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Autor Thema: 31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe  (Gelesen 6200 mal)

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de

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31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher -
4200 Euro Geldstrafe


Quelle: Donaukurier 18.05.2016

Pfaffenhofen (PAF) Früher war es die GEZ-Gebühr, jetzt heißt die Abgabe Rundfunkbeitrag; dass es viele Menschen gibt, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht bezahlen wollen – daran hat der neue Name nichts geändert. Im Internet finden sich jede Menge Tricks, um irgendwie um den Beitrag herumzukommen. Bei einem 31-jährigen Manchinger hat das nicht geklappt. Zusätzlich zum Rundfunkbeitrag muss er jetzt wegen versuchter Nötigung 4200 Euro bezahlen.

weiterlesen auf:

http://www.donaukurier.de/lokales/pfaffenhofen/Pfaffenhofen-31-Jaehriger-droht-Gerichtsvollzieher-4200-Euro-Geldstrafe;art600,3219752#plx778233978


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P
  • Beiträge: 3.997
versuchter Nötigung

Dazu wäre es gut zu wissen, was in dem Schreiben an den GV tatsächlich gestanden hat.

Leider enthält der Artikel diese Information nicht vollständig. Diese werden um sich eine unabhängige Meinung zu bilden benötigt.

Mal sehen ob der Beschluss des Gerichts auch irgendwo veröffentlicht wird. Die Begründung dürfte ja wohl von öffentlichem Interesse sein.


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  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
versuchter Nötigung

Dazu wäre es gut zu wissen, was in dem Schreiben an den GV tatsächlich gestanden hat.

Leider enthält der Artikel diese Information nicht vollständig. Diese werden um sich eine unabhängige Meinung zu bilden benötigt.

Mal sehen ob der Beschluss des Gerichts auch irgendwo veröffentlicht wird. Die Begründung dürfte ja wohl von öffentlichem Interesse sein.

Mag schon sein, aber schon allein der Versuch aus dem Urteil schlau zu werden könnte ein weiterer Fall von versuchter Nötigung sein. Ich spreche aus Erfahrung.  :)


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

g
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Vermutlich sind das Einzelfälle mit Seltenheitswert.

Ohne Kenntnis der genauen Sachlage enthält sich Mr.X der Stimme.


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D
  • Beiträge: 110
Trotzdem hatte der 31.jährige nach meiner Meinung Recht.
Das Problem (Nichtjurist, wie der 31 jährige) ist wohl die Wortwahl. Der Gerichtsvollzieher muss Beamter sein.
Ende.

War er das?


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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dem Vernehmen in facebook nach, wo in einer einschlägigen Gruppe (die allerdings meinem Kenntnisstand nach mehr "Halbwissen" und "unkonventionelle Methoden" als alles andere verbreitet) ein paar der möglichen Hintergründe "geleaked" wurden, könnte es sich nicht nur um die vom Vollstreckungsschuldner mit 72h(?)-Frist versehende Aufforderung zum Vorweisen einer "amtlichen Legitimation" des Beamten sowie der "notariellen Beglaubigung der Gründungsurkunde des Staates, des Bundeslandes und der Stadt, durch die der Hauptgerichtsvollzieher legitimiert", gehandelt haben, sondern darüber hinaus noch um die "Androhung" eines "Pfandrechts" dem GV gegenüber "in Höhe von 450.000€" sowie dessen Behörde gegenüber "in Höhe von 4.8000.000€"...

Die Staatsanwaltschaft meinte wohl wortwörtlich
Zitat
Dieses Verhalten ist sozialwidrig.
(...mal abgesehen von der Dummheit, sich darauf eingelassen zu haben, aber diese Einschätzung lässt dann aber tief blicken bei ARD-ZDF-GEZ und dem sog. "Rundfunkbeitrag" in seiner Gänze... ;) )
und stufte dies als in Summe als "versuchte Erpressung" ein, welche wohl vom Gericht nicht anerkannt, aber wohl zumindest als "Nötigung" eingestuft wurde.
...nun ja.
Jedenfalls nichts, was hier im Forum jemals gutgeheißen wurde, wird oder würde.

Der hier Angeklagte/ Verurteilte scheint wohl in Berufung gehen zu wollen.

Alles weitere wäre zum derzeitigen Zeitpunkt ledigliche Spekulation.
Insofern sollten erst weitere belegbare Informationen abgewartet werden.

Am Ende ist zwar jeder selbst verantwortlich für das, was er tut, ABER:
Jeder ist auch ein bisschen dafür verantwortlich, nicht zu irgendwelchem Blödsinn anzustiften.
Man kann den Betroffenen im Grunde nur bedauern, dass er sich zu solch einer Sache hat hinreißen lassen.
Obwohl ich auch hier die Verhältnismäßigkeit der Strafe nicht gegeben sehe...
Man kann ihm nur die Daumen drücken, dass er das vielleicht doch noch irgendwie abwenden kann...
...und bei den Leuten, die zu solchem Mist durch dessen unreflektierte oder bewusste Verbreitung anstiften, möge endlich Vernunft einkehren.

Insgesamt betrachtet ist dieser Fall als Warnung an alle zu betrachten, sich nicht ungeprüft auf jeden Mist einzulassen. Darüber hinaus hat der Fall erst mal keine erkennbare besondere Bedeutung in der Sache "Rundfunkbeitrag". Zuviel darüber zu lamentieren wäre also wohl vertane Liebesmüh...


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F
  • Beiträge: 180
Klingt für mich nach einem „Reichsbürger“, die immer wieder mit solchen „Tipps“ kommen.

„BRD existiert nicht.“ „Die BRD ist lediglich eine Firma.“ „SHAEF-Gesetzgebung“ „Sich unter Selbstverwaltung stellen.“ „Ich bin ein freier Mensch, kein Personal der BRD GmbH!“


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L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Insgesamt betrachtet ist dieser Fall als Warnung an alle zu betrachten, sich nicht ungeprüft auf jeden Mist einzulassen. Darüber hinaus hat der Fall erst mal keine erkennbare besondere Bedeutung in der Sache "Rundfunkbeitrag".

Das sehe ich ganz genauso. Die Angelegenheit hat m.E. thematisch mit GEZ/Beitragsservice kaum etwas zu tun.

Gedanken kann man sich wohl eher darüber machen, warum der Donaukurier die Einleitung (immerhin nicht die Überschrift!) mit dem Thema GEZ begonnen hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2016, 01:12 von Bürger«

B
  • Beiträge: 422
Ich habe mir auch schon meine Gedanken gemacht, wie ich den GV, falls er irgendwann mal bei mir anklopft, etwas einnorden könnte.

Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege: Meines Wissens nach sind auch die GV für ihre Handlungen persönlich haftbar. Sollte ein GV also von mir Geld eintreiben wollen, und ich juristisch keine weitere Wahl mehr habe, müsste ich wohl oder übel das Geld an den Beitragssservice abtreten. So listig, wie sich die ÖR jedoch abgesichert haben, verjähren lt. RBStV Geldschulden ihrerseits nach 3 Jahren. Sollte also mal in ferner Zukunft das BVerfG oder der EuGH endlich mal Recht sprechen, wäre also meine bisherige Zahlung zwar nicht rechtens gewesen, aber mein Geld wäre trotzdem futsch. So dachte ich mir, den GV durch einen schriftlichen Vertrag in die Pflicht zu nehmen, im Falle einer Recht(!)-Sprechung im Namen des Volkes aus privatem Vermögen für meinen Schaden aufkommen zu müssen. Das würde so einige GV zwei mal überlegen lassen.

Ich denke, dass das auch im Sinne der Person aus dem Artikel war, nur hat er sich das Recht rausgenommen, horende Summen zu benennen. Aber dass das gleich als Nötigung oder gar als Erpressung gedeutet wird... Wo ist aber der Unterschied zu dem BS? Dieser darf uns mit Bußgeldern und Haft drohen und das ist dann keine Erpressung oder Nötigung? Als Privatperson darf ich doch Forderungen stellen, so viel und an wen ich will? Ob ich das dann durchsetzen kann, ist eine andere Sache. Oder ist die bloße Androhung das Entscheidende?

Das bringt mich zu einem weiteren Gedanken:

Warum kann eine Privatperson wegen Nötigung verurteilt werden, wogegen der BS mit gleichen Mitteln versucht, unser Geld einzutreiben, dieses jedoch nicht als Nötigung gesehen wird?

Zitat
In der Strafrechtswissenschaft ist eine „Drohung“ das in Aussicht Stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt. Das deutsche Strafrecht kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer Nötigung eingesetzt wird. Der Straftatbestand der Bedrohung bezeichnet die Ankündigung eines gegen das Opfer oder eine diesem nahestehende Person gerichteten Verbrechens, wobei Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB solche Delikte sind, die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsehen.

Im Bereich des Zivilrechts gilt, dass eine Willenserklärung, die unter der Einwirkung einer widerrechtlichen Drohung abgegeben wurde, angefochten werden kann (§ 123 Abs. 1 BGB). Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Drohung

Demnach wären sämtliche Willenserklärungen (Anmeldungen, unfreiwillige Zahlungen, usw.), die seitens des Bürgers an den BS abgegeben werden, unter Androhung einer unangenehmen Maßnahme beeinflusst worden und somit anfechtbar, oder nicht?


Edit "Bürger":
Diese vom Kern-Thema des hiesigen Threads zu weit abdriftende bzw. weit darüber hinausgehende Fragestellung bitte nicht in diesem Thread hier, sondern wenn, dann gut vor- und aufbereitet ggf. in einem gesonderten Thread mit aussagekräftigem Betreff starten. Vorher bitte ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen, um Mehrfachdiskussionen gleicher Themen zu vermeiden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2016, 04:57 von Bürger«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

s

six2seven

Zitat
Zusätzlich zum Rundfunkbeitrag muss er jetzt wegen versuchter Nötigung 4200 Euro bezahlen.

Wo kämen wir auch hin.
Von oben nach unten muss natürlich genötigt und gedroht werden, was das Zeug hält.
Umgekehrt wird`s leider zur Straftat.
Das hat der Gesetzgeber so entschieden und hält die Leine kurz,
der " Souverän " soll schließlich brav bei Fuß gehen.

KEINEN  CENT  FÜR  UNBESTELLTE  BESCHALLUNG !!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2016, 16:37 von Bürger«

 
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