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Autor Thema: WDR-Rundfunkrat: Großes Interesse an zusätzlichen Sitzen  (Gelesen 4813 mal)

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Medienkorrespondenz, 30.06.2016

Neue Amtsperiode des WDR-Rundfunkrat:
Großes Interesse an zusätzlichen Sitzen

von vn/MK

Zitat
Die Ausschreibung für insgesamt neun Sitze im WDR-Rundfunkrat, die mit Beginn der nächsten Amtsperiode des Aufsichtsgremiums am 2. Dezember dieses Jahres neu geschaffen werden, ist auf großes Interesse gestoßen. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 1. Juni gingen beim nordrhein-westfälischen Landtag in Düsseldorf Bewerbungen von 27 Verbänden ein. Das erklärte die Pressestelle des Parlaments auf MK-Nachfrage. Der Landtag vergibt sieben der neun zusätzlichen Sitze im WDR-Rundfunkrat. Welche Verbände sich beworben haben, teilte der Landtag nicht mit.

Die übrigen zwei Plätze vergibt der Rundfunkrat in Eigenregie. Diese beiden Sitze sind für Einzelpersonen vorgesehen und somit für Bürgerinnen und Bürger reserviert, die keinen Verband vertreten. Auf die Ausschreibung des Rundfunkrats für diese beiden Sitze gingen bis zum Fristende am 1. Juni knapp 140 Bewerbungen ein. Das gab das Gremium am 2. Juni bekannt. Dessen Vorsitzende Ruth Hieronymi betonte, dass der Rundfunkrat die Interessen der Allgemeinheit vertrete, die sich im Gremium so gut wie möglich widerspiegeln sollte.

Fast 170 Bewerbungen
Zusammengerechnet liegen nun fast 170 Bewerbungen für die neun Extra-Sitze im WDR-Rundfunkrat vor. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/neue-amtsperiode-des-wdr-rundfunkrat-grosses-interesse-an-zusaetzlichennbspsitzen.html


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Nun, laut
Zitat
Ergänzende Informationen zur Wahl durch den Rundfunkrat nach Abschluss der Ausschreibung:
unter http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/gremien/rundfunkrat/ausschreibung102.html
heißt es
Zitat
Der amtierende WDR-Rundfunkrat soll nach § 15 Abs. 5 WDR-Gesetz spätestens zwei Monate vor Ablauf seiner Amtszeit, d.h. bis spätestens zum 1. Oktober 2016 bestimmen, welchen der zugelassenen Bewerberinnen oder Bewerbern für die nachfolgende Amtsperiode des Rundfunkrats ein Sitz zusteht. Jedes der nach den Absätzen 2 bis 4 von § 15 WDR-Gesetz entsandten Mitglieder des WDR-Rundfunkrats wählt gemäß § 18 Abs. 8 WDR-Gesetz in geheimer Abstimmung zwei Bewerberinnen oder Bewerber;
Alles klar!?
"Ich wähle mich und meinen Nachfolger selbst. Das ist vom Gesetz so gefordert. Sorry! ???"


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