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Autor Thema: Geringverdiener..... das zählt nicht !!!  (Gelesen 10631 mal)

a
  • Beiträge: 29
Geringverdiener..... das zählt nicht !!!
Autor: 17. Mai 2016, 09:00
Hallo Mitstreiter gegen......

Habe die mündliche Verhandlung am 19.04.2016 bei  zuständigen Verwaltungsgericht hinter mir gebracht.
Ergebnis/Aussagen: Geringverdiener zählt nicht, es gibt nur Hartz 4 status(Befreiung) oder den Berufstätigen in Vollzeit(Beitragszahler ??)
Auf die extrem schwierige finanzielle Lage von Geringverdienern oder auch Rentnern,das wurde alles als unwichtig betrachtet.
Es wird Geringverdienern geraten sich beim Amt anzumelden um Aufstockung zu bekommen oder gleich in Hartz 4 überzugehen!
Wohngeldempfänger erhalten KEINE Befreiung !!!!!!

So waren die Antworten auf all die Fragen,einfach lächerlich.......

Was kam nach der mündlichen Verhandlung:

Gerichtsurteil bis heute nicht da.....
Was schon da ist ein Festsetzungsbescheid  mit dem Verweis auf einen vollstreckbaren Titel....
Eine Rechnung für Fahrtkostenübernahme für ein Taxi, obwohl der Herr vom NDR mit einen Fahrzeug des NDR davonfuhr...

Soll Person A nun auf den erhaltenen Festsetzungsbescheid  zahlen obwohl Person A noch nicht mal das Urteil in Händen hält??

Ist es für Person A besser die Fahrtkosten zu begleichen oder der Undurchsichtigkeit der Fahrtkostenabrechnug schriftlich zu widersprechen ???

M.F.G. armer Deutscher


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K
  • Beiträge: 810
Gerichtsurteil bis heute nicht da.....
Was schon da ist ein Festsetzungsbescheid  mit dem Verweis auf einen vollstreckbaren Titel....
Eine Rechnung für Fahrtkostenübernahme für ein Taxi, obwohl der Herr vom NDR mit einen Fahrzeug des NDR davonfuhr...

Soll Person A nun auf den erhaltenen Festsetzungsbescheid  zahlen obwohl Person A noch nicht mal das Urteil in Händen hält??

Langsam. Du kennst das Urteil ja doch noch gar nicht. Warte erstmal ab, was darin steht.

Im übrigen ist die große Frage, ob die Forderung der Rundfunkanstalt tatsächlich vollstreckbar ist. Ich weise in vielen meiner Antworten auf folgendes hin: In den neueren "Festsetzungsbescheiden" ist nach meiner Kenntnis kein Leistungsgebot enthalten, in den älteren "Gebühren-/Beitragsbescheiden" jedoch schon. Man muss immer im Einzelfall prüfen, ob ein Leistungsgebot vorliegt oder nicht. Nur dann, wenn ein Leistungsgebot vorliegt, sind die Forderungen der Rundfunkanstalt vollstreckbar. "Leistungsgebot" ist der juristische Fachbegriff für die Aufforderung des Abgabengläubigers gegenüber dem Abgabenschuldner zur Erfüllung der Leistungspflicht (hier: der Rundfunkbeitragspflicht). Wie Du bereits ausgeführt hast: Es wird auf einen vollstreckbaren Titel verwiesen, oder besser ausgedrückt: Der Rundfunk behauptet einfach, es würde ein vollstreckbarer Titel vorliegen – was jedoch, wie bereits gesagt, immer sehr genau im Einzelfall zu prüfen ist. Auch wenn das Urteil kommt, stellt sich die Frage, ob dieses überhaupt vollstreckbar ist, denn eine Festsetzung allein ist nicht vollstreckbar.

Also: Ruhig bleiben, genau prüfen und dann erst entscheiden.


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S
  • Beiträge: 403
[...]
Was schon da ist ein Festsetzungsbescheid  mit dem Verweis auf einen vollstreckbaren Titel....
Eine Rechnung für Fahrtkostenübernahme für ein Taxi, obwohl der Herr vom NDR mit einen Fahrzeug des NDR davonfuhr...

Soll Person A nun auf den erhaltenen Festsetzungsbescheid  zahlen obwohl Person A noch nicht mal das Urteil in Händen hält??

Ist es für Person A besser die Fahrtkosten zu begleichen oder der Undurchsichtigkeit der Fahrtkostenabrechnug schriftlich zu widersprechen ???

M.F.G. armer Deutscher

Eine fiktive Person S könnte der Meinung sein dass es ratsam ist, dem Festsetzungsbescheid fristgerecht zu widersprechen mit dem Verweis auf das noch ausstehende Urteil in der Begründung. Fahrtkostenübernahme zurückweisen mit dem Hinweis darauf, dass der Herr vom NDR mit einem Fahrzeug des NDR davon fuhr. Diesbezüglich ggf. den Originalbeleg des Taxiunternehmens anfordern aus dem hervorgeht wer, wann von wo nach woanders transportiert wurde.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

b
  • Beiträge: 764
Eine Befreiung hat auch eine andere Seite.
Antrag auf Befreiung kann nur ein Beitragsschuldner stellen. Somit akzeptiert man alles, auch den eigenen Schuldner-Status und will sich "nur" befreien lassen. Den Status "Schuldner" kriegt man mit Befreiung nicht los.


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a

azdb-opfer

Eine Befreiung hat auch eine andere Seite.
Antrag auf Befreiung kann nur ein Beitragsschuldner stellen. Somit akzeptiert man alles, auch den eigenen Schuldner-Status und will sich "nur" befreien lassen. Den Status "Schuldner" kriegt man mit Befreiung nicht los.

Man könnte den Festsetzungsbescheid (wegen Verfassungswidrigkeit des RBStV) anfechten und hilfsweise zusätzlich einen Befreiungsantrag stellen. Vielleicht kann man die LRA so überzeugen? Dann hätte man seinen Status als Beitragsschuldner nicht akzeptiert und die LRA wird vielleicht den Befreiungsantrag als "kleineres Übel" akzeptieren, um den Antragsteller ruhigzustellen.

Eine Rechnung für Fahrtkostenübernahme für ein Taxi, obwohl der Herr vom NDR mit einen Fahrzeug des NDR davonfuhr...

Hat Person A Zeugen? Dann könnte man über eine Strafanzeige (Betrug) gegen den NDR bzw. die Unterzeichner der Rechnung nachdenken.
Wenn der NDR die Rechnung ausgestellt hat: Haben 2 Personen unterschrieben?

Danke für den Hinweis mit dem Taxi. Person E kann den Hinweis für das eigene VG-Verfahren gut gebrauchen.

Person E hat einen Verdacht: Versucht der NDR, mit den Taxirechnungen unrechtmäßig zusätzliche Einnahmen zu generieren? Arbeitet der NDR möglicherweise sogar mit Taxiunternehmen zusammen, die regelmäßig Scheinrechnungen (für die Fahrten zum Verwaltungsgericht) ausstellen?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2016, 10:38 von azdb-opfer«

a
  • Beiträge: 29
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Person A hat einen Zeugen der/die saß zufälligerweiße im Auto und wartete genau vor dem Verwaltungsgericht.
Der Mitarbeiter des NDR fiel durch seine sehr rassante Abfahrt auf und auch das amtliche Nummernschild wies auf Hamburg hin...
achso die "schicke"Werbung auf dem PKW wies genau darauf hin zur welcher "Truppe" das Fahrzeug gehört.
Eine weitere Ungereimtheit:Eine schöne Kopie von Google Maps mit einen schönen Bild und der Entfernung von Hamburg-Greifswald
und zurück (536 km)/ dann aber eine Taxirechnung in Höhe von 15,10 Euro...................................

1. Das muß mir der Taxfahrer mal bitte zeigen 536 km mit 15,10 Euro??????????????????????????
2. Was für ein Auto fährt/ nutzt das Taxiunternehmen?????????????
3. In der Quittung steht eine Stadtfahrt als angekeutzt drin. 536 km als Stadtfahrt????????
4. Das Kennzeichen in der Quittung des Taxi,s......tja ich muß umschulen auf Hyroglyphenentzifferer......................
5. Keine Kopie von einen ordnugsgemäß geführten Fahrtenbuch um wirklich nachweisen zu können: Was,Wer;Wie weit, und welches Kfz
    verwendet wurde. Außerdem ist in einen Fahrtenbuch ja jegliche Bewegung des Kfz mit einer Unterschrift des Ausleiher/Fahres dokumentiert.
Von alledem nix,nada.....

Die Unterschriften auf dem Brief selbst, einmal  der NDR Mitarbeiter und einmal ein Mitarbeiter von einen Taxiunternhemen( Da grübel ich
noch drüber wer das unterschrieben haben soll sowas von unleserlich...)
6. Keine genauen Angaben über das KFZ/ War es ein LKW,Bus,PKW,Panzer,Flugzeug........

Aus dieser Fahrkostenabrechnug werde ich nicht schlau..

M.F.G. armer Deutscher


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azdb-opfer

auch das amtliche Nummernschild wies auf Hamburg hin

Vermutlich sind einige Fahrzeuge der Landesfunkhäuser des NDR am Standort der Zentrale in HH angemeldet. (Kennzeichen: HH-NR XXXX) Andere Firmen machen das genauso. Das bedeutet nicht, dass der Mitarbeiter aus Hamburg angereist ist.

Die Unterschriften auf dem Brief selbst, einmal der NDR Mitarbeiter und einmal ein Mitarbeiter von einen Taxiunternhemen

Wenn der Brief vom NDR erstellt wurde, müssen immer 2 bevollmächtigte NDR-Mitarbeiter unterschreiben. Selbst bei Verträgen, die der Intendant unterschreibt, hat immer eine zweite Person unterschrieben. (Beispiel: Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug") Person E würde den NDR auffordern, die Bevollmächtigung der Unterzeichner nachzuweisen.

Alle Briefe, die Person E vom NDR vorliegen, wurden immer von 2 Mitarbeitern unterschrieben. Person E konnte dem NDR bisher noch nie ein Fehlverhalten in der Bevollmächtigung nachweisen.

Zusatzidee: Wenn am gleichen Tag mehrere Verfahren "verhandelt" wurden, darf die Forderung nur anteilig berechnet werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2016, 10:50 von azdb-opfer«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Wenn ein Firmenmitarbeiter privat bei einer Taxifahrt auslegt, dann reicht er den Originalbeleg zeitnah in seiner Firma ein und bekommt den Betrag mit dem nächsten Gehalt gut geschrieben. Wer war der Absender? Der NDR-Mitarbeiter selbst? Oder die Abrechnungsstelle vom NDR? Liegt hier möglicherweise ein Missbrauch vor? Handelt es sich bei diesem NDR Mitarbeiter um einen Angestellten oder freien Mitarbeiter?

Ansonsten wie schon vorher gesagt, rechtskräftig ist noch nichts. Ich würde nichts zahlen. Generell.

Der Richter hat nur ins Lobbygesetz geschaut und dort steht nix mit Geringverdiener. Aber das muss nichts zu bedeuten haben. Anspruch besteht, jedoch mit dem gestellten Anspruch wird jedoch indirekt der Zwangsbeitrag als "rechtmässig" akzeptiert hingestellt. Totalverweigern ist immer noch besser und den hilfsweisen Widerspruch erheben, nur für den Fall das der Filz bis nach Karlsruhe reicht.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

1
  • Beiträge: 443
mündliche Verhandlung ... wegen was ?
Gerichtskostenfreie Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Befreiungsantrages ?
Einkommen vorgerechnet und Beweisanträge gestellt. ?
Einkommen nachweisbar 17 Euro maximal ueber Hartz4 Satz ?

Oder Klage gegen den Festsetzungsbescheid .....  ?


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Gerichtsurteil bis heute nicht da.....
Was schon da ist ein Festsetzungsbescheid  mit dem Verweis auf einen vollstreckbaren Titel.... [...]

Soll Person A nun auf den erhaltenen Festsetzungsbescheid  zahlen obwohl Person A noch nicht mal das Urteil in Händen hält?? [...]

Bitte den Zeitraum des Bescheids prüfen.

Ich gehe davon aus, dass dieser FestsetzungsBESCHEID mit dem für die seit September 2014 bekannten "Verweis auf den vollstreckbaren Titel"...
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
einfach ein neuer Bescheid - und insofern unabhängig von dem/den im Klageverfahren vermutlich streitgegenständlichen Bescheid/en ist.

Der neuerliche Bescheid dürfte demnach nicht etwa "Folge" des Urteilsspruchs sein.
Das Urteil lässt i.d.R. vielmehr den streitgegenständlichen Bescheid "in Gestalt des WiderspruchsBESCHEIDs" rechtskräftig und somit vollstreckbar werden - siehe u.a. auch Diskusison unter
Klage verloren -> Aufgabe -> Wen kontaktieren ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18751.msg122847.html#msg122847

Gegen den neuerlichen Bescheid könnte Person A ggf. erneut Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung/ Bekanntgabe des Bescheids) gem. der umseitigen Rechtsbehelfsbelehrung einlegen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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a
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Hallo Mitstreiter gegen........

so nach langen warten bekamm, natürlich am Sonnabend Person A das Gerichtsurteil zugeschickt.
Die Klage ist selbstverständlich abgewiesen worden.
Rechnung fürs Gericht liegt mit bei,alles brav und artig unterschrieben.........
Unerklärlich ist Person A, das die Summe mit dem zugeschickten Festsetzungsbescheid nicht stimmig ist mit den Gebühren für 3 "fehlende  " Jahren insgesamt.

Werde wohl oder übel nicht drum rum kommen die angefallenen Kosten erstmal zu Zahlen und ds Urteil bzw. diesen Vorgang abzuschließen.
Derweil kann sich Person A neue Ideen und Gedanken machen...

M.F.G. armer Deutscher


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Hallo Mitstreiter,
nun ist wieder etwas Zeit ins Land gegangen und  Person A ist wieder am grübeln....

Person A hat nach der Klage nun folgenden stand:

1. Fahrtkostenbeitrag abgelehnt (2x) da lediglich die Taxifahrt in einen 2 schreiben erwähnt wurde
    auf den Auszug von dem Fahrtenbuch des genutzten Fahrzeugs warte Person A bis heute.
   Deshalb keinen Zahlung der Fahrtkosten.
   (Die Rechnung fürs Gericht in Höhe von 105 Euro hat Person A bezahlt)

2. Briefpost mit Rechnungen mit undurchsichtigen Zahlungsaufforderungen in Höhe von 330 Euro im Text und 390 Euro
    auf den Überweisungsträger ??
    Die Antwort darauf, Sie mögen das mal alles überprüfen.
    Das hat über 4 Wochen gedauert..

3. Ein schöner Brief mit aufgelisteten Beträgen was Person A noch schuldig wäre.
    (Das sollen 770 Euro sein)

4. Vor einigen tagen eine Mahnung zu der Liste von den Beträgen.

Person A grübelt nun schon seit Tagen wie soll es weitergehen?

1. Macht es noch Sinn die Zahlung zu verweigern da die Klage ja verloren wurde und es ja nun einen vollstreckbaren Titel
     gibt??
2. Soll sich Person A aufs BGB(119) berufen und den angeblichen geschlossenen Vertrag mal "anfordern"?
3. Soll Person A es auf eine Kontopfändung ankommen lassen?
    Was passiert eigentlich wenn der Lohn nicht ausreicht um eine Pfändung des Kontos zu decken?
4. Oder soll Person A warten bis der GV vor der Türe steht...

M.F.G. armer Deutscher


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B
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Verfahren wegen einer Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind gerichtskostenfrei. Daher überrascht der Posten "Gerichtskosten". Oder gegen was hat Person A sonst geklagt?

Um als nicht-Sozialleistungsbezieher eine Chance auf Befreiung zu haben, ist m.E. eine Bescheinigung vom Sozialamt oder Arge über vergleichbare Bedürftigkeit nötig, zumindest eine Aufstellung der Einkünfte. Ob Sozialämter oder Jobcenter so etwas überhaupt ausstellen, ist eine andere Frage.


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