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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste  (Gelesen 18739 mal)

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Vollstreckungankündigung


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ja klar, Thema des threads  ::)

ist das fies. Inkassomethoden.

Alle grauen Briefe bis jetzt weggeschmissen, hm...? Könnte schwierig werden.

Hat Person A mal erzählt, was in so einem "grauen Brief" drinnen gewesen sein könnte?


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Vermutlich Rundfunkgebühren Bescheid ?


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Das muss dann aber ziemlich lange her sein  ;) seit 2013 heißt es „Beitrag“ und Festsetzungsbescheid.

Solch ein Brief könnte angezeigt haben, dass mit dem Befreiungsantrag irgendwas nicht rund lief. Vermutlich hätte man dann gleich nachfragen bzw. Widerspruch einlegen müssen. Ein Richter könnte wissen wollen, wieso dies nicht geschah.

Nur so ein paar (für mich nun abschließende) Gedanken:

Selbst wenn das Einkommen von Person A tatsächlich so niedrig ist, dass ein Härtefallantrag über­haupt Sinn machen kann,

bräuchte Person A vermutlich angesicht der verfahrenen Lage Mut/Fähigkeit/gute Argumente/Nachweise, und/oder einen kompetenten Anwalt und einen wohlwollenden Richter, um mittels Eilantrag und Klage zum Verwaltungsgericht die Pfändung zügig zu stoppen und den Befreiungsantrag noch irgendwie durch zu bekommen. Ein guter Richter würde allerding vielleicht wissen wollen, warum kein ablehnender Bescheid zum Befreiungsantrag ergangen war, und vielleicht auch, ob der Befreiungsantrag beim BS denn nicht angekommen ist. Evtl. wäre er bereit, diesen gordischen Knoten einfach kurzerhand mit einer eigenen Entscheidung zu durchtrennen?

PKH-Anträge werden nur bewilligt bei Aussicht auf Erfolg, habe ich kürzlich gelesen (alles ohne Gewähr).

Sind das Alternativen: Ratenzahlung? medienwirksamer Märtyrer-Knast???



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Person A ,wird es nicht zahlen. ...Nicht nur weil er nicht mag, sondern nicht kann. ..p Konto existiert u dann leiderrr Gottes EV ablegen. Anwalt einen guten zu finden ist schwer.
A wird sich auf 402 berufen und schauen es da kommt


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Zitat
Festsetzungsbescheid
gibt es wahrscheinlich erst seit ca. 09/2014,
davor also von 01/2013 bis wahrscheinlich 08/2014 waren Namen Gebühren-/Beitragsbescheid, möglicherweise vereinzelt Beitragsbescheid oder Beitrags-/Gebührenbescheid zu lesen.


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Am Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Die Anträge können dort zu Protokoll gegeben werden. Bei der Formulierung der Anträge soll dort geholfen werden (das entspricht Aufklärungspflicht/ Untersuchungsgrundsatz gem. § 86 VwGO - wichtig ist wohl, sich nicht abwimmeln zu lassen). Die Gerichtsgebühren sind nicht allzu hoch (kann man erfragen) - Wenn das Einkommen sehr niedrig ist (unterhalb Einkommenssteuergrenze), kann es ein Versuch wert sein, die Sache vor das Verwaltungsgericht zu bringen und sich helfen zu lassen...

(alles von mir bisher geäußerte stellt nur meine Meinung dar, ohne Gewähr) 


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Danke,  guter Tipp


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hey an alle,

wäre eine Untätigkeitsklage wegen ausstehender Befreiungsbescheide + Eilantrag (für Vollstreckungsschutz), beides an das Verwaltungsgericht eine mögliche Lösung?



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Ich habe jetzt nochmal etwas phantasiert über die fiktive Situation der Person A
(Pfändung/Vollstreckung/Festsetzungsbescheid trotz Befreiungsantrag, Probleme):

Über den Befreiungsantrag der Person A ist von der „Behörde“ (BS) bislang nicht entschieden worden.
Wegen der seit langem ausstehenden Entscheidung war es dem Antragsteller nicht möglich, hilfsweise einen Härtefallantrag zu stellen. In der Zwischenzeit sind zwar Festsetzungsbescheide ergangen, die Person A jedoch als unwesentlich ignoriert hat, da sie ja – als Laie – angenommen hatte, ihr Befreiungsantrag sei bewilligt worden, da sie ja keinen ablehnenden Bescheid erhalten hatte.

Theoretisch müsste es (zumindest nach Ablauf von 3 Monaten nach Antragstellung) möglich sein, per Einstweiliger Anordnung oder Untätigkeitsklage (zum Verwaltungsgericht) eine Bescheidung des Befreiungsantrages zu erwirken. Für diese Verfahren müsste sogar Prozesskostenhilfe bewilligt werden. (Parallel könnte man im Falle einer Person A schon mal  „vorsorglich bereits jetzt“ zusätzlich einen Härtefallantrag stellen an den BS). Ein Bescheid zum Befreiungsantrag muss dann ergehen, wenn auch negativ? Also bei Person A würde der Antrag vermutlich abgelehnt. Man könnte hiergegen Widerspruch einlegen, darin argumentativ auch den Härtefall erwähnen – den ablehnenden Widerspruchsbescheid daraufhin mit einer Anfechtungsklage beantworten – und hoffen, dass ein Richter dann insgesamt zu seinen Gunsten entscheidet, d.h. auch den Härtefallantrag wegen fehlender Leistungsfähigkeit des Antragsstellers miteinbezieht?

So könnte man zumindest viel Zeit gewinnen. Selbstverständlich in allen Phasen Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (z.B. nach § 80 Abs. 4 VwGO stellen).

Falls der BS den Eingang von Befreiungsantrag und -unterlagen leugnet, müsste man den Zugang dieser Papier beim BS allerdings notfalls nachweisen können – das dürfte leider meist schwierig sein und zum Problem werden...

Ich hoffe – allein schon wegen des Umgangs des BS mit Befreiungsanträgen – dass denen ihr Rundfunkbeitrag eines Tages um den Kopf fliegt … Es macht schon sehr wütend  :o 


Bis das geschieht ;)  ...in der Zwischenzeit der Tipp an alle Personen A-Z, die sich befreien lassen wollen:

- Notfalls kann man bei jedem eingehenden Festsetzungsbescheid erneut Befreiung wegen Grundsicherung oder wegen besonderer Härte beantragen (§ 4 Abs. 6 RBStV) für den im Fsb jeweils benannten Beitragszeitraum.

- Wesentlich Unterlagen/Anträge am besten per Einschreiben o.ä., d.h. nachweisbar versenden.

(und immer daran denken: die Einkommensbelege müssen laut RBStV im Original (§ 4 Abs. 7 RBStV) vorgelegt werden? - noch so was bescheuertes! - damit die dann beim BS "verloren gehen"... :o)


Es kann doch wohl nicht angehen, dass man erst Jura studieren muss, um eine Befreiung zu erreichen? Das ist einer Behörde nicht würdig ... beschwert euch ... oh man!

was meint ihr?


Lit.:
Gesetzestext § 4 Absätze 4, 6 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313100

Zum Thema Untätigkeitsklage (bzw. insofern auch Einstweilige Anordnung) siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
insbesondere 1. Verwaltungsgerichtliche Untätigkeitsklage 
- hierzu auch Antwort #21

zum Thema Prozesskostenhilfe siehe:
http://www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/gerichtskosten/

Im übrigen Verweis auf Beitrag von Bürger in diesem thread weiter oben
Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19479.msg126456.html#msg126456
insbesondere der Hinweis, dass ab 2017 ohnehin auch rückwirkend Befreiung möglich sein soll – dies könnte man argumentativ bereits jetzt verwenden? und:

Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.msg118971.html#msg118971


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Gestern kam noch mal ein schreiben, Person A kann es nicht bezahlen. .....er liegt paar Euro über der Grundsicherung, d.h. er muss für alles selber aufkommen! Und das ist unfair,er ist jetzt noch am Abbezahlen der Jahresnebenkosten Nachzahlungen.....bekommt da keine Hilfe von Seiten des Sozialamtes. Die haben Ihre Tabelle und weichen nicht davon ab!
Im Endeffekt hat er dadurch sehr viel weniger als ein Harz 4 Empfänger zum Leben


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Ich vermute hier greift dann Härtefall-Regelung.


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Gestern kam noch mal ein schreiben, Person A kann es nicht bezahlen. .....er liegt paar Euro über der Grundsicherung, d.h. er muss für alles selber aufkommen! Und das ist unfair,er ist jetzt noch am Abbezahlen der Jahresnebenkosten Nachzahlungen.....bekommt da keine Hilfe von Seiten des Sozialamtes. Die haben Ihre Tabelle und weichen nicht davon ab!
Im Endeffekt hat er dadurch sehr viel weniger als ein Harz 4 Empfänger zum Leben


Und noch was,  obeohl Person A mehrfach darum gebeten hat, dass die GEZ monatlich Zahlen zu können  (es ist einfacher zu zahlen, da es dann weniger ist) wurde abgelehnt!


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Gestern kam noch mal ein schreiben, Person A kann es nicht bezahlen. .....er liegt paar Euro über der Grundsicherung, d.h. er muss für alles selber aufkommen! Und das ist unfair,er ist jetzt noch am Abbezahlen der Jahresnebenkosten Nachzahlungen.....bekommt da keine Hilfe von Seiten des Sozialamtes. Die haben Ihre Tabelle und weichen nicht davon ab!
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Zitat
Ich vermute hier greift dann Härtefall-Regelung.

Das kommt evtl auch darauf an, wieviele € man über der Grundsicherung liegt. Unproblematisch ist es, wenn es weniger als der Rundfunkbeitrag ist, als 17,50 €. Das ist den derzeitigen Befreiungsbestimmungen im RBStV zu entnehmen.

Härtefall-Befreiung beantragen, finde ich auf jeden Fall gut - und sei es, um den Verein zur Abwechslung mal sinnvoll zu beschäftigen... Vielleicht  sollte man mit diesen Sachen wirklich auch an die Gerichte herantreten?

Zitat
Und noch was, obwohl Person A mehrfach darum gebeten hat, dass die GEZ monatlich Zahlen zu können  (es ist einfacher zu zahlen, da es dann weniger ist) wurde abgelehnt!

einfach tun? Dauerauftrag einrichten ... und los gehts? Die werden sich wohl kaum dem Zahlungseingang verweigern.

Jedoch wäre es bestimmt auch sinnvoll, kommende Festsetzungsbescheide abzuwarten und stets Widerspruch mit prekärer sozialer bzw. wirtschaftlicher Lage zu begründen. Ist ein wichtiges Thema, mit dem sie sich gerne immer wieder beschäftigen dürfen... sinnvoll, sag ich, sehr sinnvoll...  ;)

und  :)  Schreiben an den Beitragsservice fördern in besonderer Weise eigene Kreativität und Gesundheit:
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.0.html


Im folgenden Thread/Thema fand ich noch Interessantes und weitere links:

Befreiung bei Grundsicherung/Geringverdienst/Sozialhilfe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19393.msg125900.html#msg125900

Mal hineinlesen?


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Ich vermute hier greift dann Härtefall-Regelung.

Vermutung(en) hilft/helfen nicht weiter.

Fakt: solange kein Antrag auf Grundsicherung gestellt und beschieden wurde wird (jeder) Härtefallantrag abgelehnt.
Stand Juli 2016 > SWR

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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