Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Zwangsvollstreckung - 1 Haushalt: einer zahlt, andere nicht  (Gelesen 1538 mal)

A
  • Beiträge: 1
Hallöle,

normales Prozedere.
Person A bekommt Anmeldungbestätigung GEZ. Person A wundert sich, was das für eine Firma sei und schrieb zurück, dass man kein Interesse an Dienstleistung hätte und lehne Ausdrücklich dies ab. Ausserdem wünsche Person A das löschen seiner Daten. Man bekommt Antwort und wird ignoriert.
Anschließend erste Rechnung, Festsetzungsbescheid und vor 2 Wochen dann der OBER-GV.
Dieser schreibt man schulde der Firma S?"dwestfunk Anstalt des )&ffentlichen Rechts (Deutsche Bürokratie bekommt umlaute nicht hin).
Person A schreibt zurück, das er diese Firma nicht kenne und keinen Vertrag mit dieser hätte und keine Vollstreckungsverfügung gegen diese vorliege könne. Person A fordert einen Nachweis das ein Vertrag exisitiert und den Nachweis eines Angeblichen Titels. Person A wundert sich über einen Titel OHNE Prozess.

Vor ein paar Tagen bekommt Person A dann Antwort. Jetzt plötzlich mit richtigen Umlauten
Man solle sich direkt beim Gericht beschweren. Zudem wird Person A zu einem Termin ins Büro des GV geladen, bei nichterscheinen Androhung Haft... blabla...


Sooo jetzt die Fragen:
1. An dem besagten Termin kann Person A nicht, da diese einen Pflichttermin in der Uni hat. Würde man diesen Termin nicht besuchen, so würde man den Kurs nicht bestehen. Muss Person A sich einen Nachweis besorgen?

2. Ist es überhaupt zulässig ohne Anhörung einfach zu laden?

3. Kann man fordern das der GV zu einem nach hause kommt?

4. Die Zeit ist gerade mehr als ungünstig. Da Person A vom 04.07. - 22.07. mehrere Prüfungen schreibt und sich diese darauf vorzubereiten habe. Kann man Antrag auf ein "ruhen" stellen bis nach der Prüfungsphase?

5. Person A hat weder Fernseher/Radio noch interesse an öffentlichen Geschehnissen. Somit hat Person A überhaupt gar keine Ahnung von GEZ und hat sich erst JETZT damit beschäftigt. Diese Person hat festgestellt, das nur der Haushalt zu zahlen habe. Person A ist in einer WG und Person B in der WG zahlt GEZ Gebühren. Kann man das jetzt noch zusätzlich beanstanden?!

6. Der GV hat selber Unterschrieben mit nur einem großen Buchstaben. Zudem hat er selbst seinen eigenen Brief zusätzlich beglaubigt. Zum einen dachte Person A dass es Unterschriftsbestimmungen gebe. Zudem kann man selber, seinen eigenen Brief beglaubigen? Muss nicht ein Richter diese "Verfügung" unterzeichnen?

7. Wie kann jetzt Person A der Eidestattlichen Versicherung entgehen? Sobald man sowas unterzeichne, habe die GEZ doch eine Handhabe. Person A will nichts unterschreiben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben