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Autor Thema: Festsetzungsbescheid nach abgewiesener und nicht weiterverfolgter Klage  (Gelesen 8074 mal)

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Was Person A zusätzlich nicht versteht, wie der BS die Beträge berechnet.
Interessant ist auch, was der BS fordert, ggf. hat hier auch jemand Rat.
Person A hat Anfang 2015 Klage eingereicht für jegliche Beträge ab 2013. Folgendes steht nun in der Auflistung:

Rückständige Forderungen bis 06.2014: 339,64€
03.01.2016 Zeitraum 07.2014 - 12.2015 327,32€
Offene Forderungen ab 01.2016

Der BS fordert nun in der Mahnung den Betrag von 327,32€. Versteht jemand warum? Die 339,64€ müssten doch eigentlich mitgefordert werden?


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