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Autor Thema: Zwangsvollstreckung, A bekommt Bafög und Mitbewohner zahlen  (Gelesen 1397 mal)

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Hallo zusammen,

A hat bisher noch keinen einzigen Cent an die GEZ / den Beitragsservice gezahlt. Zahlungsinformationen hat er ignoriert und Beitragsbescheiden widersprochen. Diese Widersprüche wurden wie erwartet abgewiesen. Jedoch ist nie ein Widerspruchsbescheid bei A eingegangen.

Mehrere Monate hat A nichts mehr bekommen und ist dazwischen einmal umgezogen, wobei A bei der Post (Nachsendeauftrag) und Einwohnermeldeamt ausdrücklich die Adressweitergabe untersagt hat. Trotzdem hat A   eine erneute Zahlungsaufforderung mit dem Hinweis, dass die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde, im Briefkasten vorgefunden. Außerdem einen Brief vom Gerichtsvollzieher (Amtsgericht), in dem man A einen Termin nennt, an dem er erscheinen muss. Und natürlich dass A zahlen muss (knapp 250€)

Es stellen sich jetzt ein paar Fragen

1) Woher haben die die Adresse von A?

2) A hat bisher über fast den ganzen Zeitraum, in den die Forderung fällt, Bafög bekommen. Außerdem hat er immer in WGs gelebt, in denen bereits einer gezahlt hat. Das heißt, offiziell müsste er gar nicht zahlen. Allerdings hat er den Bafögbescheid oder die Nummer meines Mitbewohners nie mitgeteilt, da er nicht wollte, dass der Beitragsservice dies als Zustimmung zu einem Vertrag sieht und er damit offiziell den Vertrag eingegangen ist.
Wie sollte A sich jetzt verhalten?
Kann er einfach die Bafög-Bescheide und die Nummer des Mitbewohners an Gerichtsvollzieher + Beitragsservice schicken und die Sache ist gegessen? Wie kriegt er es trotzdem hin, dass die das nicht als Zustimmung zum Vertrag werten?

Grüße


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