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Autor Thema: Widerspruch einmal erfolgt, zweites Mal versäumt. Vollstreckung angedroht  (Gelesen 1532 mal)

H
  • Beiträge: 4
Alles rein fiktiv:

Hallo liebe Gemeinde,

das ist mein erster Beitrag und ich bin mir wohl bewusst über die Wichtigkeit der "Bittte zuerst lesen!!"-Einführungsthreads.
Aber ohne einen alarmistischen Ton in diesem Posting anstimmen zu wollen, pressiert es doch ziemlich.

Wie bereits erwähnt, hat Person A mehrere Aufforderungen bzgl. GEZ-Beitrag bekommen. Auf den ersten hat Person A relativ spät,
aber doch innerhalb der Frist reagiert, kurz aber bestimmt. Das zweite und dritte mal wurde dies jedoch, so hörte ich versäumt und es
wurde Vollstreckung angedroht. Auch diese Frist ist wenn ich es richtig verstanden habe bereits verstrichen.
Gäbe es hier theoretisch noch Möglichkeiten? Es handelt sich meine ich um einen sehr hohen Betrag.
Gäbe es theoretisch einfach die Option, dass man die weiteren Bescheide nie erhalten habe?


Nochmal möchte ich erwähnen, dass ich ab jetzt sehr gerne dazu bereit bin, mich in alle Gepflogenheiten des Forums einzulesen,
aber wie gesagt scheint es wohl eine recht eiliende Situation zu sein. Ich bitte dafür sehr und nachdrücklich um Nachsicht.

mit besten Grüßen und herzlichen Dank im Voraus
Heinrich
_____

René/Administrator: Es eilt immer. Wenn wir dann den Beitrag nicht freigeben können, weil er den Regeln, die durch die Eile des Verfassers nicht entspricht, hat man dadurch nichts gewonnen. Es lohnt sich daher durchaus, ein paar Minuten zu lesen und dan zu posten.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2016, 12:38 von René«

H
  • Beiträge: 4
Niemand?


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P
  • Beiträge: 4.012
Solange Person A nochmal prüfen würde ob Sie tatsächlich die Bescheide vorliegen hat, welche im Vollstreckungsersuchen -meist in der Tabelle- aufgelistet werden, dann bestehen wenige Möglichkeiten.
Liegt keine Tabelle vor, dann am besten zum Gerichtsvollzieher gehen und aushändigen lassen.

Etwas anders bei den Möglichkeiten würde erst gelten, wenn Person A diese Tabelle prüft und feststellt, dass Person A Teile oder alle Bescheide aus dem Ersuchen nicht bekanntgegeben wurden.

Diese Erkenntnis dürfte insoweit dazu führen, dass Person A sich dazu mit dem vermeintlichen Gläubiger auseinander setzen kann und gegeben falls am Verwaltungsgericht VG Erinnerung gegen die Art und Weise der Vollstreckung einlegen könnte, weil die Amtsgerichte für diese Art der Erinnerung bei öffentlich rechtlichen Forderungen nicht zuständig seien.

Eine weitere Möglichkeit könnte aus Einreichung einer Klage bereits gegen den Ersten Bescheid sein, in wie weit der vermeintliche Gläubiger dann von der aktuellen Vollstreckung abweicht kann nicht beantwortet werden. Bei vielen Personen mit laufender Klage läuft jedenfalls keine Vollstreckung.

---
Sollte die Vollstreckung nur angedroht sein, ohne Gerichtsvollzieher oder ähnlich, dann sollte dieses Schreiben als Anlass benutzt werden, dass Person A Kontakt zum vermeintlichen Gläubiger herstellt und nach den Bescheiden fragt, also zu erkennen gibt dass diese fehlen. (Dieser Vorgang sollte ausreichend dokumentiert werden z.B. Fax mit Abbild im Sendebericht.)


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