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Autor Thema: trotz Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft -> Stadtkasse macht weiter  (Gelesen 1466 mal)

H
  • Beiträge: 583
Guten morgen,

gestern rief mich ganz aufgelöst ein fiktiver Bekannter an, der nach einer Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse aufgrund niemals erhaltener Bescheide Strafantrag bei der zuständigen Staatanwaltschaft (u.a. wegen Urkundenunterdrückung) gestellt hatte.

Er hat die Stadtkasse über diesen Schritt informiert.

Trotzdem schreibt die Stadtkasse ihm, dass ihr das egal ist (dass es ein Ermittlungsverfahren gibt) und fordert ihn weiterhin auf, die geltend gemachte Forderung zu begleichen.

Ich finde es ganz schön starken Tobak, dass selbst bei einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenunterdrückung eine Stadtkasse an Ihrem Vollstreckungsuntersuchen festhält.

War da nicht mal etwas, dass die Vorraussetzungen der Zwangsvollstreckung zu prüfen sind, und falls diese nicht gegeben sind, die Zwangsvollstreckung umgehend einzustellen ist?

Der Bekannte überlegt sich jetzt, auch gegen den Angestellten der Stadtkasse Stananzeige zu stellen, immerhin ist der über das Ermittlungsverfahren informiert gewesen, schert sich aber einen Dreck darum.

Also ich für meinen Teil mich zutiefst erschüttert, wie man inzwischen gegen angebliche Schuldner vorgeht....

Mein Tag ist im ***
Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 23:57 von Bürger«

S
  • Beiträge: 86
Einstweilige Verfügung vorm zuständigen Gericht beantragen.

Trotz laufendem Verfahren werden Maßnahmen angedroht, welche existenzgefährdend sind.
Zumal die Dringlichkeit aufgrund des Auftretens und Fristsetzungen der Stadtkasse gegeben ist.

Noch eine schöne Ausarbeitung des Hintergrunds dazu.

Forderungspunkte könnten sein:
  • Das Vollsteckungsverfahren ist unverzüglich einzustellen.
  • Die Kosten des Verfahrens sind dem beklagten Aufzuerlegen.
  • Zuwiderhandlung ist mit einem vom Gericht festzulegenden Ordnungsgeld zu verhindern.


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