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Autor Thema: Sparkasse Köln separiert Geld vom Konto  (Gelesen 8817 mal)

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Sparkasse Köln separiert Geld vom Konto
Autor: 13. Juli 2016, 15:34
Hallo zusammen,

die Kreissparkasse Köln hat ca. 600€ von dem Konto der Person X separiert, welches nach Ablauf von ca. nem Monat dann an die GEZ bzw. Stadt Köln überwiesen wird (falls die GEZ/Stadt Köln den Pfändungsantrag nicht zurückzieht).

Was kann Person X machen? Person X hat der Stadt Köln bereits geschrieben, dass sie bereit ist zu zahlen, wenn man ihr entweder:

a.) einen richterlichen Beschluss zeigt (bei Annahme, dass die GEZ eine Firma ist)

oder

b.) das Amtshilfeersuchen zeigt (bei Annahme, dass die GEZ eine Behörde ist)

Die schei*en einfach drauf!

Kann man hier noch irgendwas machen? Hat irgendwer einen wirklich sinnvollen Tipp wie Person X hier verfahren kann? Habe mich hier schon überall durchgelesen, aber nichts scheint zu funktionieren, die holen sich das Geld einfach. Das Konto der Person X ist auch nicht gesperrt o.ä., die Kohle wurde einfach nur separiert und nun wartet man die Frist ab.

Die Sparkasse hat das Schreiben im Anhang von der GEZ bekommen. Gibt dieses Schreiben denen das Recht mein Konto zu pfänden? Kennt jemand einen guten Anwalt, der sich mit der Materie auskennt?

Bin für jeden fiktiven Tipp, der wirklich funktioniert(!) dankbar.

Viele Grüße



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2016, 19:19 von Viktor7«

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Update:
Habe mich jetzt noch einmal durch die Foren geklickt und festgestellt, dass die GEZ ja doch eine Art Behördenstatus hat. Damit ist der Kampf dann wohl vorbei! Schätze mal dass hier auch niemand mehr ne Idee hat, oder?



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B
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Für die Frage nach der angeblichen Behördeneigenschaft einer Landesrundfunkanstalt ist das Urteil VG Köln 6 K 2032/08 von Interesse. Dort geht es zwar zunächst um andere Anliegen, nämlich ein an den WDR gerichtetes Auskunftsersuchen, aber in diesem Urteil wird mehrfach die Frage der Behördeneigenschaft thematisiert:
Bemerkenswert, dass der beklagte (WDR) in diesem Prozess vorträgt, keine Behörde zu sein:

Ich zitiere aus einem andreren Thread:

 
Zitat
  (Rn 23) Der Beklagte sei keine Behörde und damit keine auskunftsverpflichtete Stelle i. S. d. Vorschrift. Das Grundrecht der Pressefreiheit, das durch das LPG NRW ausgestaltet werde, richte sich nur gegen den Staat, d. h. gegen Organe der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung. Der Beklagte sei zwar eine Anstalt des öffentlichen Rechts, jedoch kein Organ der Staatsverwaltung. Die Organisationsform des Beklagten sei gerade aus Gründen der Staatsferne zur Verwirklichung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gewählt worden. Insofern komme den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Sonderrolle zu, da sie Grundrechtsträger des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG seien und ihre Unabhängigkeit vom Staat durch die Verfassung geschützt werde.
    (Rn 24) Mit Ausnahme der Gebühreneinziehung und der Vergabe von Sendezeiten übe der Beklagte keine staatliche Verwaltungstätigkeit aus.“

Und erneut:

 
Zitat
(Rn 30) Staatliche Verwaltungstätigkeit übe der Beklagte nur im Bereich der Gebühreneinziehung und der Vergabe von Sendezeiten aus.

Dieser Ansicht der beklagten Rundfunkanstalt hat sich das Verwaltungsgericht angeschlossen. In seinen Entscheidungsgründen führt das VG aus:

    „
Zitat
(Rn 40) 1.) Der Kläger kann von dem Beklagten keine Auskunft nach § 4 Abs. 1 LPG NRW verlangen. Nach dieser Regelung sind allein Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
    (Rn 41) Der Beklagte ist keine Behörde im Sinne des § 4 Abs. 1 LPG NRW. Die Behördeneigenschaft des Beklagten ergibt sich zunächst entgegen der Ansicht des Klägers nicht aus § 26 Abs. 1 LPG NRW, wonach § 4 LPG NRW für den Rundfunk entsprechend gilt.
(...)
    (Rn 42) Der Begriff der "Behörde" im LPG NRW ist in Abgrenzung zu den verwaltungsverfahrensrechtlichen Behördenbegriffen etwa in § 1 Abs. 2 VwVfG NRW eigenständig zu bestimmen.
(...)
    (Rn 48) Rundfunkanstalten sind indes - mit Ausnahme der Bereiche hoheitlicher Betätigung in Gestalt des Gebühreneinzugs und der Vergabe von Sendezeiten an Dritte - auch in der Ausgestaltung als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und trotz Wahrnehmung einer "öffentlichen Aufgabe" keine Anstalten, die der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben bzw. der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen und dem staatlichen Bereich in diesem Sinne zuzuordnen wären. (...) Die Veranstaltung von Rundfunksendungen ist keine mittelbare Staatsverwaltung, der Rundfunk steht als Träger der Rundfunkfreiheit in einer Gegenposition zum Staat und kann daher nicht als Teil der staatlichen Organisation gesehen werden.
    (Rn 51) Unter die staatlichen Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks fällt allein die hoheitliche Tätigkeit des Beklagten, insbesondere der Gebühreneinzug.
    (Rn 52) Vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.1988 - 1 BvR 155/85 -.
    (Rn 53) In diesem, auf genuinen staatlichen Befugnissen beruhenden, Bereich ist der Beklagte dem Staat zuzuordnen und aus der Gleichstellung mit privaten Rundfunkanstalten und der Presse herausgenommen. Für diesen Bereich ist eine Auskunftspflicht gerechtfertigt.“


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

c
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Nein, die Sparkasse hat das Schreiben von der Vollstreckungsbehörde (hier Stadt Köln, Oberbürgermeisterin) erhalten.

Siehe zum Vorgang:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbeh%C3%B6rde

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)#Rechtsbehelfe_des_Vollstreckungsschuldners

Die GEZ heißt jetzt "Beitragsservice" und ist rechtlich nichts.

Zuständig für die Festsetzung und Beitreibung von Rundfunkbeiträgen ist die "zuständige Landesrundfunkanstalt". Welche Organisation das ist, ist in NRW nicht gesetzlich festgelegt. Der WDR geht davon aus, dass er das ist. Aber das ist nur eine Meinung.

Hätte die Vollstreckungsbehörde (also die Oberbürgermeisterin) hier prüfen müssen, ob überhaupt ein Leistungsbescheid (Titel) zugestellt wurde und zwar von der zuständigen Behörde? Ja. Aber reale (strafrechtliche) Rechtsfolgen für ein Unterlassen dieser Pflicht bestehen wohl nicht. Man könnte etwa daran denken, eine sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gg. die Dienststelle der Stadt einzulegen oder die Stadt Köln auf Schadenersatz zu verklagen.


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VGH Baden-Württemberg
Beschluss vom 19. Juni 2008
Az. 2 S 1431/08

Zitat
Die in § 2 Abs. 1 LVwVfG angeordnete Nichtgeltung dieses Gesetzes für die Tätigkeit des Südwestfunks betrifft auch den Bereich des Gebühreneinzugs.

In Verwaltungsverfahrensgesetz NRW ist in § 2 (1) WDR auch ausgeschlossen.


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Danke für die ausführlichen Antworten!
Damit hat der WDR und die GEZ ja doch einen Sonderstatus, vor allem was den Gebühreneinzug angeht. Dann schätze ich mal, dass man nichts machen kann. Oder hat es irgendwer in diesem Forum geschafft da irgendwie rauszukommen (ohne die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos)?


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Emge Phil

Woher kannte man die Bankverbindung? (bereits der Stadt bekannt? Vermögensauskunft? früher mal Gebühren gezahlt?)


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Ne nie Gebühren gezahlt und auch keine Vermögensauskunft erteilt.
Dachte die Stadt fragt das bei irgendeiner zentralen Banken Datenbank an und die geben ihr dann die Info.
Habe irgendwann mal Berufsausbildungsbeihilfe bezogen, daher ist die bei der Stadt wahrscheinlich irgendwo hinterlegt gewesen.


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Emge Phil

Ich frage deshalb, weil im Rahmen von Rundfunkbeitragsvollstreckungen nach der Abgabenordnung keine Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erlaubt ist.


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Ich frage deshalb, weil im Rahmen von Rundfunkbeitragsvollstreckungen nach der Abgabenordnung keine Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erlaubt ist.

Das ist im Grunde korrekt, wie ich eben hier auch vermerkt habe:

- http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19229.msg126892/topicseen.html#msg126892

Gilt die AO nicht bei Beiträgen. Somit war das wohl anderweitig bekannt.
Was man tun kann ist bis zur Kreditgrenze Geld abzuheben.
Und schauen das man nicht so schnell wieder Kohle drauf bekommt, anfallende Rechnungen muss man dann evtl. anders begleichen.
Zum Beispiel durch Kollegen oder Familie.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Was man tun kann...schauen das man nicht so schnell wieder Kohle drauf bekommt, anfallende Rechnungen muss man dann evtl. anders begleichen. Zum Beispiel durch Kollegen oder Familie.

Sehr guter Witz!!  ;D
Und dann? Wovon soll ich dann leben? Ich bin selbstständig und bekomme sehr regelmäßig Geld auf mein Konto.

Ich hasse die GEZ zwar, aber ich werde denen heute die scheiß Kohle überweisen.
Jetzt wo die Stadtkassen mitspielen hat man keine Chance mehr.
Fast 3 Jahre lang konnte ich die hinhalten, aber nun ist Ende im Gelände. Zumindest für alle die Arbeiten und Geld verdienen.


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Bevor man in diesem Punkt nachgibt, ist vielleicht doch über ein Pfändungsschutzkonto nachzudenken.
Damit kann man das Geld u.U. innerhalb von 4 Wochen zurückbekommen.
Oben wurde sich gegen eines ausgesprochen - oft versuchen Banken Panik zu machen und informieren falsch - wieso, wenn man fragen darf, wird sich gegen ein P-Konto ausgesprochen?


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Ein Pfändungsschutzkonto ist schlecht für das Rating. Genauso wie eine Pfändung. Ich war immer bei 1 und bin seit ein paar Tagen bei 10. Und wenn ich das Geld nicht bald überweise lande ich bei 15 (schlechteste). Um wieder aufzusteigen muss ein Monat warten um 1+ Punkt zu erhalten. D.h. 10 Monate für mich. Das wiederum wirkt sich schlecht auf die Kreditvergabe und andere Sachen aus. Man bekommt höhere Zinsen als die Anderen usw. Ein Pfändungsschutzkonto wird auch bei der Schufa gespeichert, dadurch hat man überall ein schlechteres Rating. Für Leute denen das egal ist, ist das eine Option, aber auch ein Pfändungsschutzkonto bringt nur was, wenn man nicht mehr als 1.400 oder 1.600 oder so verdient(?) Alles darüber wird gepfändet.


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Hast du geklagt? Oder einfach nicht gezahlt? Wenn Klage, ist bei Androhung der Vollstreckung wohl noch Vollstreckungsschutz möglich. Aber einige hier im Forum kennen sich da besser aus. Bei mir gab´s bisher keine Vollstreckungsversuche.
Ohne den Lauf durch die gerichtlichen Instanzen ist die Vollstreckung letztlich nicht zu vermeiden. Zahlen unter Vorbehalt der Rückforderung unter Berufung auf anhängige BVerfG-Verfahren.



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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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Habe das Geld jetzt überwiesen und in den Verwendungszweck reingeschrieben "Zahlung unter Vorbehalt". Werde denen jetzt noch ein Brief schreiben, dass ich unter Vorbehalt gezahlt habe. Gibt es eine Übersicht welche Verfahren momentan noch laufen?


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