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Autor Thema: Umfrage: Mehrheit kann auf öffentlich-rechtlichen Newskanal verzichten  (Gelesen 8623 mal)

Uwe

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Umfrage: Mehrheit kann auf öffentlich-rechtlichen Newskanal verzichten

Quelle: Epochtimes 27.07.2016

Vor allem die Jüngeren greifen überdurchschnittlich häufig auf Online-Medien und soziale Netzwerke zurück, während die klassischen Medien von den Älteren bevorzugt werden.

Eine Mehrheit von 58 Prozent der Deutschen laut einer Forsa-Umfrage für den „Stern“ auf einen TV-Sender mit News rund um die Uhr verzichten. 41 Prozent der Befragten würden die Einrichtung eines solchen Kanals begrüßen. Von den Befürwortern eines deutschen Newskanals wären allerdings nur 31 Prozent bereit, dafür eventuell auch höhere Rundfunkgebühren in Kauf zu nehmen.

weiterlesen auf:

http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht]/politik/deutschland/umfrage-mehrheit-kann-auf-oeffentlich-rechtlichen-newskanal-verzichten-a1346900.html


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Stern, 27.07.2016

Forsa-Umfrage
Deutsche wollen öffentlich-rechtlichen Newssender weder sehen noch bezahlen

Zitat
News rund um die Uhr aus öffentlich-rechtlicher Hand lehnen die Deutschen mehrheitlich ab. Nur 41 Prozent würden einen Nachrichtenkanal begrüßen, so eine Forsa-Umfrage. Dabei informiert sich die Mehrheit weiter via TV[..]


Bildquelle: http://image.stern.de/6981514/uncropped-620-724/65637963b4ad1f16de790a4326a3a278/xM/umfrage-newskanal.png

Weiterlesen auf:
http://www.stern.de/kultur/tv/forsa--deutsche-lehnen-oeffentlich-rechtlichen-nachrichtensender-ab-6981506.html


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P
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Gut, daß es nicht schon zwei private Nachrichtensender gibt, die kein Geld vom (Nicht-)Zuschauer erpressen:
N-TV und N24 (https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrechtlicher_Rundfunk#Deutschland)
Damit ist, wenn man es mal genau bedenkt, auch die informationelle Grundversorgung schon längst über private gedeckt und zwar ohne, daß sie das müßten oder dafür Geld erpressen würden.

Wenn man dann noch bedenkt, daß die öffentlich-rechtlichen LRA zunehmend kritisiert werden, weil sie zu wenig Informationen bringen, könnte man das für einen schlechten Scherz halten.
Z.B.: https://www.otto-brenner-shop.de/publikationen/obs-arbeitspapiere/shop/obs-arbeitspapier-nr-17-information-oder-unterhaltung.html


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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