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Autor Thema: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)  (Gelesen 39681 mal)

S
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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#45: 28. Juni 2017, 10:24
Hallo zusammen,

bin hier völlig neu und bedanke mich jetzt schon für meinen fiktiven Freund "S" für diesen Krimi. "S" wird sich hier, wie auch ausdrücklich erwünscht, reichlich bedienen, da er gerade Klage gegen den MDR eingereicht hat und im Begriff ist, eine ausführliche Klagebegründung hinterher zu schieben. Danke, danke, danke!


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#46: 28. Juni 2017, 10:45
Zusätzlich direkt eine Verfassungsbeschwerde einreichen:
Instanzenweg nicht zumutbar, weil gefestigte Rechssprechung - siehe u.a. unter

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144409.html#msg144409
...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg149884.html#msg149884

Vielleicht hilft es auch gegenüber Gericht und LRA zu erwähnen, dass man bei einem negativen Urteil sofort Verfassungsbeschwerde einlegen wird. Die LRA möchte sicher die Anzahl der Verfassungsbeschwerden klein halten (Publicity) und macht dann mit dem Gericht vielleicht den Deal dass das Verfahren doch ruhend gestellt wird. Oder verzögert wird. Oder ...  Wir wissen ja dass ÖR und Gerichte gut meiteinander zusammenarbeiten ...

Achtung Frist: Die Verfassungsbeschwerde mit Begründung muss innerhalb eines Monats eingereicht werden!

Verfassungsbeschwerde als Postkarte - da müssen wir noch Vorlagen erarbeiten:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg149884.html#msg149884


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#47: 26. Juli 2017, 16:01
Zahlreiche Anfragen, wie es denn nun weitergeht, kann ich nun endlich (öffentlich) beantworten.

Die mir entfernt bekannte Person hat nach Androhung der Zwangsvollstreckung zunächst den geforderten (streitgegenständlichen) Betrag gezahlt. (unter Vorbehalt und ausdrücklichem Protest)

Einem darauf folgenden weiteren Festsetzungsbescheid hat die Person fristgerecht widersprochen, mit der Bitte um Terminnennung, bis wann die Begründung zu erfolgen hat. Statt der Nennung eines Termins kam relativ schnell ein (natürlich ablehnender) Widerspruchsbescheid.

Daraufhin sah sich die mir entfernt bekannte Person genötigt, eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG zu erheben. Inzwischen kam aus Karlsruhe die Mitteilung, dass die Beschwerde mit dem Aktenzeichen

1 BvR 1598/17

eingetragen wurde.

Um auch anderen Interessierten eine Hilfestellung zu geben, hat meine entfernte Bekannte die Veröffentlichung des Textes hier im Forum genehmigt.

WICHTIGER HINWEIS:
Tut euch selbst und uns den Gefallen und kommt nicht auf die Idee, diese 1 zu 1 zu kopieren und ebenfalls an das BVerfG zu senden. Seht es vielmehr als Anregung und Formulierungshilfe. Wichtig ist, die eigene Betroffenheit darzustellen!

http://testplatz.bplaced.net/klage/025_Verfassungsbeschwerde_anon.pdf


Zitat von: Zusammenfassung
Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf

Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf

Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)

Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf

Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Die Klageerwiderung des NDR  ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.

Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf

Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf

Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf

Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf

Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf

Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016 – 5 T 280/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Nach mündl. Verhandlung, ca. 1 Woche später das Urteil:
http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf

Und als exemplarische Dokumentation, wie vorgetragene Argumente im Nirvana verschwinden:
http://testplatz.bplaced.net/klage/022_Sitzungsprotokoll_anon.pdf

Kostenfestsetzungsantrag des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/023_Kostenantrag_ndr_anon.pdf

Reaktion darauf:
http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf

Auf die Erwiderung zur Reisekostenforderung kam nichts mehr, daher geht die mir entfernt bekannte Person davon aus, dass das VG der Argumentation gefolgt ist.

Das Verfahren ist soweit erstmal abgeschlossen.


--------------------------------

Weiter geht's mit der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG
http://testplatz.bplaced.net/klage/025_Verfassungsbeschwerde_anon.pdf


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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#48: 26. Juli 2017, 16:13
@volkuhl

Vielen Dank für diese sehr umfangreiche Einstellung zum Thema......
Mehr geht eigentlich nicht mehr!

Unfassbar.  >:(

Vielen Dank für Dein Engagement, vielleicht bis zum nächsten Runden Tisch ;)
Würde mich freuen.  :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

n
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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#49: 26. Juli 2017, 16:41
Vielen Dank für das Muster der Verfassungsbeschwerde. Das ist sehr hilfreich!

Noch eine Frage; wie lange dauerte es bis Du das Aktenzeichen bekommen hast?


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#50: 26. Juli 2017, 17:43
Einem darauf folgenden weiteren Festsetzungsbescheid hat die Person fristgerecht widersprochen, mit der Bitte um Terminnennung, bis wann die Begründung zu erfolgen hat. Statt der Nennung eines Termins kam relativ schnell ein (natürlich ablehnender) Widerspruchsbescheid.

Auch wenn es in der Sache nichts ändert:

Welche (ablehnende) Begründung wurde im Widerspruchsbescheid verwendet? Eine Wìderspruchsbegründung lag ja offensichtlich noch nicht vor...

Dank für diese spannende Sage!


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#51: 26. Juli 2017, 18:12
Die Beschwerde wurde am 20.07. abgeschickt, ist am 21.07. eingegangen und heute (26.07.) war das Aktenzeichen da.

Begründung im ablehnenden Widerspruchsbescheid:
Zitat
Wir verweisen auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid vom 04.03.2016 (Kopie anbei). Die Prüfung der Sach- und Rechtslage hat keinen Anhaltspunkt ergeben, eine andere Entscheidung zu treffen als die in dem Bescheid vom 04.03.2017 getroffene.

Also im Klartext: Argumente oder evtl. neue Begründungen interessieren uns nicht.


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faust

Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#52: 26. Juli 2017, 18:35
... die sind im "Heisse-Kartoffel-Modus" - sie sind so lange mit aller Energie in die falsche Richtung gelaufen, dass sie jetzt ...

a) nicht mehr weiterwissen und
b) nicht mehr umkehren können, ohne dass das Kartenhaus einfällt.

Sie wissen nicht mehr, was sie jetzt tun sollen.

ich denke: GENAU  DAS  ist der Hebel, das ist der Punkt, auf den "gespielt" werden musste - es geht jetzt nur noch mit Karlsruhe.


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#53: 26. Juli 2017, 19:10
Zitat
Die Beschwerde wurde am 20.07. abgeschickt, ist am 21.07. eingegangen und heute (26.07.) war das Aktenzeichen da.

Das ist schnell. Ich warte schon 4 Wochen auf das Aktenzeichen :-((


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#54: 07. August 2017, 11:47
Hat jemand schon Erfahrung ob mit einer Verfassungsbeschwerde die Vollstreckung gestoppt wird?
Oder braucht man eine "einstweiligen Anordnung" vom BVerfG ?


Edit "Bürger":
Bitte das eigenständige Thema "Vollstreckung trotz/ nach Instanzenweg" hier nicht weiter vertiefen, sondern ggf. in eigenständigem Thread.
Behandelt wurde dieser Aspekt aber auch schon unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg149948.html#msg149948
und dem von dort aus verlinkten Thema
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg149919.html#msg149919
jedoch auch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg151194.html#msg151194
sowie auch unter
Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal - trotz Verfassungsbeschwerde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23861.0.html
und dort der dortige Hinweis unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23861.msg151765.html#msg151765
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#55: 29. August 2017, 18:36
Nachtrag zum VG-Verfahren: Beschluss bzgl. Kostenfestsetzungsantrag

http://testplatz.bplaced.net/klage/026_Beschluss_anon.pdf

Immerhin: Teilerfolg!


Zitat von: Zusammenfassung
Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf

Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf

Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)

Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf

Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Die Klageerwiderung des NDR  ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.

Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf

Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf

Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf

Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf

Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf

Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016 – 5 T 280/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Nach mündl. Verhandlung, ca. 1 Woche später das Urteil:
http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf

Und als exemplarische Dokumentation, wie vorgetragene Argumente im Nirvana verschwinden:
http://testplatz.bplaced.net/klage/022_Sitzungsprotokoll_anon.pdf

Kostenfestsetzungsantrag des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/023_Kostenantrag_ndr_anon.pdf

Reaktion darauf:
http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf

Beschluss bzgl. Kostenfestsetzungsantrag:
http://testplatz.bplaced.net/klage/026_Beschluss_anon.pdf


Das Verfahren ist soweit erstmal abgeschlossen.



--------------------------------

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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#56: 07. September 2017, 14:40
Die mir entfernt bekannte Person meint, 20,-€uro sind 20,-€uro und die könnte man viel besser in ein gutes Buch investieren... Und da das VG bisher ja immer behauptet, an der Grußformel sei der Absender eindeutig zu identifizieren:

http://testplatz.bplaced.net/klage/027_Erwiderung_Reisekostenbeschluss_anon.pdf


Zitat von: Zusammenfassung
Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf

Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf

Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)

Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf

Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Die Klageerwiderung des NDR  ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.

Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf

Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

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http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf

Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
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Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf

Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf

Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016 – 5 T 280/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Nach mündl. Verhandlung, ca. 1 Woche später das Urteil:
http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf

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Reaktion darauf:
http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf

Beschluss bzgl. Kostenfestsetzungsantrag:
http://testplatz.bplaced.net/klage/026_Beschluss_anon.pdf


Das Verfahren ist soweit erstmal abgeschlossen.


Was nicht bedeutet, dass man sich nun alles gefallen läßt:  >:(
http://testplatz.bplaced.net/klage/027_Erwiderung_Reisekostenbeschluss_anon.pdf

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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#57: 09. Februar 2018, 13:34
Nach Abschluss des Verfahren wurde direkt der fällige Beitrag vollstreckt???

Die mögliche Verfassungsbeschwerde beim BVerfG kostet wieviel?



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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#58: 09. Februar 2018, 14:29
Mit Abschluss des Veffahrens wird der/die Festsetzungsbescheid/e bestandskräftig - mehr nicht.

Kosten entstehen für eine Verfassungsbeschwerde zunächst nicht.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Kosten-fuer-verfassungsgerichtliche-Verfahren/kosten-fuer-verfassungsgerichtliche-verfahren_node.html

Zitat
Ein Anwaltszwang besteht nicht. Die beschwerdeführende Person kann sich rechtlich vertreten lassen; im Falle einer mündlichen Verhandlung muss sie sich vertreten lassen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2018, 14:36 von volkuhl«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
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