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Autor Thema: NDR Zapp > Baumert: "Ein Angebot mitfinanzieren, das ich ablehne?"  (Gelesen 27617 mal)

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Lange hat es gedauert, war zwischenzeitlich als "nicht veröffentlichbar" deklariert - und wird nun aber doch veröffentlicht...

Die unter
Sieglinde Baumert - Fragen und Antworten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18426.0.html
bereits dokumentierten Fragen und Antworten hier nun also noch einmal über eine "öffentlich-rechtliche Quelle" - samt einiger Stellungnahmen beteiligter Stellen ;)

SEHR LESENSWERT!!!



 
Quelle: https://pbs.twimg.com/profile_images/466919870471213057/d3Yz83BN.jpeg
http://www.ndr.de/newsletter1763_v-contentxl.jpg



NDR
Stand: 09.05.2016 16:48 Uhr - Lesezeit: ca.6 Min.
Baumert:
"Ein Angebot mitfinanzieren,
  das ich ablehne?"

Sieglinde Baumert weigert sich, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Eine Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse lehnte sie ab, woraufhin sie verhaftet wurde. ZAPP hat nachgefragt, warum sie so weit gegangen ist. Hier ihr Antwortschreiben an ZAPP.

weiterlesen unter
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Warum-ein-Angebot-mitfinanzieren-dass-ich-ablehne-,stellungnahme134.html



Ganz untern dann die weiterfürhenden Links zu

SWR-Justiziar Eicher zum Fall Baumert
Zitat
Sieglinde Baumert weigert sich, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. SWR-Justiziar Hermann Eicher hat ZAPP folgende Stellungnahme zu dem Fall geschickt. Darin bietet er ein Gespräch an.
weiterlesen unter
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/SWR-Justiziar-Eicher-zum-Fall-Baumert,stellungnahme128.html


Das Amtsgericht Bad Salzungen zum Fall Baumert
Zitat
Das Amtsgericht Bad Salzungen erklärt, dass Sieglinde Baumert nicht wegen der Nichtzahlung in Haft saß, sondern "wegen nicht Abgabe der Vermögensverhältnisse".
weiterlesen unter
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Das-Amtsgericht-Bad-Salzungen-zum-Fall-Baumert,stellungnahme130.html


Der MDR zum Fall Baumert
Zitat
Bisher sei es noch nicht zu einem Dialog gekommen, so der MDR im Antwortschreiben an ZAPP zum Fall Sieglinde Baumert. Es sei ein "ungewöhnlicher Einzelfall".
weiterlesen unter
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Der-MDR-zum-Fall-Baumert,stellungnahme132.html


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http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Der-MDR-zum-Fall-Baumert,stellungnahme132.html

Zitat
  Es handelt sich um einen ungewöhnlichen Einzelfall, der uns auch erstaunt hat.

Schuldner verweigern in den seltensten Fällen gegenüber Gerichtsvollziehern die Offenlegung ihrer finanziellen Verhältnisse

und nehmen lieber eine Erzwingungshaft in Kauf. Das ist zunächst eine rein individuelle Entscheidung des Schuldners, auf die der MDR keinen Einfluss hat. Üblicherweise unterzeichnen Schuldner im Moment einer drohenden Verhaftung das Vermögensverzeichnis. 

"der uns auch erstaunt hat"
Wieso denn erstaunt? Die LRA hat das zu beantragen, das steht auf dem Schreiben des GV drauf!
Die LRA und kein Anderer.
Ja, die Leute dort wissen von Nichts. Wieso wissen die Nichts?

Dazu muss man erst einmal "Schuldner" sein, ohne Titel??
Mr.X und andere haben bis heute die Offenlegung verweigert, aufgrund eines Anschreibens vom GV mit Gläubiger: Beitragsservice.

Mr.X fragt sich, woher der gute Sebastian H. seine so überaus nicht realistischen Weisheiten hat? Hört sich an wie immer wiederkehrendes Geschwafel.
Eigentlich ist es ganz einfach: die LRA kümmert sich um Nichts.


Zitat
Für die Erlangung rückständiger Rundfunkbeiträge gibt es ein gesetzlich festgelegtes Verfahren, an das sich der MDR bzw. der in seinem Auftrag tätige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu halten hat. 
... der in seinem Auftrag tätige Beitragsservice ...
In rechtlichen Angelegenheiten wird ein nicht rechtfähiges Gebilde tätig ?? Wie das? Das gibt es nur im Staate "Vetternwirtschaft".

Der BS darf nur Beiträge einziehen, sofern dazu die Berechtigung erteilt wurde.
Hier wird wieder mal deutlich, dass sozusagen der BS das managed, ohne dass die LRA davon nur die leiseste Ahnung hat.


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...beachte hierzu auch die schon Mitte April stattgefundene heiße Diskussion zur Stellungnahme der Juristischen Direktors des MDR ;)

Juristischer Direktor des MDR: Beitragsverweigerung kein Kavaliersdelikt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18447.0.html


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...interessant, diese Art von "Selbstverständnis"

Der MDR zum Fall Baumert
Der Pressereferent Sebastian Henne vom MDR hat sich auf Anfrage von ZAPP zum Fall Sieglinde Baumert geäußert. Hier das komplette Antwortschreiben.
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Der-MDR-zum-Fall-Baumert,stellungnahme132.html
Zitat
[...] Ein Beitragsschuldner hat selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Beitragsbescheid auch gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn er Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit hat. Über diese Möglichkeit informiert der Beitragsservice in seinen Beitragsbescheiden auch ausdrücklich. [...]

Ob wohl der Pressereferent Sebastian Henne weiß, was er da redet/ schreibt...? ;)


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Ebenfalls interessant... ;)

Das Amtsgericht Bad Salzungen zum Fall Baumert
Auf Anfrage von ZAPP erklärt Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, zum Fall Sieglinde Baumert, dass diese nicht wegen der Nichtzahlung des Runfunkbeitrags in Haft saß, sondern "wegen nicht Abgabe der Vermögensverhältnisse. Hier das komplette Schreiben an ZAPP.
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Das-Amtsgericht-Bad-Salzungen-zum-Fall-Baumert,stellungnahme130.html
Zitat
[...] Auf Antrag des Gläubigers hat daraufhin das AG Bad Salzungen am 29.09.15 gemäß § 802 g ZPO einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft erlassen.
Die dagegen gerichtete Beschwerde ist vom LG Meinigen mit Beschluss vom 13.11.2015 (5 T 255/15) zurückgewiesen worden. [...]


Fragen:

Wer war denn nun der antragstellene "Gläubiger", wenn der MDR die Haft angeblich nicht beantragt hat?

Wie kann es in dieser Art von VERWALTUNGsvollstreckung zu einem "Gläubigerwechsel" kommen?!?


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K
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Dazu muss man erst einmal "Schuldner" sein, ohne Titel??

Guter Punkt! Ich sehe es genauso, denn ohne Leistungsgebot besteht kein Titel.

Anders formuliert:

  • Im Festsetzungsverfahren ist der Betroffene Beteiligter gem. § 13 Absatz 1 Nr. 2 VwVfG, er ist jedoch nicht Schuldner.
  • Die Festsetzung bildet den Abschluss des Festsetzungsverfahrens.
    Erst mit dem Leistungsgebot, also mit der Aufforderung des Abgabengläubiger gegenüber den Abgabenschuldner zur Erfüllung einer Leistung, beginnt das Erhebungsverfahren. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der Betroffene Schuldner.
  • Verläuft das Erhebungsverfahren erfolglos, schließt sich daran das Vollstreckungsverfahren an. Ab dem Zeitpunkt, in dem das Vollstreckungsverfahren beginnt, ist der Betroffene Vollstreckungsschuldner.

Die Unterscheidung zwischen der Stellung als Beteiligtem im Festsetzungsverfahren und der Stellung als Schuldner im Erhebungsverfahren ist wesentlich, wenn es um die Frage der Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Säumnisgebühren geht. Sofern das Erhebungsverfahren noch gar nicht begonnen hat, ist der Betroffene nicht Schuldner, der einer Schuld (d.h. einer Leistungsverpflichtung) säumig werden kann.


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Ob wohl der Pressereferent Sebastian Henne weiß, was er da redet/ schreibt...? ;)

Ja, die Frage ist berechtigt.
Mr.X ist das große K-o-tzen beim Lesen angekommen.

Zitat
Der Gläubiger geht lediglich in Vorkasse. Welche Kosten im konkreten Sachverhalt entstanden sind, wissen wir noch nicht. 
Damit müsste doch klar sein, wieviel Vorkasse.
Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln, was da so Mancher von der Clique von sich gibt.


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Nur mal etwas zum Schmunzeln, wenns nicht so traurig wäre.
Diese Leute wissen ja gar nicht, was sie tun und sagen. Widersprüche nur einmal.

Fiktives Zitat:
Zitat
GV XXX
Zwangsvollstreckungssache:
ARD ZDF DR Beitragsservice, Fr. Weg 6, 50829 Köln "
gegen:

Der BS ist hier angegeben als Gläubiger.

" Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oder wenn Sie sich grundlos weigern, die Vermögensauskunft abzugeben, wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen.

(Immer diese leeren Versprechungen.)

Der BS wird als Gläubiger genannt, somit wird der BS auch als vermeintlicher Gläubiger akzeptiert.
D.h., dass allein der BS in rechtlichen Dingen von dieser Bande als vollwertig betrachtet wird. Ein Wort des BS reicht und man wird eingebuchtet.
Die LRA? - weit gefehlt.
Der GV weiß das ja nicht einmal, sonst würde der doch nicht solch einen Unfug schreiben. Das AG und das LG unterstützen das noch.
Wo leben wir überhaupt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2016, 11:31 von Bürger«

K
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Zitat
[...] Auf Antrag des Gläubigers hat daraufhin das AG Bad Salzungen am 29.09.15 gemäß § 802 g ZPO einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft erlassen.
Die dagegen gerichtete Beschwerde ist vom LG Meinigen mit Beschluss vom 13.11.2015 (5 T 255/15) zurückgewiesen worden. [...]

Frage:

Wer hat denn dagegen Beschwerde eingelegt?

Demzufolge wusste Frau Baumert was da kommt bzw. musste damit rechnen?


Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2016, 21:28 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

M
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  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Ebenfalls interessant... ;)

Das Amtsgericht Bad Salzungen zum Fall Baumert
Auf Anfrage von ZAPP erklärt Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, zum Fall Sieglinde Baumert, dass diese nicht wegen der Nichtzahlung des Runfunkbeitrags in Haft saß, sondern "wegen nicht Abgabe der Vermögensverhältnisse. Hier das komplette Schreiben an ZAPP.
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Das-Amtsgericht-Bad-Salzungen-zum-Fall-Baumert,stellungnahme130.html
Zitat
[...] Auf Antrag des Gläubigers hat daraufhin das AG Bad Salzungen am 29.09.15 gemäß § 802 g ZPO einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft erlassen.
Die dagegen gerichtete Beschwerde ist vom LG Meinigen mit Beschluss vom 13.11.2015 (5 T 255/15) zurückgewiesen worden. [...]


Fragen:

Wer war denn nun der antragstellene "Gläubiger", wenn der MDR die Haft angeblich nicht beantragt hat?

Wie kann es in dieser Art von VERWALTUNGsvollstreckung zu einem "Gläubigerwechsel" kommen?!?


Ist es nicht so zu deuten, dass das ursprüngliche Vollstreckungsgersuchen eben dieser Antrag des Gläubigers ist? Damit wird die Maschinerie in Gang gesetzt und läuft dann stur nach Schema F der Verwaltungsvollstreckung an deren Ende eben die Erwingungshaft steht. Da bedarf es dann nicht nochmal eines weiteren Antrages.

Leider ist der Beschluss des LG Meiningen 5 T 255/15 im Internet nirgends zu finden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2016, 21:28 von Bürger«

P
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Zitat
Ist es nicht so zu deuten, dass das ursprüngliche Vollstreckungsersuchen eben dieser Antrag des Gläubigers ist?

es sollte geprüft werden, wie der Ablauf in verschiedenen Bundesländern abläuft

---
In Sachsen Region Dresden steht auf den Vollstreckungsersuchen, welches vom Amtsgericht an den GV verteilt wird, meist nichts von Haftbefehl, sondern da steht grob, dass gütliche Einigung, Vermögensauskunft und falls diese nicht abgegeben wird, dass ab 500,- € Drittauskünfte eingeholt werden sollen.
Das der GV dem vermeintlichen Schuldner mit einem Haftbefehl in seinem ersten Schreiben  groß Fett und Rot droht dürfte aus Sicht der PersonX gar nicht zulässig sein.

Denn einen Antrag auf Haft würde, wenn es nicht vorab direkt im ersten Vollstreckungsersuchen steht, dann einen weiteren Vorgang also ein weiteres Schreiben des Gläubigers benötigen.
Der Gläubiger müsste es somit zusätzlich beantragen.
(nach der großen fetten Drohung steht dann klein "auf Antrag des Gläubigers", jedoch liegt diese meist zu diesem Zeitpunkt nicht vor)


---
In Thüringen, jetzt müsste geprüft werden, wie dort genau das Amtshilfeersuchen bzw. dass
Vollstreckungsersuchen ausgesehen hat und welche Stelle es tatsächlich zuerst erhalten hat.

Und wie diese Stelle damit umgegangen ist.

Denn scheinbar gab es ein Amtshilfeersuchen an ein vielleicht Landratsamt, welches dann über die weiteren Schritte der Maßnahmen (gütliche Einigung, Vermögensauskunft, Haft selbstständig entscheiden konnte) in der Darstellung steht jetzt natürlich auf Antrag des Gläubigers, aber maßgeblich ist zu prüfen, wer zu welchem Zeitpunkt tatsächlich Gläubiger der Forderung war oder sich dafür ausgegeben hat.

Das Amtsgericht sagt in der Erklärung nicht aus, wer der Gläubiger ist, sondern nur dass ein Gläubiger den Haftbefehl beantragt hat.
Es wäre also denkbar, wenn es der MDR nicht selbst war, dass dann die per Amtshilfe gerufene vermeintliche Behörde tätig war.


Beispiel für eine Möglichkeit der Zuständigkeit
Vollstreckung aus "Verwaltungsakte, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird"

http://buerger.thueringen.de/portal/?SOURCE=PstCategoryView&PSTCATID=354190&AREAID=352003&PSTID=936181---


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Es wäre also denkbar, wenn es der MDR nicht selbst war, dass dann die per Amtshilfe gerufene vermeintliche Behörde tätig war.

User "Bürger' hat es wunderbar herausgearbeitet. Danke dafür.

Einmal sagt der Sprecher, "der BS mit seinen Bescheiden". - Ist klar, der BS erlässt Bescheide?

Wenn die LRA in Sachen Inhaftierung nichts erlassen hat, dann stinkt die Sache gewaltig, denn der echte Gläubiger darf das nur erwirken. Der echte Gläubiger hat es aber lt. Aussagen nicht erwirkt. = Rechtsbeugung, Willkür, Schandjustiz.


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Dank eines Hinweises unter
Sieglinde Baumert - Fragen und Antworten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18426.msg122378.html#msg122378

sind wir nunmehr darauf aufmerksam gemacht, dass der letzte Absatz des dort wiedergegebenen Original-Textes von Sieglinde Baumert nicht in oben verlinktem Beitrag des NDR veröffentlicht wurde...
Sieglinde Baumert via Facebook 14.4.2016:

Zitat
[...]
Ich sage hier generell nichts Neues. Diese Dinge sind alle bekannt. Die ÖRR haben ihre Glaubwürdigkeit in meinen Augen wiederholt aufs Spiel gesetzt und dabei sehr schlecht abgeschnitten. Sie laufen Gefahr, dass der passive Widerstand weiter zunehmen wird, sollte hier nicht in absehbarer Zeit eine Lösung gefunden werden.
Richterliche Entscheidungen werden von der Bevölkerung nicht mehr stillschweigend hingenommen, da sie gegen jedes Gerechtigkeitsempfinden verstoßen.
Ich denke, ich spreche hier im Namen vieler Betroffener. Wann wird es endlich akzeptable politische Veränderungen geben?

Ich bedanke mich aufrichtig bei Ihnen für Ihr Interesse.

Herzliche Grüße

Sieglinde Baumert

Vorausgesetzt, dass dieser Original-Text dem NDR auch tatsächlich incl. dieses letzten Absatzes vorlag, darf sich hier jeder seine Gedanken dazu machen... ;)


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Es gibt eine Stellungnahme/ Entgegnung von Sieglinde Baumert zu einer der Stellungnahmen... ;)

Dieses Schreiben hat das Zeug zum "Offenen Brief" - und sollte durch sie in dieser Form wohl auch NDR-Zapp zur Kenntnis gegeben werden - mit der Bitte um Veröffentlichung innerhalb des Beitrags unter
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Warum-ein-Angebot-mitfinanzieren-dass-ich-ablehne-,stellungnahme134.html

PS: Auch Herr Ramelow hat "verdient", diesen Brief incl. des Gesamtvorgangs auf seinen Tisch zu bekommen!!!


Sieglinde Baumert, 12.05.2016
https://www.facebook.com/sieglinde.baumert/posts/1139203016141279

Zitat
Ich will euch zumindest einigermaßen auf dem Laufenden halten.
Soeben ging diese Mail raus. Wohin ich die geschickt hab, das überlasse ich eurer Fantasie ;)

Und sorry - es ist wieder etwas länger geworden als geplant und gedacht...

Hier die Mail:

Zitat
[...] vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ich denke, wir sind uns darin einig, dass wir uns in einer sehr schwierigen Ausgangssituation befinden.
Sie sprechen als Justiziar der ÖRR und vertreten die Interessen der Rundfunkanstalten. Auch gilt Ihre Stimme dem Teil der Bevölkerung, der am derzeitigen Finanzierungmodell der ÖRR festhalten möchte. Nach aktuellen Umfrageergebnissen ist dies eine deutliche Minderheit.
Ich spreche als Bürgerin dieses Landes, die die aktuelle Regelung zur Finanzierung der ÖRR weder als sozial, noch als gerecht oder demokratisch anerkennt.
Dass ich mit meiner Wahrnehmung und Argumentation nicht alleine bin, ist Ihnen sicher auch bekannt.

Sie sprechen in der Stellungnahme von einzelnen Bürgern, die sich gesetzlichen Regelungen entziehen würden. Wir sprechen hier aber tatsächlich von Millionen Bürgern,
die durch Nichtzahlung der umstrittenen Forderung, ihre Unterschrift bei Petitionen oder auch den Gang vor Gericht sehr deutlich Stellung beziehen. Weitere Millionen Zahler kommen hinzu, die nicht aus Überzeugung, sondern nur wegen dem dahinter stehenden Zwang und aus Angst vor angedrohten Konsequenzen zahlen.

Sie sind der Meinung, dass Gerichte über Recht oder Unrecht entscheiden. Es mag hart klingen, aber diese Aussage ist falsch.
Richter entscheiden anhand von Gesetzen, die oft per politischer Willensbildung oder Lobbyarbeit etc. entstanden sind.
Ob ein Gesetz tatsächlich über Recht oder Unrecht entscheidet, hängt von den Werte- und Moralvorstellungen der jeweiligen Gesellschaftsstruktur ab.
In der Regel zeigt erst der Blick in die Vergangenheit, wer der tatsächliche Nutznießer der Gesetzgebung war. Bei dem Umgang mit den Begriffen Recht/Unrecht sowie Gesetz ist also äußerste Vorsicht geboten. Diese gleichzusetzen ist nicht korrekt.
Blinde Hörigkeit auf Gesetze oder Anweisungen kann ins blanke Verderben führen, wie gerade die deutsche Geschichte traurigerweise aufzeigt.
Sollten wir nichts aus genau dieser unserer deutschen Geschichte gelernt haben?

Eine Gesetzgebung, die den Willen der Gesamtbevölkerung permanent negiert, wird mittelfristig zu undemokratische Verhältnisse führen müssen.
Von einer Akzeptanz des RBStV kann keine Rede sein. Richterliche Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang im Namen des Volkes entschieden werden sollten, werden aber genau von diesem Volk als Unrecht erkannt und bewertet. Die Disharmonie zwischen Gesetzgebung/juristischen Entscheidungen und dem Wille des Volkes sind ganz offensichtlich und nicht länger ignorierbar.

Empörung und Unmut bis hin zu Wut kommen immer deutlicher zum Ausdruck. Auf der Justizebene wird sich das Problem deshalb nicht lösen lassen.

Von Akzeptanz der derzeitigen Regelung zur Finanzierung der ÖRR kann auch durch die vielen zahlenden Haushalte nicht die Rede sein. Einzig durch die Androhung
harter Bestrafungen lässt sich das aktuelle Modell noch aufrecht erhalten. Wie hart - ja - existenzgefährdend die Bestrafung sein kann, habe ich selbst erlebt.

"Ich zahle, weil ich zahlen muss. Wenn ich eine Wahl hätte, würde ich NICHT zahlen." - das ist die allgemeine Einstellung, die ich immer und immer wieder höre.
Zeigt diese allgemein typische Reaktion nicht auch Ihnen, dass hier über die Köpfe der Menschen einfach hinweg entschieden wurde? Wie lässt sich eine Zwangsabgabe, die lt. aktueller Umfrageergebnissen mehrheitlich abgelehnt wird, mit demokratischen Werten vereinbaren?

Sie schreiben, Sie sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zum Rundfunkbeitrag anzuwenden. Natürlich steht Ihnen frei, dies zu tun. Inwiefern dies gesellschaftlich jedoch akzeptiert wird (oder eben auch nicht), zeigen die Reaktionen auf meine Inhaftierung und oben aufgeführte Punkte. Wir als Bürger nehmen uns die Freiheit, Ihnen sehr deutlich zu zeigen, dass uns Missbrauch, Verschwendung und politische Einflussnahme durch die ÖRR nicht entgehen. Und gegebenenfalls auch u.a. in diesem Zusammenhang die Zahlung einzustellen. Sie sind am Zuge, diese Missstände zu beseitigen. Sie sind am Zuge, Regelungen einzuführen, die tatsächlich demokratisch sind. Für viele Menschen mit geringen Einkommen sind knapp 20,- sehr viel Geld.
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn Sie einmal versuchen würden, sich in deren Lage zu versetzen.

Genau aus diesen Gründen findet das Zitat von Bertold Brecht hier berechtigt seine Anwendung - ich wiederhole es gerne noch einmal:

Wo Unrecht zu Recht wird, dort wird Widerstand zur Pflicht!

Abschließend möchte ich noch einmal auf Ihre Gesprächs- und Studioeinladung zurückkommen.
Ein Studiobesuch kann und wird die weit gefächerte Problematik nicht lösen.
Kann ich den hier begonnenen Mailaustausch als Zeichen betrachten, dass nun nicht weiter zerredet wird, sondern auch Sie bereit sind, den Handlungsbedarf zu erkennen?

Mit freundlichen Grüßen

Sieglinde Baumert


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Sieglinde Baumert ist hier in guter Gesellschaft. Schon der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch hat sich mit der Frage nach Recht und Gesetz beschäftigt. Dazu stellte er die sogenannte "Radbruchsche Formel" auf:
Zitat
[...] „Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als „unrichtiges Recht“ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur „unrichtiges Recht“, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur.“ [...]
http://www.rechtsphilosophie.uni-goettingen.de/Vorlesung2WSS2010.pdf
Es darf nun jeder für sich entscheiden, ob diese Grenze schon überschritten ist...


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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