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Autor Thema: Vollstreckung wird nächste Woche durchgeführt - habe dazu ein paar Fragen  (Gelesen 1550 mal)

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Hallo,

Person A aus NRW ist derzeit ALG-2 gemeldet.

Aus der Zeit, als Person A noch eine Arbeit hatte, sollen nun nächste Woche 390,00 Euro Beitragsservice vollstreckt werden.

Im Brief steht, dass Beamtin X sich in Form des
„Verwaltungsverfahren zur Betreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen“
notfalls Zutritt zur Wohnung verschaffen wird.
Außerdem werden:
Kontopfändung, Lohnpfändung und Kraftfahrzeugpfändung
als weitere Optionen zur Eintreibung angegeben.
Sowie eine Durchsuchung der Wohn-/ Geschäftsräume, auch mittels
gewaltsamer Türöffnung gemäß Artikel 14 Verwaltungsvollsteckungsgesetz.
Hinzukommt, sollte Person A nicht zahlen, dass sie eine Vermögensauskunft an Eides Statt
abzugeben hat.


Ein paar Infos zu der Person, bei der die Vollstreckung durchgeführt werden soll:

- Person A hat NICHTS von Wert in der Wohnung (außer einen Fernseher, der 13 Jahre alt ist)
- Person A ist wie gesagt Arbeitslos gemeldet und hat NICHTS auf dem Konto zum Pfänden
- Person A hat bereits bzgl. anderer Schulden eine Vermögensauskunft an Eides Statt abgeben müssen
- Person A kann den Betrag schlichtweg nicht zahlen derzeit
- Person A hat kein Automobil oder dergleichen
- ledig
- Person A kann und will den Betrag aus Protest nicht zahlen, da sie die GEZ Gebühr für eine Propagandasteuer hält. Sie ist gerne bereit es dem Beitragsservice so schwierig wie nur irgend möglich zu machen, das Geld einzutreiben. Vorallem, wenn sie dadurch Zeit für sich selbst gewinnt, da ihr klar ist, dass man irgendwann wohl (noch) zahlen wird müssen


Fragen:

1) Was für Optionen hat Person A, um am günstigsten aus der Sache rauszukommen? Um das ganze noch eine Weile zu strecken?

2) Stimmt es, dass man bei der Vollstreckung auch einen kleinen Teilbetrag der Gesamtforderung in bar zahlen kann, damit der Beamte erstmal wieder abzieht?

3) Was soll passieren, wenn der Beamte in den Räumlichkeiten nichts findet von wert - kommt dann ein Räumungskommando und stellt die ganze Wohnung auf den Kopf? Mit Spürhunden und so? ;)

4) wie verhält es sich mit dem angegebenen Termin im Brief? Kommt der Beamte auch tatsächlich zu diesem Zeitpunkt, oder ist es der Stadt erlaubt auch unangekündigte Besuche zu anderer Zeit zu tätigen?

5) Gerade in Bezug auf die derzeitige Freistellung vom Beitragsservice aufgrund des ALG-2 Bezugs, gibt es irgend ein Schlupfloch?


Danke.

PS: Die Party soll nächste Woche Dienstag steigen, für schnelle Hilfe dankbar  :police:



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2016, 07:51 von dontwanna«

 
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