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Autor Thema: Ehepaar zieht von Schleswig-holstein nach BAWÜ um aber BS eröffnet 2 Konten  (Gelesen 1336 mal)

S
  • Beiträge: 11
Ein Ehepaar : Sie A     ER   U   

Alles natürlich rein fiktiv.

Zu Erklärung:  A hat vor 20 Jahren bei den Eltern in BAWÜ ein Konto bei der GEZ während der Lehre gehabt welches Sie dann wieder geschlossen hat als sie die Lehre beendet hatte.


Nun sind sie ca. 150 km entfernt von ihren Eltern in ihr eigenheim gezogen. A hat ab 01.13 keine Beiträge gezahlt da sie verweigert hat.

Im Monat April kam ein Brief an U ins Eigenheim mit einer neuen Kontonummer und einer Begrüßung das er der BS so tolles Fernsehen und Radio betreibt und er nur 17,....€ zuzahlen hätte.

Im Monat April kam ein Brief an A bei ihren Eltern an, wo sie vor 20 Jahren mal gewohnt hatte sich aber nicht dort angemeldet hatte. sondern ebenfalls wie ihr Ehemann in der Gemeinde wo ihr Eigenheim ist.
Mit der selben Nummer des BS wie A in Schleswig-holstein hatte.

Nun meine Frage wie hat der BS die Adresse raus bekommen ?
A wußte aber bisher vor 1 Woche nichts von den Briefen die der BS geschrieben / verschickt hatte.
Es sind inzwischen 5 Briefe dort eingetrudelt ( Eltern haben dies im Umschlag an die neue Adresse versendet ohne Angaben von der aktuellen Adresse)
Es ist auch ein Vollstreckungsbescheid dabei da offene Forderungen und Briefe zurückzuführen sind.
Wie soll sich A verhalten ?


U


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juni 2016, 00:49 von René«

Z
  • Beiträge: 1.588
Wenn keine Meldeadressen bei Eltern als Zweitwohnsitz bei den Einwohnermeldeämtern hinterlegt sind, dann kann es schon sein, daß entgegen aller Datenschutzbestimmungen Altmaterial aufbewahrt wird und versucht wird, aus diesem klingenden Münze zu machen.

Wenn Festsetzungsbescheide existieren, gegen die nicht mehr widersprochen werden kann, so wäre zu prüfen, ob diese überhaupt angekommen sein können, schließlich ist niemand verpflichtet, falsch zugestellte Post dem wahren Empfänger zukommen zu lassen, sondern es stünde ihm frei, fehlgeleitete Post zu entsorgen, wenn ihr kein besonderer Wert zugeordnet werden kann.


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