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Autor Thema: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)  (Gelesen 103124 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
(Zwischen-)Erfolge bei Vollstreckungen

im Sinne eines
- vorläufigen außergerichtlichen(!)
Aufschubs des Termins zur Vermögensauskunft
(also vorerst ohne gerichtliche "Erinnerung gem. §766 ZPO")
und somit
- vorläufige außergerichtliche(!)
Vermeidung eines Eintrags ins Schuldnerverzeichnis
(also ohne Erfordernis eines gerichtlichen "Widerspruchs gegen die Eintragungsanordnung nach §882 ZPO")

und zwar
- sowohl bei "Vollstreckungen trotz Widerspruch"/ "Vollstreckungen ohne WiderspruchsBESCHEID"
- als auch bei "Vollstreckungen ohne (Festsetzungs-)Bescheide"



(Zwischen-)Erfolgs"geheimnis" ;)

Der Vollstreckungsstelle gegenüber auf
- sachlich-freundliche Art und Weise
- kooperative Mitwirkung und aktives Bemühen um eine Sachverhaltsklärung durch
- direkte Kontaktaufnahme mit ARD-ZDF-GEZ deutlich machen.

Insbesondere Vermeidung jeglicher(!) auch nur unterschwelliger Diskussionen bzgl. Legitimation/ Befugnisse der Vollstreckungsbediensteten usw., da dies lediglich bewirkt, kein Entgegenkommen zu erhalten. Dann wird nämlich i.d.R. auf "Automatismus"-Modus geschaltet und der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ist nahezu gewiss. Genau dies zu vermeiden, ist ja aber Ziel der Übung.
Siehe u.a. auch unter
Sind Gerichtsvollzieher seit 2012 private Selbstständige ohne Befugnis oder stimmt das so nicht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17486.msg123513.html#msg123513

Außerdem:
So früh wie möglich reagieren!
Nicht unnötig verschleppen!!

Je später, desto komplizierter und weniger aussichtsreich!!!

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Hinweis:
Sobald Bescheide zugehen, bitte die Hinweise zum regulären und Vollstreckungen vermeidenden Rechtsweg beachten!
Bei allem bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html




(Zwischen-)Erfolgs-Beispiel anhand
"Vollstreckung trotz Widerspruch"/
"Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID"
u.a. unter

Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19998.msg129378.html#msg129378
Die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, ihre Vertretung gewährte "ausnahmsweise" eine Fristverlängerung bis zum 14.09 [...]
Anm.: Im konkreten Fall bedeutete das ca. 3 Wochen Aufschub für eine direkte Sachverhaltsklärung mit ARD-ZDF-GEZ.

Vollstreckungsankünd. trotz zahlreicher Widersprüche (ohne Widerspruchsbescheid)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20261.msg130869.html#msg130869
[...] Pfändungsandrohung. Diese konnte damals dank der Unterstützung im Forum erfolgreich abgewendet werden, indem Person A und Person C einen Antrag auf Zusammenführung der Beitragskonten gestellt hatten und darauf verwiesen hatten, dass Person A bereits fleißig Widersprüche geschrieben hatten und eine Reaktion darauf noch ausbleibt. [...]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20261.msg131542.html#msg131542
Der Vollstreckungsbeamte hat die Frist sofort verlängert und mitgeteilt, man könne, falls man Einwände gegen die Vollstreckung habe, diese ihm schriftlich mitteilen, er würde sie weitergeben an den BS. Sollen die sich damit auseinandersetzen und Stellung dazu beziehen.




(Zwischen-)Erfolgs-Beispiel anhand
"Vollstreckung ohne (Festsetzungs-)Bescheid/e" u.a. unter

WG > B zahlt, teilt aber Beitragsnummer nicht > A zieht um, nun in Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg129325.html#msg129325
Person A hat mit GV telefoniert und 2 Wochen nach dem Vollstreckungstermin Aufschub bekommen.
Schreiben mit Sachverhaltklärung an Beitragservice wurde versendet.
Person A muss sich aber laut Telefonat in 2 Wochen wieder bei GV melden.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg129346.html#msg129346
Gratulation zu diesem Zwischenerfolg ;)
Hier - wie auch in mehreren anderen ähnlichen Fällen - zeichnet sich ab, dass die Vollstreckungsstellen tatsächlich "zugänglich" und etwas "sachter" sind, sofern sich Betroffene kooperativ und bemüht zeigen.
Dies sollte Person A dann wohl auch entsprechend so fortsetzen.
[...]


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Hier eine weitere Erfolgsmeldung.

Betreffend: Vollstreckung trotz Widerspruch, Vollstreckung ohne (W.-)Bescheid

Wie in folgendem thread dargestellt

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - was tun? (Beispiel)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.msg126425.html#msg126425

konnte eine schriftliche Darstellung ihrer Sichtweise durch eine Person A-Z sowie frühzeitige freundliche und wiederholte Kontaktaufnahme mit dem/der vollstreckenden Person und Nachfragen bei selbiger bewirken, dass...

trallali- :) und trallala!

- ... der Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses aufgehoben wurde.

- die schriftlichen stichhaltigen Einwendungen der Person A-Z an die vollstreckende Person wurden an das zuständige Vollstreckungsgericht weitergeleitet und dort als Rechtsbehelf der "Erinnerung" verstanden

- Mit Hilfe einer weiteren, ausführlichen "Erinnerungs-"begründung an das Gericht konnte eine erkleckliche Zeitverzögerung erreicht werden (immerhin 8 Monate!) - der (hoffentlich positive) Beschluss des Amts-/Vollstreckungsgericht steht aus bzw. ist in Kürze zu erwarten.

wollte euch dies nicht vorenthalten  :)   


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Bitte nach Möglichkeit die Aktenzeichen angeben, jedenfalls, sofern gerichtliche Entscheide.
         (Oder ist das im Forum unerwünscht?)
Diese Entscheide werden ziemlich vollständig eingehen in eine Liste für Gerichte. Ich sammle also...
Und zur Belegung der Authentizität wollen Gerichte dann die Aktenzeichen sehen. Insbesondere kommt es jedenfalls auf die ersten Buchstaben der Aktenzeichen an, weil diese besagen, welche "Kammer" (welcher "Senat") des Gerichts entschieden hat. Dies in Verbindung mit dem Daten ist eine wenigstens hilfsweise Lösung für Authentizität. Gut ist das so aber noch nicht. Gut ist nur das KOMPLETTE Aktenzeichen.

Und warum ist das so wichtig?
Hier nachlesen über Prozessbetrug: https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug
Ist es Prozessbetrug, wenn in den Bausteintexten der Rundfunkabgabe-Jäger - die ja in die Klagen eingehen - durchgehend behauptet wird, alle Klagen seien gewonnen worden, obgleich dies nachweislich nicht stimmt?

Strafrecht ist eine komplizierte Sache.
Falls Rechtslaien, verbrennt euch nicht die Finger mit Strafanzeigen ohne Anwaltshilfe. Ihr riskiert viel Ärger mit Gegenanzeigen wegen falscher Anschuldigung - und überhaupt, eine Strafanzeige muss bis ins Detail mit Vorwarnung usw. perfektioniert sein, damit sie exakt trifft, wer/was an- oder abgeschossen werden soll. 
Eine einzige derartige perfekte Anzeige genügt. Um die kümmert sich jemand für alle.

Näherer Einblick in die Verwertung:
"Toolbox von streitbaren Bürgern gegen die Rundfunkabgabe" unter
Superspannend! Detektivjob! Wer hat obersten Gerichten die Urteile vor-getextet?
 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21026.msg135296.html#msg135296


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Noch eine kleine (Zwischen-)Erfolgsmeldung bzgl.
Vollstreckung trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid

Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20877.msg135211.html#msg135211
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20877.msg135301.html#msg135301
Nachdem die städtische Vollstreckungsbehörde der fiktiven Person A auf ihre Einwendungen hin immer wieder mitteilte, dass sie nichts prüfen müsse und die Vollstreckung fortsetzen werde, hat Person A beim Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz beantragt.

Nach einer Woche wurde Person A der Beschluss zugestellt, dass der Antragsgegner beigeladen wird. Kein Termin, keine Nachricht darüber, ob die Vollziehung ausgesetzt wird!? Die hatte Person A zwar beantragt, wird aber im Beschluss des VG nicht aufgeführt. [...]

:D :laugh:;D Person A kann es kaum fassen und darf euch heute eine kleine Erfolgsmeldung präsentieren:
Zwar liegt Person A  das Urteil oder der Beschluss des VG noch nicht vor, aber Person A wurde vom Verwaltungsgericht vorab schon einmal darüber informiert, dass der Beklagte erklärt habe, die Zwangsvollstreckung zu beenden und zunächst die Widersprüche zu bescheiden. Zudem habe der Beklagte die Kostenübernahme erklärt.[...]

Gratulation zu diesem (Zwischen-)Erfolg ;)

Bitte noch den (erfolgreichen) Antrag auf Eilrechtsschutz von Person A wegen "Vollstreckung trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid" hier wortgleich zitieren.

"Erfolgreich" heißt hier vermutlich, dass der Antragsgegner, also die Rundfunkanstalt, als "Beigeladene/r" Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und dies genutzt hat, noch vor Erlass einer für sich ungünstigen Gerichtsentscheidung die "Flucht nach vorn" anzutreten und die Vollstreckung zurückzuziehen.

Frei nach dem Motto:
"Man kann es ja mal probieren..." / "...mal schauen, ob sich der Betroffene wehrt" / "...bei dem einen oder anderen wird es schon funktionieren" usw.
...tausendfach erlebt hier im Forum. Riesen-Sauerei!

Genau aus diesem Grunde hier bitte gut dokumentieren!
Danke für die Bemühungen.


Edit "Bürger" zur schnelleren Auffindbarkeit:
Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beschluss (Stattgabe)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20877.msg135829.html#msg135829
Antrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20877.msg135975.html#msg135975


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Vollstreckung erfolgreich abgewehrt,
GEZ muss die Kosten übernehmen!



:) Der Beschluss ist da! :)

Ergebnis: Der Beklagte (die Vollstreckungsbehörde der Stadt) und der Beigeladene (Rundfunkanstalt) müssen sich die Gerichtskosten, sowie meine außergerichtlichen Kosten teilen. Person A sendet dem Gericht jetzt mal seine Kostenaufstellung und ist gespannt, was davon anerkannt wird.
[...]

Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20877.msg135619.html#msg135619


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Bitte immer mit Aktenzeichen, sofern nichts dagegen steht.

Wir müssen die generalisierte Lüge ausbremsen, die ARDs (/ "Beitragsservice") hätten "bisher alle Klagen begonnen". Hierzu müssen wir die Authentizität der gewonnenen Verfahren belegen können. Namen sollen verdeckt sein und bleiben.

Die Erfolgsmeldung ist in einem anderen Thema / Thread verankert. Dort bitte ich über das Nachrichtensystem noch um das Aktenzeichen in der konkreten Sache.
(Dieser Beitrag wurde nachträglich noch rasch auf Sachliches reduziert. Dem nachfolgenden Hinweis von "cecil" wurde damit entsprochen.)


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ich habe ein Bedürfnis nach Klarheit und Übersichtlichkeit und bitte deshalb darum, hier möglichst nah am Thema "Sammelthread für Erfolgsmeldungen" zu bleiben und auf ausführliche weiterführende Begründungen und Gedanken zu verzichten.


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Bitte nach Möglichkeit die Aktenzeichen angeben, jedenfalls, sofern gerichtliche Entscheide.

         (Oder ist das im Forum unerwünscht?)

Diese Entscheide werden ziemlich vollständig eingehen in eine Liste für Gerichte. Ich sammle also...

Da fiktive Betroffene ein Aktenzeichen nicht veröffentlichen können oder dies evtl. nicht wollen würden, bestünde Forumsmitgliedern notfalls die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Persönliche Mitteilung (PM). Der Schutz persönlicher Daten und Sachverhalte sollte stets berücksichtigt werden und steht aus meiner Sicht im Vordergrund.


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eine (Zwischen-)Erfolgsmeldung gibt es hier:

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - was tun? (Beispiel)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.msg139439.html#msg139439


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Ein Mitstreiter aus Tübingen hat seinen Teilerfolg auf FB gepostet
(sein Einverständnis es hier zu posten ist gegeben)

Zitat
Amtsgericht Tübingen
Vollstreckungsgericht
Beschluss 23.01.2017
[..]
Gründe:
Die Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen vom x.7.16 ist zulässig und begründet

Zwar greifen die vom Schuldner vorgebrachten Einwände überwiegend nicht durch. Insbesondere wurde die Entscheidung des LG Tübingen vom 09.09.2015, 5 T 162/15 ebenso wie die Entscheidung vom 09.01.2015, 5 T 296/14, vom Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 11.06.2016. I ZB 64/14, und vom 21.10.2015, I ZB 6/15 aufgehoben, weil Vollstreckungsgläubiger der standardisierten Vollstreckungsersuchen erkennbar der Südwestrundfunk und damit eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nicht der nichtrechtsfähige ARD/ZDF Beitragsservice ist und weil die Vollstreckungsersuchen auch im Übrigen den Anforderungen des § 16 Abs. 3 LVwVG BW und des § 15a Abs. IV LVwVG BW genügen und insbesondere keines Dienstsiegels und keiner Unterschrift bedürfen, weil sie mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden sind. In seinen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof schließlich auch klargestellt, dass sich die Verpflichtung zur Entrichtung von Rundfunkgebühren aus dem in Landesrecht umgesetzten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ergibt, sodass er entgegen der Auffassung des Schuldners, keines Vertrages zwischen ihm und dem Südwestrundfunk bedarf.

Dennoch sind nicht alle allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nach § 750 Abs. 1 ZPO erfüllt. Denn das Vollstreckungsersuchen ersetzt zwar im Vollstreckungsverfahren nach § 16 Abs. 3 Satz 3 LVwVG BW den Titel, macht aber nicht dessen Zustellung entbehrlich. An dieser fehlt es - worauf das LG Tübingen in seinem jüngsten Beschluss vom 16.09,2016, 5 T 232/16 zu Recht hingewiesen hat - weil die Feststellungsbescheide in ständiger, gerichtsbekannter Verwaltungspraxis des Gläubigers den Schuldnern nur durch Aufgabe zur Post übersandt werden.

Die Zustellung könnte lediglich nach § 41 Abs. 2 LVwVfG BW verzichtbar sein. Danach kann ein schriftlicher Verwaltungsakt durch Aufgabe zur Post übermittelt werden und gilt am dritten Tag nach der Aufgabe als bekannt gegeben, es sei denn, dass die Zustellung ausdrücklich angeordnet ist (§ 41 Abs. 5 LVwVfG BW). - Die Zugangsfiktion griffe bei Geltung des § 41 LVwVfG BW nur dann nicht, wenn sie durch substantiierten Vortrag in Zweifel gezogen wäre. -

Das Landgericht Tübingen hat jedoch zu Recht darauf hingewiesen, dass das LVwVfG BW nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 1 LVwVfG BW nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks anwendbar ist und eine analoge Anwendung nicht in Betracht kommt, weil Rechte der Bürger in einer Form berührt sind, die eine rechtssatzmäßige Anordnung der Anwendbarkeit der Vorschrift erfordert. Daher kann sich der Gläubiger des hiesigen Verfahrens zumindest in Baden-Württemberg nicht darauf beschränken, die Festsetzungsbescheide durch Aufgabe zur Post bekannt zu geben, sondern muss sie im Einklang mit den Regeln der Zivilprozessordnung zustellen lassen.

Der Erinnerung ist daher stattzugeben.
(OCR des geposteten Textes aus den Bilddateien kann Fehler beinhalten)


Edit "DumbTV":
Hervorhebungen und Formatierung für eine bessere Lesbarkeit


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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K
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Wir befinden uns im Jahre 2017 n.Chr. Ganz Deutschland ist von systemtreuen Richtern besetzt... Ganz Deutschland? Nein! Ein von unbeugsamen Richtern bevölkertes Dorf namens Tübingen hört nicht auf, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für die Rundfunker, die als Besatzung in den befestigten Lagern Hamburg, Bremen, Frankfurt/Main, Köln, Saarbrücken, Mainz, Stuttgart, Potsdam, Berlin, Leipzig und München liegen...


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(auch wenn der schriftliche Beschluss bislang nicht vorliegt:)

Klageverfahren wird von einem Richter am Verwaltungsgericht ausgesetzt, ...

.... nachdem die klagende Person in der mündlichen Verhandlung darauf hinwies, dass am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) etliche Beschwerden gegen den RBStV anhängig sind, bzw. insbesondere darauf,

... dass einige Verfahren gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom BVerfG auf dessen Agenda für 2017 gesetzt wurde. Dies wurde am 21-2-2017 auf der Jahrespressekonferenz des BVerfG verkündet. In der Jahresvorausschau (Übersicht) des BVerfG werden vier zu verhandelnde Beschwerden gegen den RBStV mit Aktenzeichen beispielhaft aufgeführt.

Wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art ausweisen würde und der Sachverhalt angeblich geklärt wäre, stellt sich die Frage warum es die Sache dann bis vor das BVerfG geschafft hat, wo ca. 50 Verfassungsgeschwerden bezüglich der Sache anhängig sind und daher der Sachverhalt noch gar nicht geklärt sein kann. Eine mögliche Klärung könnte evtl. mittels der ausgewählten Leitverfahren erfolgen.

Siehe: Jahrespressekonferenz 2017 Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22189.msg141767.html#msg141767

Aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden, sollte auch gleich die Aussetzung des Urteils im eigenen Verfahren beantragt werden. Das dies zum Erfolg führen kann zeigt folgender Bericht:

Ergänzung 9.30 Uhr, Verhandlung VG Freiburg, Mi. 08.02.17, 11.30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21526.msg140738.html#msg140738
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21526.msg141993.html#msg141993
Zitat
Klägerin

möchte nun einen Antrag auf Aussetzung des Urteils stellen, bis über diese Verfahren vor dem BVFG entschieden ist.

Und man staune, der Richter geht darauf ein.



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N
  • Beiträge: 16
Hallo zusammen,

nachdem meine Klage noch Ende Januar abschlägig entschieden und meinem Antrag auf Aussetzung nicht gefolgt wurde, hat heute ein Kollege bei der gleichen Richterin einen Erfolg verbuchen können (siehe Anhang).

Sein Verfahren wurde ausgesetzt*** Es wird beabsichtigt, sein Verfahren auszusetzen bis zur Klärung von vier Verfassungsbeschwerden, welche zwischenzeitlich vom BvG angenommen wurden (bei mir wurde noch mit den bisher nicht angenommen Beschwerden die Ablehnung begründet). Timing ist wohl auch beim GEZ-Widerstand alles.  (#)

Grüße aus FFM

Zitat von: Necromant
Aktenzeichen zu diesem Verfahren
1 K 5955/15 F

***Edit "Bürger": Korrektur + entsprechender Auszug aus dem Schriftstück - falls irgendwer den reinen Text aus der Mitteilung des Gerichts einfach für seine Argumentationen übernehmen möchte (dank an PersonX)
Zitat
[...] das Gericht beabsichtigt, das Klageverfahren auszusetzen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die nach § 93 a BVerfGG angenommenen Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 1856/16 u.a.) zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, insbesondere §§ 2 und 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - RBStV -, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Aussetzung rechtfertigt sich nach § 94 VwGO - in entsprechender Anwendung-, da die Vereinbarkeit von §§ 2 bzw. 5 RBStV mit (Bundes-) Verfassungsrecht im gegebenen Streitverhältnis entscheidungserheblich ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2017, 20:41 von DumbTV«

M
  • Beiträge: 207
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Sein Verfahren wurde ausgesetzt*** Es wird beabsichtigt, sein Verfahren auszusetzen bis zur Klärung von vier Verfassungsbeschwerden, welche zwischenzeitlich vom BvG angenommen wurden [...]
Danke für den Upload. Ich möchte nur kurz daraufhinweisen, dass momentan das Verfahren offenbar noch nicht ausgesetzt wurde. Das Schreiben deutet allerdings darauf hin, dass ein solcher Beschluss folgen könnte. Müssen wir uns noch ca. 3-4 Wochen gedulden. Wäre nett, wenn dann auch die Entscheidung hochgeladen wird.


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f

faust

 ... ich denke, der Schlüssel zum Verständnis liegt im letzten Satz des angehängten Dokuments:

"Es besteht Gelegenheit zur Äußerung binnen 2 Wochen etc. "

Das Gericht SETZT also AUS, wenn der Empfänger des Schreibens diesem Ansinnen nicht aus irgendwelchen Gründen (die das Gericht - noch - nicht kennt) binnen 2 Wochen widerspricht, richtig?

Dann wäre dies hier de facto die  ERSTE BELEGTE AUSSETZUNG ?!?


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