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Autor Thema: Kanal Voll  (Gelesen 7746 mal)

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Kanal Voll
Autor: 08. Mai 2016, 08:51

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Welt am Sonntag, 08.05.2016

Kanal Voll

von Wolfgang Büscher

Zitat
Der Unmut über den zwangsweisen Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender wächst – eine bunte Koalition aus Einzelkämpfern, Boykott-Foren im Internet, Juristen und Unternehmen probt den Aufstand. Sie alle wollen bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen

Ein Murren geht durchs Land, und es wird lauter. Es ist das Murren über die "Zwangsgebühr". So nennt die Boykottbewegung den Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, der jedem deutschen Haushalt monatlich abverlangt wird: 17,50 Euro. Früher musste zahlen, wer ein Empfangsgerät besaß, ein Radio etwa. Wer keines besaß, war beitragsbefreit – es gab ein Entkommen. Seit 2013 nicht mehr. Seither wird der Beitrag pro Haushalt erhoben. Die blanke Tatsache, dass jemand eine Wohnung bewohnt, reicht aus, um zahlen zu müssen. Und wohnen tut jeder – es gibt kein Entrinnen mehr.

Das regt die Leute auf. Als habe Michael Kohlhaas lange gedöst und alles brav hingenommen. Nun aber ist er erwacht und sagt sich, das kann doch nicht wahr sein: Nur weil ich wohne, soll ich zahlen, was die senden? Dafür zahlen, dass mir etwas angeboten wird, das ich vielleicht gar nicht will?[..]

[..]Das ist genau das Tricksertum, das Verweigerern einst den Ruf eintrug, asoziale "Schmarotzer" und "Schwarzseher" zu sein. So will die Boykottbewegung von heute nicht gesehen werden. Sie trickst nicht, sie argumentiert und geht vor Gericht. Und sie ist erstaunlich breit – sie reicht von all den Einzelkämpfern in Stadt und Land bis zu großen Firmen wie dem Autovermieter Sixt und der Drogeriekette Rossmann. Letztere will nicht einsehen, Beiträge für ihre rund 2000 Filialen zahlen zu sollen, obwohl Radio oder TV dort gar nicht empfangen werden könnten.[..]

[..]Auch im Internetwald tut sich was. Foren wie "GEZ-Boykott.de" wollen den Protest aus der Spinnerecke holen. René Ketterer gründete es mit einigen Mitstreitern 2007. Er leitet die Plattform, sieben Moderatoren helfen ihm. "Heute", sagt er, "haben wir 12.700 Mitglieder und rund 1,5 Millionen Zugriffe im Monat." Plus eine Million Zugriffe aufs Portal Online-Boykott.de – alles in allem "circa 3,5 Millionen Zugriffe auf die gesamte Plattform. Das überrascht mich selbst!" Rund 100.000 Menschen haben seine Online-Petition gegen die Rundfunkgebühr unterschrieben.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.welt.de/print/wams/politik/article155137305/Kanal-Voll.html


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Re: Kanal Voll
#1: 08. Mai 2016, 11:15
Guter Artikel. Danke Welt! Wie lange kann die Politik die Augen noch verschließen?


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Re: Kanal Voll
#2: 08. Mai 2016, 11:30
Was von geraumer Zeit noch nicht möglich war, passiert heute.

Solche Zeitungsberichte wurden nicht geschrieben. Informationen von Nichtnutzern an die Presse über das kranke System wurden nicht aufgegriffen bzw. verschwanden auf Nimmerwiedersehen in der Ablage "P".

So gefällt mir das. Es muss noch mehr Bewegung und Dynamik kommen, das ist der richtige Weg.

Weiter so >:D



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zuwider

Re: Kanal Voll
#3: 08. Mai 2016, 19:26
Auch dieser Artikel wäre vor kurzem noch undenkbar in den Staatsmedien gewesen:

http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/freiwillig-im-krieg-warum-eine-wittenbergerin-in-der-ukraine-kaempft-24020064

...da scheint sich wirklich eine neue Freiheit in der Presse anzubahnen - sie merken endlich, daß sich die Leser nicht mehr verar...en lassen!


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Re: Kanal Voll
#4: 09. Mai 2016, 12:27
Vielen Dank für diesen interessanten und einmal nicht hetzerischen Artikel!

Das Einzige, was ich an dieser Stelle aber noch gerne anfügen möchte, ist, daß die "nur" 3100 Klagen nicht nur darauf basieren, daß nur 3100 Personen zum "harten Kern" gehören, sondern viele bis heute noch keinen Widerspruchsbescheid oder gar einen Festsetzungsbescheid bekommen haben. Diese Verzögerungstaktik des Beitragsservice schönt damit die Zahlen. Wären gleich ab 2013 schon Grundlagenbescheide erstellt worden, dann wären die Gerichte damals schon überschwemmt worden mit Klagen!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: Kanal Voll
#5: 09. Mai 2016, 13:43
Ja, sehe ich genau so, hatte ich in einem anderen Thema so formuliert:

Aus einem Artikel der Welt am Sonntag vom 8. Mai 2016:
...sagt der Beitragsservice und nennt eine weitere Zahl: 2014 wurde 3100 mal gegen den Beitrag Klage erhoben.

Dabei sollte man bedenken, dass viele erst 2015 Klage erheben konnten, da der gesamte Ablauf (Datenabgleich, Aufforderungen zur Anmeldung, Direkt- bzw. Zwangsanmeldung, Mahn- & Drohbriefe, Bescheide, Widersprüche, negativer Widerspruchsbescheid) sich recht lange hinzieht - z.B. konnte eine fiktive Person F erst im November 2015 Klage einreichen (s. Signatur)!


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Re: Kanal Voll
#6: 09. Mai 2016, 16:52
Ja, sehe ich genau so, hatte ich in einem anderen Thema so formuliert:

Aus einem Artikel der Welt am Sonntag vom 8. Mai 2016:
...sagt der Beitragsservice und nennt eine weitere Zahl: 2014 wurde 3100 mal gegen den Beitrag Klage erhoben.

Dabei sollte man bedenken, dass viele erst 2015 Klage erheben konnten, da der gesamte Ablauf (Datenabgleich, Aufforderungen zur Anmeldung, Direkt- bzw. Zwangsanmeldung, Mahn- & Drohbriefe, Bescheide, Widersprüche, negativer Widerspruchsbescheid) sich recht lange hinzieht - z.B. konnte eine fiktive Person F erst im November 2015 Klage einreichen (s. Signatur)!

Und man sollte auch bedenken, dass die Zahlen aus 2014 stammen.
Hochgerechnet dürften bundesweit aktuell mehr als 10.000 Beitragsklagen an den Verwaltungsgerichten anhängig sein.
z.B. Berlin 500, Sachsen 650


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