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Autor Thema: Zweiter Rundfunkbeitrag DVB-T2: Privatsender kosten mindestens 69 Euro pro Jahr  (Gelesen 14934 mal)

C
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Tagesspiegel, 06.07.2016

Zweiter Rundfunkbeitrag durch DVB-T2
Privatsender kosten mindestens 69 Euro pro Jahr
von Kurt Sagatz

Zitat
Bislang galt das digitale Antennenfernsehen DVB-T als kostengünstige Alternative zu den Empfangswegen Kabel und Satellit. Damit wird am 1. Juli 2017 Schluss sein. Von diesem Termin an wird jedenfalls der Empfang von Privatsendern über DVB-T2 69 Euro pro Jahr kosten. Für jedes Endgerät, wie Media Broadcast als technischer Dienstleiter dem Tagesspiegel bestätigte.

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/zweiter-rundfunkbeitrag-durch-dvb-t2-privatsender-kosten-mindestens-69-euro-pro-jahr/13833724.html


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Tagesspiegel, 06.07.2016

Zweiter Rundfunkbeitrag durch DVB-T2
Privatsender kosten mindestens 69 Euro pro Jahr
von Kurt Sagatz

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/zweiter-rundfunkbeitrag-durch-dvb-t2-privatsender-kosten-mindestens-69-euro-pro-jahr/13833724.html

Kleinigkeit vergessen:
Privatsender kosten mindestens 69 Euro + 210 Euro pro Jahr



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2016, 16:33 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

m

mb1

  • Beiträge: 285
Von wegen "zweiter Rundfunkbeitrag".  >:(

Nichtnutzer müssen den nicht bezahlen, schon gar nicht zwangsweise.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

n
  • Beiträge: 34
Die 210 Euro pro Jahr an die Landesrundfunkanstalten muss man zwangsweise zahlen, nur weil man ein Mensch ist der irgendwo wohnen muss.

Das wird wohl nicht auf die 69 Euro pro Jahr für die Privatsender zutreffen.

Der Tagesspiegel vergleicht hier Äpfel mit Birnen.


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Zitat
Tabea Rößner von der Bundestagsfraktion der Grünen ist anderer Meinung: „Man kann niemandem erklären, dass er für werbefinanziertes Fernsehen noch zusätzlich zahlen soll“, sagte sie dem Tagesspiegel und befürchtet, dass damit DVB-T2 endgültig zum Scheitern verurteilt werde. „Diejenigen, die es sich leisten können, werden damit zu Kabel oder Antenne wechseln, die sozial Schwachen bleiben auf der Strecke.“ Wichtig sei allerdings auch bei DVB-T2, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin kostenfrei zu empfangen bleibe.
Diese Tabea war mir bei all ihren bisherigen Standpunkten eh schon nicht so recht zurechnungsfähig.
Dieses KOSTENFREI setzt ihrem dummen Geplärre nun endgültig die Krone auf.
Tabea Rößner sollte man einfach nur noch unter Ulk verbuchen.


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Schrei nach Gerechtigkeit

B
  • Beiträge: 422
Zitat
...dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin kostenfrei zu empfangen bleibe.

Na dann nehmen wir sie doch beim Wort! Ich zitiere sie in einer nächsten Klage.  ;D


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

c
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Zitat
Zum Entschlüsseln des TV-Signals ist ein geeignetes DVB-T2-HD-Empfangsgerät mit dem Freenet-TV-Logo nötig, Fernseher mit eingebautem DVB-T2-Empfänger können per CI+-Steckkarte nachgerüstet werden.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wird DVB-T abgeschaltet und per Antenne geht dann ohne diesen Decoder nichts mehr.

Das zeigt zweierlei:

1. Dass der ÖRR von jedem voraussetzunglos empfangen werden kann, ist gelogen. Die Möglichkeit der Nutzung besteht nunmehr nur noch für Leute mit bestimmten Geräten, die viel Geld kosten, oder Kabelanschluss.

2. Die Verschlüsselung des ÖRR Programms ist problemlos möglich. Ein faires Bezahlsystem könnte so aussehen: Zum Empfang braucht man Freenet-Decoder bzw. Steckkarte und zahlt dann über die Gerätenummer 17,50 (oder dann halt 19,99) EUR pro Monat und Gerät, wenn man örr Fernsehen sehen möchte, + 5,75 EUR, wenn man zusätzlich Privatfernsehen haben will. Dann kann sich's jeder aussuchen, Mehrpersonenhaushalte zahlen ggf. entsprechend mehr, und Schwarzsehen geht auch nicht mehr. Für die Fernsehjunkies und Merkelversteher bleibt alles beim alten, und wir Nichtgucker haben unsere Ruhe.



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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Tabea Rößner von der Bundestagsfraktion der Grünen ist anderer Meinung: „Man kann niemandem erklären, dass er für werbefinanziertes Fernsehen noch zusätzlich zahlen soll“, sagte sie dem Tagesspiegel und befürchtet, dass damit DVB-T2 endgültig zum Scheitern verurteilt werde. „Diejenigen, die es sich leisten können, werden damit zu Kabel oder Antenne wechseln, die sozial Schwachen bleiben auf der Strecke.“ Wichtig sei allerdings auch bei DVB-T2, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin kostenfrei zu empfangen bleibe.
Diese Tabea war mir bei all ihren bisherigen Standpunkten eh schon nicht so recht zurechnungsfähig.
Dieses KOSTENFREI setzt ihrem dummen Geplärre nun endgültig die Krone auf.
Tabea Rößner sollte man einfach nur noch unter Ulk verbuchen.

Die Grünen fallen bei mir eigentlich schon lange unter die Kategorie Unkraut. Aber was Tabea Rößner hier sagt, entspricht den Tatsachen.
Ich weiß zwar nicht, was dieses ganze DVB A-Z und 0-9 genau ist, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird und muß kostenlos zum Empfang bereitgestellt werden.
Der Rundfunkbeitrag hat keine Entgeldfunktion für das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deshalb ist auch das immer wiederholte Argument, der Beitrag würde alleine für die Möglichkeit der Nutzung erhoben völlig sinnfrei. Denn damit würde dem Rundfunkbeitrag automatisch eine Entgeldfunktion für das Angebot zukommen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Cry for Justice
Ich weiß zwar nicht, was dieses ganze DVB A-Z und 0-9 genau ist, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird und muß kostenlos zum Empfang bereitgestellt werden.
Klar muss man, wenn man für ein unerwünschtes aufgedrängtes Angebot per Zwang Kohle kassieren will, die technischen Voraussetzungen schaffen/beibehalten, welche dann nicht nochmal kostenpflichtig sein dürfen.
Das Wort KOSTENFREI wurde hier von der grünen Tabea irreführend verwendet und ist bedenklich genug.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Ich weiß zwar nicht, was dieses ganze DVB A-Z und 0-9 genau ist, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird und muß kostenlos zum Empfang bereitgestellt werden.

Komisch. In diesem Forum geht es darum, dass jedem Wohnungsinhaber in Deutschland für den ÖRR 210 Öcken im Jahr abgepresst werden.

Zitat
Deshalb ist auch das immer wiederholte Argument, der Beitrag würde alleine für die Möglichkeit der Nutzung erhoben völlig sinnfrei.

Ja. Aber das ist das Argument der Gerichte, warum der Beitrag selbst von denjenigen erhoben werden kann, die keine Empfangsgeräte haben.


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem 2. Rundfunkurteil dargelegt, daß die damalige Rundfunkgebühr keine Gegenleistung für das Programmangebot der Rundfunkanstalten darstellt. Und das nicht ohne guten Grund. Das trifft auch auf den aktuellen Rundfunkbeitrag zu.

Wenn dem nicht so wäre, würde öffentlich-rechtlicher Rundfunk quasi zum Bezahlfernsehen und der einzige Unterschied zu Anbietern wie z.B. Sky ist dann, daß die Angebote des örR nicht verschlüsselt sind.

Also kann der Rundfunkbeitrag schon mal gar nicht für die bloße Möglichkeit einer Nutzung des Angebotes erhoben werden. Denn das alleine würde dem Rundfunkbeitrag schon den Charakter einer Entgeldfunktion für die Dienstleistung öffentlich-rechtlicher Rundfunk verleien.

Wenn überhaupt, kann der Rundfunkbeitrag nur für die Herstellung dieser Dienstleistung erhoben werden, aber nicht für sie selbst.
Das weiß auch Tabea Rößner und sagt deshalb ja auch, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin "kostenfrei" zu empfangen bleiben muß.


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  • Cry for Justice
Das kannst du gern drehen und wenden wie du lustig bist.
Im Zusammenhang mit dem örR das Wort KOSTENFREI in den Mund zu nehmen, ist eine Anmaßung übelster Art.
Da spielt es auch keine Rolle, ob diese "Dienstleistung" ohne Verschlüsselung frei zu empfangen ist.
Denn damit wird allein nur der Zweck verfolgt, für eine nicht bestellte Dienstleistung per Zwang zu kassieren.
Das gleiche wäre, wenn dir ein geldgeiler Verlag jeden Tag ungefragt seine Zeitung in deinen Briefkasten steckt und dann monatlich rotzfrech dafür Kohle sehen will.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2016, 06:47 von tokiomotel«
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ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Das kannst du gern drehen und wenden wie du lustig bist.
Im Zusammenhang mit dem örR das Wort KOSTENFREI in den Mund zu nehmen, ist eine Anmaßung übelster Art.
Da spielt es auch keine Rolle, ob diese "Dienstleistung" ohne Verschlüsselung frei zu empfangen ist.
Denn damit wird allein nur der Zweck verfolgt, für eine nicht bestellte Dienstleistung per Zwang zu kassieren.
Das gleiche wäre, wenn dir ein geldgeiler Verlag jeden Tag seine Zeitung in deinen Briefkasten steckt und dann rotzfrech dafür Kohle sehen will.

Wenn Sie folgende Berichte gelesen haben, dann ist Ihr Ansatz mit der Zeitung nicht ganz unrealistisch.
Möglicherweise auch so bewusst beabsichtigt und in der nahe Zukunft die Realität?

Frankfurter Allgemeine, 24.04.2013
"Pressefinanzierung durch Rundfunkgebühr So wird die Zeitung öffentlich-rechtlich"
"Der SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann hat einen großen Plan: Er will mit der Rundfunkgebühr die Presse finanzieren. Sein umstrittenes Vorhaben will er durch die Hintertür verwirklichen."
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/pressefinanzierung-durch-rundfunkgebuehr-so-wird-die-zeitung-oeffentlich-rechtlich-12158423.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

golem, 29.10.2015
"Journalisten-Verband will Haushaltsabgabe für Printmedien"
"Egal ob sie online erscheinen oder gedruckt, nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) brauchen Zeitungen eine Haushaltsabgabe wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk."
http://www.golem.de/news/djv-journalisten-verband-will-haushaltsabgabe-fuer-printmedien-1510-117199.html


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v
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Also ich finde die Option, dass zahlt wer guckt, sehr sympathisch! Die privaten machen es dem örR vor wie's geht. Wer nicht zahlt guckt nicht und fertig!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Wer nicht zahlt guckt nicht und fertig!

Dann müssten die Angehörigen des örR um zu überleben aus ihrem Tiefschlaf erwachen und eine Leistung erbringen, für die der Kunde bereit ist zu bezahlen. Wenn die das könnten, wären sie nicht zum örR gegangen sondern wären gleich einer anständigen Arbeit nachgegangen.


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