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Autor Thema: Kein Recht auf rechtsmittelfähigen Festsetzungsbescheid? Widerspruchsbescheid?  (Gelesen 1739 mal)

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  • Beiträge: 6
Hallo zusammen,

Person A hat bisher einen wie hier im Forum beschriebenen Widerspruchsweg eingeschlagen, sprich:

--> Widerspruch gegen Festzsetzungsbescheid

--> Standardantwort in der u.a. steht
"Sollten sie ... den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir sie um Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid."
--> kurze Antwort von Person A, in welcher der rechtsmittelfähige Bescheid eingefordert wird

--> Mahnung
--> Kurze Antwort von Person A auf die Mahnung, dass der rechtsmittelfähige Bescheid immer noch aussteht.

Nun hat Person A dieses Schreiben erhalten und ist sich unsicher, ob und wie sie darauf reagieren soll.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2016, 22:36 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.413
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das klingt erst einmal weitestgehend nach dem üblichen
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
sowie den Erkenntnissen/ Beispielen unter

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


Einzig die neuerliche Reaktion des Beitragsservice klingt mir hingegen fast nach einem Fall von chronischer Überlastung des Beitragsservice... ;)

Hatte Person A einen
- "rechtsmittelfähigen Bescheid" oder einen
- "rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid"
gefordert?

Auch wenn die Sachlage für den Beitrgsservice ziemlich eindeutig sein sollte, so scheinen diese hier das mit dem Textbaustein für die Einforderung von rechtsmittelfähigen (Festsetzungs-)Bescheiden verwechselt zu haben. ::)

Ungeachtet dessen dürfte dieses erneute Schreiben von ARD-ZDF-GEZ dazu Gelegenheit bieten, sich - ganz im Sinne der "Verwaltungsvereinfachung" ;) - erneut an sie zu wenden und (ohne dass man die Erstellung eines WiderspruchsBESCHEIDs unbedingt "forcieren" müsste) ggf. lediglich nochmals in ähnlicher Weise wie bei der "Antwort auf die Standardantwort" bzw. der "Antwort auf die Mahnung" nochmals darauf hinweisen, dass es ihnen unbenommen bleibt, "trotz Aufforderung auf die Erstellung eines solchen WiderspruchsBESCHEIDs zu verzichten", jedoch keinesfalls auf die Idee kommen sollten, etwa eine Vollstreckung einzuleiten, da diese durch Person A "in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Kosten von ARD-ZDF-GEZ abgewehrt" werden würde - oder so ähnlich.

Sollte Person A einen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" bislang vergessen haben, könnte sie dies zum Anlass nehmen, diesen nachzureichen.


PS: Fälle wie diese bieten sich wunderbar an für Einzelbeschwerden bei den für diesen Bockmist Verantwortlichen... ;)
...die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert.
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2016, 22:54 von Bürger«
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  • Beiträge: 6
Danke für die ausführliche Antwort!
Richtig, Person A hat sich verschrieben, es wurde immer der rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheid eingefordert, somit ist ihre Antwort sie können keinen "rechtsmittelfähigen Festzsetzungsbescheid ausstellen" eine Verwechslung .
Person A wird wohl im Sinne der Verwaltungsvereinfachung handeln ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2016, 14:31 von Uwe«

 
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