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Autor Thema: 24 Stunden RBB im Liveticker - Selbstversuch: Heimattscheibe  (Gelesen 5381 mal)

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Tagesspiegel, 01.07.2016

24 Stunden RBB im Liveticker
Selbstversuch: Heimattscheibe
von Fabian Jonas


Bildquelle: Der Tagesspiegel

Zitat
„Das volle Programm“ – so preist der Rundfunk Berlin-Brandenburg seine Fernsehsparte. Aber was erlebt, wer sich davon die volle Dröhnung gönnt? Unser Autor hat 24 Stunden lang hingeschaut. Sein Protokoll ist auch eine Bestandsaufnahme zum RBB-Intendantinnenwechsel.

06:00 Der Wecker klingelt 45 Minuten früher als sonst. Wie ein Liebender, der am Vorabend verlassen wurde und für ein paar wenige Stunden Schlafes vergessen hatte, dass seine Welt ja in Trümmern liegt, weiß ich schlagartig wieder, worauf ich mich eingelassen habe. Nur nicht mehr, warum.

06:05 Wäre meinem vorpubertären Ich vor 25 Jahren prophezeit worden, dass ich einmal 24 Stunden am Stück fernsehen dürfte, ich wäre begeistert gewesen. Nun ist es allerdings Arbeit: Ich unterziehe vor dem anstehenden Intendantinnenwechsel den RBB einer Belastungsprobe, durch Nonstop-Rezeption des Programms eines beliebigen Werktags. Lebe ich einen Traum oder steht mir ein Albtraum bevor? [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/24-stunden-rbb-im-liveticker-selbstversuch-heimattscheibe/13785674.html


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Ein "qualitativ hochwertiges Programm" gibt es halt nicht umsonst  >:D

Aus dem Jahresbericht des Beitragsservice für 2015



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...auch sehr "hübsch" ;)

Zitat
20:20 Beunruhigendes Zeichen: Ich bin zu schwach, um mich über die öffentlich-rechtliche Unterhaltungsindustrie aufzuregen, in der die immergleichen Prominenten von den immergleichen Moderatoren bearbeitet werden, wodurch immergleiche Shows auf dem immergleichen Humorniveau entstehen.
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/24-stunden-rbb-im-liveticker-ich-halluziniere-oder/13785674-3.html

(Falls jemand auf der Suche nach dem "abzugeltenden Vorteil" sein sollte... ::) )


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Respekt! 24 Stunden rbb ist schon 'ne harte Nummer. Die Überlebens-Chance bei 24 Stunden mdr dürfte noch um einiges geringer sein...  >:D


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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
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Ist zwar schwer zu lesen, aber das hier war echt, trotzdem, interesant.

Zitat
00:06
Ich habe generell recht nahe am Wasser gebaut, was Filme betrifft, aber was gerade mit mir geschieht, spottet jeder Beschreibung. Mit jeder Filmminute brechen bei mir weitere Dämme, und am Ende kommt alles hoch. Ich kann nicht mehr. Der Schlafmangel, die Dauerbeschallung, die Trauer über die Filmtoten, das Glück einer guten Geschichte und das Unglück der vielen schlechten, die ich in den letzten 18 Stunden gesehen habe, fügen sich zusammen zu einem ausgewachsenen Nervenzusammenbruch, ich sitze heulend auf dem Sofa und bin glücklich und unglücklich zugleich.

Genial :D

Boah wenn ich das so lese, kommts mir echt hoch, dass ist so oldschool, der scheiß lief schon als ich 15 war (hieß nur anders).
Die Gefühlsachterbahnen sind eindeutig Psychoterror. Freunde und Trauer, Humor und Tod...da ssit sehr belastend.
Der arme Mann...


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Darf oder muß man die Frage stellen, ob das dem Grundauftrag entspricht? Viel eher läßt es vermuten, daß es entweder vom Staat gar keinen Grundauftrag hat, der so dilettantisch formuliert ist, daß nix anderes herauskommen kann oder die Rundfunkverantwortlichen schon selber so bildungsfern sind, daß man anspruchsvollere Sendungen nicht zustande bekommt.

Rundfunk kann ganz sicher nicht zur Aufgabe haben, den Alltag wiederzugeben oder diesen sogar noch überzogen darzustellen.

Wo bliebe bei dem Beispiel bspw. der Aspekt der Bildung?

Auch deswegen dürfen ÖRR nicht der Quotenjagd unterworfen sein. Und Werbung gehört ganz raus.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Jedem, der sich einem solchen unverantwortlichen Konsum (Egal wieviel Stunden lang) freiwillig aussetzt muss klar sein, dass er irreparable seelische/geistige/körperliche Störungen/Schäden davon tragen kann.

WARNHNWEIS:
Der Konsum erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr!
Zu Risiken und Nebenwirkungen sollte vorher unbedingt das/der eigene Hirn/Verstand befragt werden!

Art. 3 Abs. 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Recht auf Unversehrtheit) – „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit“

Art. 5 Abs. 1 GG "Jeder hat das Recht [...] sich aus allgemein zugänglichen Quellen UNGEHINDERT zu unterrichten"
Zu einer Hinderung gehört auch jeglicher Zwang.
Der Zwang bedeutet auch eine grundgesetzwidrige Einschränkung der Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 GG.


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Darf oder muß man die Frage stellen, ob das dem Grundauftrag entspricht? […]
Das BVerfG sprach mal von „Grundversorgung, die über eine Minimalversorgung hinaus geht“ – Minimalversorgung könnte man auch als Testbild definieren. Bewegte Bilder gehen doch ganz eindeutig über diese Minimalversorgung hinaus!!
[…] Viel eher läßt es vermuten, daß es entweder vom Staat gar keinen Grundauftrag hat, der so dilettantisch formuliert ist, daß nix anderes herauskommen kann […]
Ich zitiere hierzu einen Gerichtsvollzieher, der die Wohnungssteuer vollstrecken soll: „Das Gesetz ist total kacke formuliert. Aber ich kann nix machen, ist Gesetz, muß ich durch.“ Der Gesetzgeber erlässt oft genug Gesetze, ohne zu wissen, was nachher dabei raus kommt.
[…] oder die Rundfunkverantwortlichen schon selber so bildungsfern sind, daß man anspruchsvollere Sendungen nicht zustande bekommt. […]
Ich habe das in einem Schreiben an den „Beitragsservice“ so ähnlich formuliert. Möglicherweise haben die den Satz nicht verstanden und deshalb keine Antwort gegeben. Oder sie haben ihn verstanden und stimmen mir zu.
[…] Rundfunk kann ganz sicher nicht zur Aufgabe haben, den Alltag wiederzugeben oder diesen sogar noch überzogen darzustellen. […]
Japaner lieben Computerspiele, die den Alltag abbilden, inkl. Krach mit der Ehefrau zu riskieren, weil vor lauter An-der-Konsole-Geschirr-Spülen das reale Geschirr in der Küche nicht abgespült wurde.
[…] Wo bliebe bei dem Beispiel bspw. der Aspekt der Bildung? […]
An diesem Beispiel leicht zu erkennen: Planet Wissen wird von einem ARD-Partnersender (SWR oder WDR) produziert.

Lustig: Beim Durchlesen kam auf tagesspiegel.de unter „Das könnte Sie auch interessieren:“
Die neue RBB-Intendantin: „Wir wollen nicht auf RTL-Niveau.“ Wieso eigentlich nicht? Sogar RTL II überbietet das RBB-Niveau! Möglicherweise hat RTL deshalb RTL plus eröffnet, um der Abwanderung zu den ostdeutschen öffentlich-rechtlichen Dritten zu begegnen (RTL plus bringt derzeit hauptsächlich Wiederholungen und Neuauflagen aus den RTL- und Privat-TV-Anfangstagen).

Der RBB belegt übrigens 4 Kanäle auf den Satelliten. 2 Fernsehnormen (SD und HD) × 2 Regionalprogramme (Berlin und Brandenburg). Die 2 Regionalprogramme sind für kurze Regionalfenster nötig. Wenn da aber das Gleiche nur von anderen Moderatoren präsentiert wird, ist das reine Geldverschwendung. Dazu werden die Regionalfenster bei allen Dritten später hintereinander in der gleichen Reihenfolge auf allen Regionalprogrammen wiederholt (3 identische Regionalfenster-Wiederholungen beim SR und SWR, >10 Regionalfensterwiederholungen beim WDR, 2 beim BR, 3 oder 4 beim NDR / radio bremen, …).


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WARNHNWEIS:
Der Konsum erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr!
Zu Risiken und Nebenwirkungen sollte vorher unbedingt das/der eigene Hirn/Verstand befragt werden!

Art. 3 Abs. 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Recht auf Unversehrtheit) – „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit“

Art. 5 Abs. 1 GG "Jeder hat das Recht [...] sich aus allgemein zugänglichen Quellen UNGEHINDERT zu unterrichten"
Zu einer Hinderung gehört auch jeglicher Zwang.
Der Zwang bedeutet auch eine grundgesetzwidrige Einschränkung der Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 GG.

Genau diesen markierten Punkt hatte Person Y im ursprünglichen Entwurf ihres Widerspruchs geplant, aber dann doch den hier gängigen und üblicheren Argumenten den Vorzug gegeben.
Nichts desto trotz wird Person Y dennoch ggf. bei einem weiteren Widerspruch, spätestens mit der Klage, diesen Punkt wohl in die Argumentation einbringen.

Person Y hatte in der Vergangenheit starke posttraumatische Belastungsstörungen, die größtenteils durch den Konsum von Fernsehen (egal ob ÖRR oder Privat) hervorgerufen wurden.
Seitem Person Y komplett auf Fernsehen verzichtet und sich nur noch (im verträglichen Maße) im Internet auf dem aktuellen Stand der Dinge hält, geht es Person Y psychisch sehr viel besser.


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Ja, also du must ja nicht Fernsehen, somit wäre ja Art.3 Abs.1 Charter der EU schon erledigt.

Im Gesetz steht ja nicht,
1. dass das Programm genutzt werden muss weil man zahlt und deswegen gegen die Charte verstoßen wird,
2. dass der Programminhalt hier geregelt ist

Du kannst dir also das Recht nehmen nicht fern zu sehen. Deine freie Entscheidung.
Viel mehr kann man den Aspekt dafür nutzen den anden Bürgern, im Rahmen der "Demokratieabgabe", es nicht zu ermöglich aus Gewissensgründen.
Auch kann man man hier die "Leistungsfrge" stellen, pro Kopf/Person, welche in der Beitragsrechnung nicht erwähnt wird, weil er an die Wohnung gebunden ist und sich so dem Rundfunk entzieht.

Auch kann man diese Charta direkt mit dem Verwaltungsakt verbinden und so die geistige Unversehrtheit in Frage stellen kann.
Denn Drohung und Angsterzeugung auf Grund der Verweigerung den Rundfunk zu nutzen, darf nicht mittels Zwangs und weiteren Folgen bestraft werden.
Ich weise nochmal darauf hin, dass seit 2013 dieses Gesetz einige Millionen Menschen das Leben schwer macht und man damit Straf- und Vollzugsmaßnahmen erzeugt die an die persönlichen Finanzmittel gehen, nicht zuletzt an die Nerven, Arbeitsaufwand, Kosten welche man mittels einer "Schadensersatzforderung" auch einklagen sollte (Stundensatz).

Bitte bedenken dass die Minister der Bundesänder hier als "höchste/ auslösende Instanz" gelten und man leider mittels einer Klage alle gerichtlichen Insatanzen durchlaufen muss, was für ein brillianter und für den Bürger teurer Schachzug.
Und dabei gehts nur um bisschen Fernsehen.


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