"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg

Erinnerg.(keine Bescheide) > Verfügg. v.AG/ GV Stellungnahme "Titel nicht erf."?

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DumbTV:
Im Beschluss Seite 1:


--- Zitat ---... vertreten durch d. Vorstand, Beitragsservice, Freimersdorfer Weg ...
--- Ende Zitat ---

Ich meine, hier sollte mal die Vertretungsbefugnis geklärt werden.

Der Beitragsservice ist doch nicht rechtsfähig...

Housebrot:
Das Rubrum ist gänzlich Müll:
Zunächsteinmal wird eine Landesrundfunkanstallt durch den Intendanten vertreten, und nicht durch einen Vorstand (den gibt es bei einer LRA nämlich gar nicht).

zweitens dürfte bei einem Rubrum das "c/o" gar nicht auftauchen, da das Rubrum die LADUNGSFÄHIGE Anschrift darstellt, und nicht irgendeine Postadresse

drittens stimmt die Anschrift gar nicht, angegeben ist die Anschrift des Beitragsservices in Kön, nicht die der LRA...

und letztendendlich dürfte der Beitragsservice niemanden vertreten, weil er zum einen nicht rechtsgeschäftsfähig ist, und zum anderen, weil die LRA durch den Intendanten vertreten wird.


Das ist wieder so ein Copy/Paste Urteil des Richters... kann man so eine offenkundige Schlampigkeit nicht als rechtsmißbräuchlich ansehen, und mal Beschwerde über den Richter einlegen?

Skandal...

Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte der Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden

Markus KA:
Der nächste Schritt könnte eine Beschwerde beim Landgericht sein, mit dem Hinweis auf die Argumentation des LG Tübingen.
Vielleicht ist es ja zufällig das LG Tübingen  ;)

Scorpionking18:

--- Zitat von: Adonis am 16. Januar 2017, 10:37 ---Das Rubrum ist gänzlich Müll: [...]
--- Ende Zitat ---

Dieser Ansatz ist interessant, aber hierbei wird die Beschwerde doch bestimmt mit dem nächsten Copy/Past Textbaustein aus dem Beschluss vom BGH vom 11.6.2015 (I ZB 64/14) abgearbeitet, dass alles hinreichend und unmissverständlich bezeichnet ist.

Oder trifft das hier nicht auf Person X zu?
Gibt es hierzu etwas handfestes, wo man angreifen könnte?

Ich muss mir morgen noch mal genau den Tübinger Beschluss vom 16.9.16 angucken.
Wie genau so eine Beschwerde funktioniert, muss ich mir auch erst mal verinnerlichen.
Baut dies auf einer Erinnerung auf oder können in der Beschwerde weitere und andere Gründe die dagegen sprechen aufgeführt werden?
Oder gibt es noch andere Wege, wie Person X diese Vollstreckung abwenden kann?

Leider ist das zuständige LG von Person X nicht das Tübinger LG.  :-[

noGez99:
Vielleicht hilft auch der Tip von "Bürger" unter
Finanzbehörde HH: NDR fällt unter Behördenbegriff (Vollstr. trotz Widerspr.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21403.msg137902.html#msg137902

--- Zitat von: Bürger am 03. Januar 2017, 02:37 ---Wenn Vollstreckungsstellen behaupten, dass die Rundfunkanstalten als "Behörden" gelten oder "unter den Behördenbegriff fallen", dann möge die Vollstreckungsstelle bitte den "Behördenleiter" und die "übergeordnete Aufsichtsbehörde" der "Rundfunkanstalt" benennen (damit man sich dort über das Verhalten/ die Tätigkeit der "Behörde" beschweren kann), da einem bislang weder "Behördenleiter" noch die "übergeordnete Aufsichtsbehörde" der "Rundfunkanstalt" bekannt seien...
--- Ende Zitat ---

Schreiben an die Vollstreckungsstelle, dass sie amtlich bestätigen soll, dass sie alle obigen Punkte geprüft hat / beantwortet.
Sonst darf sie ja nicht per Amtshilfe tätig werden.
Frage nach dem Schadensersatz wenn die Punkte sich als falsch herausstellen.
(Achtung nicht mit Schadensersatz drohen, das kann schief gehen wenn man sich nicht sehr genau auskennt. Aber Fragen ist meiner Meinung nach durchaus in Ordnung)

Hilft vielleicht nicht gegen die akute Vollstreckung, kann aber den Rechtsbruch dokumentieren um eventuell auch nachträglich dagegen vorzugehen.


Edit "DumbTV":
Link zum Beitrag / Thread von Bürger verlinkt, Formatierung

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