekannt, in welchen sich Bürger weigern, den Rundfunkbeitrag zu zahlen (jährliche Aufschlüsselung ab dem Jahre 2013 bis 2016)?
Weder für den SWR noch für die Landesregierung gibt es eine Möglichkeit, die Gründe zu erfassen, aus denen Bürger mit der Zahlung des Rundfunkbeitrags in Verzug geraten. Allein aus der Tatsache, dass eine beitragspflichtige Person mit der Zahlung im Rückstand ist, kann jedenfalls nicht geschlossen werden, dass es sich um einen Menschen handelt, der bewusst die Beitragszahlung verweigert. Wie sich aus einem Vergleich mit der allgemeinen Schuldnerquote von knapp 10 % im Jahr 2015 ergibt, ist der Anteil der säumigen Beitragszahler mit 11, 16 % nur geringfügig höher als der Anteil der Bevölkerung, der auch andere Zahlungspflichten nicht fristgerecht erfüllen kann. Dies macht deutlich, dass die Gründe für einen Zahlungsverzug vielfältig sein können und nicht zwangsläufig daraus resultieren, dass die Zahlung des Rundfunkbeitrags grundsätzlich infrage gestellt wird.
In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2013 49, im Jahr 2014 147, im Jahr 2015 120 und im Jahr 2016 51 (Stand: Juli 2016) beitragsrechtliche Verfahren bei den Gerichten anhängig gemacht. Bei diesen Klägern bestehen unterschiedliche Klagemotive. So dienen die Verfahren z. B. auch der Klärung von Sachverhaltsfragen, der Prüfung von Befreiungsvoraussetzungen oder der Einhaltung formaler Aspekte.

Zu Frage 2:
2. Welche Maßnahmen wurden gegen diese Bürger getroffen?
Wird der Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, beginnt ein mehrstufiges Mahnverfahren: Zunächst erhält der Beitragspflichtige eine Zahlungserinnerung. Auf die Zahlungserinnerung folgt der Festsetzungsbescheid sowie weitere Mahnschreiben. Erst wenn alle Stufen des Mahnverfahrens durchlaufen sind, ohne dass eine Zahlung erfolgte, wird das Vollstreckungsverfahren eingeleitet.
Der SWR ersucht die Kommunalkassen als die in Rheinland-Pfalz zuständigen Vollstreckungsbehörden um die Vollstreckung der rückständigen Rundfunkbeiträge. Die Kommunalkassen können bei der Vollstreckung die Maßnahmen ergreifen, die ihnen das
rheinland-pfälzische Verwaltungsvollstreckungsgesetz für die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen zur Verfügung stellt.

Zu Frage 3:
3. Gibt es schon abgeschlossene Verfahren?
Es gibt zahlreiche rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zum Rundfunkbeitrag.

Zu Frage 4:
4. Wenn ja: Wie waren die Entscheidungen?
Bisher haben alle Gerichte die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt. In Rheinland-Pfalz waren dies der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VerfGH RP, Urteil vom 13. Mai 2014, VGH B 35/12), das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG RP, Beschluss vom 25. November 2014, 7 A 10767/14.OVG) sowie die Verwaltungsgerichte Koblenz, Mainz, Neustadt und Trier (VG Koblenz, Urteil vom 7. November 2014, 1 K 842/14; VG Mainz, Beschluss vom 13. Juni 2014, 4 L 68/14.MZ; VG Neustadt an der Wein straße, Urteil vom 7. Oktober 2014, 5 K 1091/13; VG Trier, Urteil vom 12. März 2015, 2 K 645/14).

Zu Frage 5:
5. Gab es bereits Gefängnisstrafen bzw. Ersatzfreiheitsstrafen?
Die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags stellt kein strafrechtlich relevantes Verhalten dar, das mit Strafen belangt werden kann.
Rechtlich möglich ist allerdings die Anordnung von Erzwingungshaft für Beitragsschuldner, die im Vollstreckungsverfahren die Abgabe einer Vermögensauskunft verweigern. Nach unserem Kenntnisstand haben die kommunale Vollstreckungsbehörden von dieser Maßnahme keinen Gebrauch gemacht.

Zu Frage 6:
6. Gab es auch Entscheidungen für die Verweigerer?
Wie bereits geschildert, hat bisher kein Gericht die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, wie er im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausgestaltet ist, infrage gestellt. Natürlich ist es möglich, dass sich im Einzelfall nach gerichtlicher Klärung des Sachverhalts herausstellt, dass die Beitragspflicht eines Klägers im konkreten Fall nicht besteht und die Klage Erfolg hat.


Heike Raab
Staatssekretärin


Edit "Bürger":
Inhalt der Antwort zitiert - zwecks schnellerer Erfassbarkeit und Auffinden per Suchfunktion.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2016, 23:48 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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