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Autor Thema: Fragen zum Vollstreckungsvorgang  (Gelesen 9004 mal)

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.455
Re: Fragen zum Vollstreckungsvorgang
#15: 02. August 2016, 10:49
Danke cecil!

Im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 29 Akteneinsicht durch Beteiligte
  werden analog Einsichtsrechte beschrieben wie § 760 ZPO.

Siehe oben im Thread:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19689.msg127766.html#msg127766

aber um Himmels Willen, was hilft uns das im Verwaltungsvollstreckungsverfahren??? oje...!
(Verwaltungsgericht? Einstweilige Anordnung...????? ... gilt das obige auch für die VwGO?) -  help!

Genau! Die Frage ist:
Wann ZPO und wann Verwaltungsrecht?

Dazu ist der Thread

Wann VwGO (§ 80) und wann ZPO (§ 766)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19734.0.html

geöffnet. Vielleicht kann es (dort) aufgelöst werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2016, 00:54 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

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D
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Re: Fragen zum Vollstreckungsvorgang
#16: 17. August 2016, 21:37
Denn die Vollstreckung ist ohne Bescheid über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung grob rechtswidrig.
Die Entscheidung über diesen Antrag ist bekanntzugeben. Das kann als eigenständiger Vorgang gemacht werden oder als Teil in einem Widerspruchsbescheid.

Erfolgt keine Bekanntgabe einer Entscheidung zu so einem Antrag und erfolgt eine Vollstreckung hat der vermeintliche Schuldner vor Gericht die Möglichkeit die Aufschiebende Wirkung wieder herstellen zu lassen.

Bedeutet es, dass (schon) das Stellen des "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" bis zur Antragsentscheidung aufschiebende Wirkung hat?

Beispiel:
Es wird ein obiger Antrag gestellt. Dessen Bearbeitung durch die Behörde dauert 3 Wochen. Dadurch 3 Wochen "aufschiebende Wirkung" erzielt?

Wenn das so zutrifft: Gibt es dazu §§ oder sogar Urteile auf die verwiesen werden kann?


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