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Autor Thema: Wird GEZ-Gebühr doch noch gekippt? – Anwalt hofft auf faires Urteil in Karlsruhe  (Gelesen 12423 mal)

k
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Den Verfassern des Grundgesetzes ging es darum, dass es niemanden verwehrt werden darf, Rundfunk zu hören und eine Berichterstattungen ohne staatliche Reglementierung zu gewährleisten. Zur Organisationsform des Rundfunks legt das Grundgesetz nichts fest. Warum sollte es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben ? Es werden ja auch keine öffentlich-rechtlichen Boulevard-Zeitungen gedruckt und keine öffentlich-rechtlichen Kinos betrieben !

Weil die 16 Bundesländer - also "Deine" gewählten (Volks-)Vertreter einen Rundfunkstaatsvertrag abgeschlossen haben.

Weil die Länder - also "Deine" gewählten (Volks-)Vertreter Rundfunkanstalten gründeten bzw. mit diesen "Staatsverträge" abgeschlossen haben.

Alles in Deinem Sinne - bist Du dagegen wirst Du "Im Namen des Volkes" abgebügelt.

Gruß
Kurt

Und weil kein Landes-Ministerpräsident die Eier hat den RBStV nach § 15 zum Jahresende zu kündigen.

Ich bin auch mal auf das BVerG gespannt nehme aber an, dass die Sache vor dem EuGH landen wird.


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