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Autor Thema: Österreich - Gratis TV/Radio hören, weil der liebe Gott es so entschieden hat  (Gelesen 5272 mal)

Uwe

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Gratis Fernsehen und Radio hören, weil der liebe Gott es so entschieden hat

Quelle: Nachrichten.at 19.05.2016

Wer in Österreich ORF-Programme via Computer konsumiert, tut dies gebührenfrei. In Deutschland ist das anders – dort ruft die Wutbürgerschaft zum Gebührenboykott auf. Eine Analyse von Helmut Atteneder.

In Deutschland sammelt sich gerade eine neue Wutbürger-Spezies. Sie ruft zum Boykott der "Zwangsgebühr" auf. Gemeint sind jene 17,50 Euro pro Monat, die seit 2013 jeder Bundesbürger an Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (ARD, ZDF) zu entrichten hat. Egal, ob er deren Programm empfängt oder nicht.

Die Zahl der Gebührenverweigerer ist 2014 sprunghaft angestiegen: Von den 44,5 Millionen Zahlungspflichtigen haben 4,5 Millionen die Vorschreibung nicht bezahlt. 2013 waren es "nur" drei Millionen gewesen. Jetzt will der ganz harte Kern – in Summe 3100 Boykotteure – beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Zwangsgebühr einbringen.

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:
http://www.nachrichten.at/nachrichten/kultur/Gratis-Fernsehen-und-Radio-hoeren-weil-der-liebe-Gott-es-so-entschieden-hat;art16,2235883


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Zitat
Außerdem ist der Verwaltungsgerichtshof bei uns der liebe Gott." Was Kopff meint, ist ein Entscheid des Gerichtshofs vom Juli 2015: Demnach sei der Empfang von Rundfunkprogrammen über Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren.

Sind jetzt die Rundfunkanstalten sogar der liebe Gott selbst?

Die Rundfunkanstalten entschieden, ihr Programm ins Internet einzuspeisen, nicht der Verwaltungsgerichtshof.


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P
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Leider fehlt im Artikel der Vergleich der realen Kosten, sondern es wird nur die Aussage getroffen, dass der Beitrag am höchsten ist, ohne weiter zu erklären warum.

Unten bei der Anzahl erfolgt nur die Angabe für Österreich mit Kosten in Höhe von 1,1Mrd. Euro bei 3,3 Millionen Haushalte, aber der weiterführende Vergleich erfolgt nicht. Ein Leser kann es sich zwar ausrechen, denn es steht oben etwas von 44,5 Millionen für Deutschland auch der aktuelle Wert 17,50 ist vorhanden, die Zahl der Nichtzahler steht auch da, also wäre es doch leicht gewesen zu vergleichen, um vielleicht festzustellen, ob Österreich vielleicht mit weniger Kosten je Sender ein Programm anbietet. Schön wäre dazu noch eine Übersicht über die Anzahl der TV Sender und Radioprogramme mit der Information der Anzahl der Sprachen, aber diese Information fehlt.


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Leider fehlt im Artikel der Vergleich der realen Kosten, sondern es wird nur die Aussage getroffen, dass der Beitrag am höchsten ist, ohne weiter zu erklären warum.

Unten bei der Anzahl erfolgt nur die Angabe für Österreich mit Kosten in Höhe von 1,1Mrd. Euro bei 3,3 Millionen Haushalte, aber der weiterführende Vergleich erfolgt nicht. Ein Leser kann es sich zwar ausrechen, denn es steht oben etwas von 44,5 Millionen für Deutschland auch der aktuelle Wert 17,50 ist vorhanden, die Zahl der Nichtzahler steht auch da, also wäre es doch leicht gewesen zu vergleichen, um vielleicht festzustellen, ob Österreich vielleicht mit weniger Kosten je Sender ein Programm anbietet. Schön wäre dazu noch eine Übersicht über die Anzahl der TV Sender und Radioprogramme mit der Information der Anzahl der Sprachen, aber diese Information fehlt.

Auch klingt 17,50 harmlos. Es geht geht aber konkret um rund 13000 Euro (in monatlichen, lebenslangen Raten a 17,50)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

S
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Zitat
Außerdem ist der Verwaltungsgerichtshof bei uns der liebe Gott." Was Kopff meint, ist ein Entscheid des Gerichtshofs vom Juli 2015: Demnach sei der Empfang von Rundfunkprogrammen über Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren.

Sind jetzt die Rundfunkanstalten sogar der liebe Gott selbst?

Die Rundfunkanstalten entschieden, ihr Programm ins Internet einzuspeisen, nicht der Verwaltungsgerichtshof.

Natürlich nicht, denn ...

...
Dazu kommt noch das unsinnige Geschwafel über neuartige internetfähige Rundfunkgeräte auf Seite 9 wie PC, Tablet-PC, Smartphone, etc.

Auch das bietet zusätzliche Angriffspunkte, da das Internet ein komplett anderes Medium darstellt, international und besitzlos ist. Daher kann hinsichtlich des Internets kein Landesrecht eines Deutschen Bundeslandes Anwendung finden. Spätestens dort enden die Hoheitsrechte einer LRA. Eine LRA ist dort ein Nutzer wie jeder andere auch, denn Inhalte publizieren kann dort jeder Nutzer. Ferner besteht insbesondere hinsichtlich einer Wohneinheit das Hindernis, dass der Zugang nur über ein zusätzliches Entgelt gegenüber einem privaten Anbieters hergestellt werden kann, da die LRA den Zugang nicht mitliefert.
...


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 7.255
Zitat
Außerdem ist der Verwaltungsgerichtshof bei uns der liebe Gott." Was Kopff meint, ist ein Entscheid des Gerichtshofs vom Juli 2015: Demnach sei der Empfang von Rundfunkprogrammen über Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren.
Sind jetzt die Rundfunkanstalten sogar der liebe Gott selbst?
Wieso eine derartige Vermutung, wo doch im Zitat eindeutig steht, daß der Verwaltungsgerichtshof als "lieber Gott" bezeichnet wird?

Zitat
Die Rundfunkanstalten entschieden, ihr Programm ins Internet einzuspeisen, nicht der Verwaltungsgerichtshof.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied aber, daß diese "Sendungen" kein Rundfunk sind.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

F
  • Beiträge: 180
Peinlich:
Die „langsamen Österreicher“ sind in der Lage, Geräte, die bewegte Bilder und Töne wiedergeben, danach zu unterscheiden, ob sie einen Tuner haben (dann ggf. gebührenpflichtig) oder nicht (dann gebührenfrei).


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