Wenn die Mitglieder der "Linken" nicht in der Lage sind, a) das Unrecht zu erkennen, das durch den Zwangsbeitrag allen Bürgern (auch wenn sich einige erschreckender Weise nicht über die Verletzung ihrer Grundrechte und die Folgen für die Demokratie im Klaren sind) angetan wird, und b) nicht begreifen, daß sie, wenn sie sich nur richtig positionieren würden, die Protestwähler, die nur wegen der Kampfansage der AfD diese wählen, für sich gewinnen und damit einen Ausgleich gegen rechts bilden könnten, dann stellt sich die Frage, ob sie überhaupt in der Lage sind, das Volk angemessen zu vertreten. Jede Wählerstimme, die sie jetzt verlieren, haben sie verdient.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.